Welche Gefahren und welchen Lärm brachte der Flugbetrieb am Fliegerhorst Nörvenich für das Dorf Oberbolheim, und was geschah nach dem Absturz vom 25. Januar 1962? Das fragten Abgeordnete am 31. Januar 1962 (Kleine Anfrage, Drucksache 04/161). Für die Bundesregierung antwortete der Bundesminister für Verteidigung im Benehmen mit dem Bundesminister für das Gesundheitswesen mit Schreiben vom 20. Februar 1962 (Antwort (Drucksache 04/211)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller bezogen sich auf ein Flugzeugunglück in Oberbolheim am 25. Januar 1962, bei dem nach ihrer Darstellung ein Pilot tödlich verunglückte, ein Kopilot und ein Arbeiter einer landwirtschaftlichen Trocknungsanlage verletzt wurden. Sie fragten nach Ursachen und Ausmaß, nach früheren Protesten der Bevölkerung und danach, warum eine Umsiedlung bisher nicht erwogen wurde. Außerdem wollten sie wissen, ob Starts nach Osten die Gefahr mindern können und was die Regierung künftig zum Schutz der Anwohner tun will.
Was die Regierung antwortete
- Unglück: Das Ausmaß sei bekannt. Die Ursachen ermittle ein Flugunfalluntersuchungsausschuss der Luftwaffe, die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen. Zur Frage, ob zur Unfallzeit zufällig kein Betriebsangehöriger in der Lagerhalle war, verwies die Regierung auf die Erklärung der Firma, da sie selbst keinen Einblick in den Betriebsablauf habe.
- Beschwerden: In den vergangenen Jahren seien Lärm und mögliche Gefahren für den in Verlängerung der Startbahn liegenden Ortsteil beanstandet worden. Das Gewicht habe auf den Lärmbeschwerden gelegen. Es sei wiederholt eingehend geprüft worden, ob der Ort gefährdet ist.
- Lage der Anlage: Wohnungen und Betriebsgebäude der Trocknungsanlage lägen etwa 450 m vom westlichen Startbahnkopf in einem Geländeeinschnitt. Sie seien nach den Sicherheitsbestimmungen der Zivilluftfahrt und den NATO-Kriterien nicht als Flughindernisse anzusehen gewesen. Ein Anspruch auf Umsiedlung sei bisher nicht anerkannt worden.
- Neuer Flugzeugtyp: Mit seiner Einführung seien erhöhte Sicherheitsanforderungen zu stellen. Deshalb könne nun einer Umsiedlung von Teilen des Ortes nähergetreten werden. Es treffe zu, dass die startenden und landenden Flugzeuge erheblichen Lärm verursachen. Für eine Umsiedlung aus Lärmgründen fehle aber die gesetzliche Grundlage.
- Bisherige Versuche: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stimmte einer Startbahnverlängerung um 1 km nicht zu, weil mehrere 100 Morgen guter Ackerboden verloren gegangen wären. Auch der Ausbau der Parallelstartbahn wurde nicht weiterverfolgt. Das Verteidigungsministerium wollte die Gebäude der Trocknungsanlage für Lagerzwecke ankaufen. Die Eigentümerin lehnte ab, weil der Preis für eine Verlegung des Betriebs nicht gereicht hätte.
- Flugplatzinterne Maßnahmen: Es sei vorwiegend bei internen Maßnahmen geblieben, etwa Ständen für das Abbremsen der Triebwerke an der Ost- und Nordseite des Platzes samt Umwallung. Die Piloten wurden angewiesen, Oberbolheim in möglichst großer Höhe und mit großem Sicherheitsabstand zu überfliegen.
- Starts nach Osten: Wegen der vorherrschenden Westwinde müsse der Großteil der Starts und Landungen nach Westen erfolgen. Es sei aber eine Weisung ergangen, bei geeignetem Wetter nach Osten zu starten und zu landen.
- Ausblick: Mit Vertretern von Gemeinde, Amt und Landkreis seien Abhilfemöglichkeiten erörtert worden. Nach Vorliegen der Unterlagen zu Umfang und Kosten einer Teilumsiedlung solle dem Verteidigungs- und dem Haushaltsausschuss ein Vorschlag vorgelegt werden.
Späterer Stand
Laut Wikipedia flog das Jagdbombergeschwader 31 ab Herbst 1961 die F-104G. Der letzte Starfighter verließ den Fliegerhorst am 30. April 1983. Ab Juli 1983 folgte der Tornado bis 2010, seit dem 15. Dezember 2009 fliegt dort der Eurofighter.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu dem Absturz einer Sidewinder-Rakete im Schwarzwald oder zu Flugzeugabstürzen auf Industrieanlagen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 04/161
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 04/211, Schreiben vom 20. Februar 1962
- Fliegerhorst Nörvenich (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
