Straßengebühren im Berlinverkehr: Bonn wollte 1967 die Ungleichbehandlung beenden

Für Lkw-Fahrten nach West-Berlin wurden Straßenbenutzungsgebühren fällig. Abgeordnete wollten 1967 wissen, ob die Erstattung dieser Gebühren so bleiben kann, wie sie war (Kleine Anfrage, Drucksache 5/1586). Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 5/1619) auf die Kleine Anfrage kam am 3. April 1967 aus dem Bundesministerium der Finanzen, unterzeichnet von Minister Franz Josef Strauß.

Die Ausgangslage

Laut den Fragestellern erhielten in Berlin ansässige Unternehmer die Gebühren zu 100 Prozent erstattet, westdeutsche Unternehmer dagegen nichts. Sie fragten, ob es nicht im Interesse der Versorgung West-Berlins liege, möglichst viele Firmen am Berlinverkehr zu beteiligen. Zudem kritisierten sie, dass längst zugesagte Entscheidungen immer wieder verzögert würden, und forderten die Gleichbehandlung westdeutscher und Berliner Transportunternehmer.

Die Antwort

  • Praxis nicht haltbar: Die Regierung sei nicht der Meinung, dass die derzeitige Handhabung der Erstattung bestehen bleiben könne.
  • Versorgung gesichert: Die Versorgung West-Berlins müsse unter allen Umständen gewährleistet bleiben. Mit dem vorhandenen Transportraum aller Verkehrsträger sei sie gesichert.
  • Vorschläge ohne Zustimmung: Die Regierung habe sich laufend mit der Sache befasst und mehrere Vorschläge gemacht. Diese hätten aber bisher nicht die Zustimmung des Berliner Senats gefunden.
  • Entscheidung angekündigt: Die Frage müsse bald gelöst werden. Die Regierung werde in aller Kürze abschließend entscheiden und dabei die Haltung des Senats berücksichtigen.

Wie die Neuregelung aussehen sollte, sagt die Antwort nicht.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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