Welche Hilfe sollten Menschen bekommen, die bei der Flucht über die Sperranlagen vom 13. August 1961 Schaden nahmen oder ihr Leben verloren? Das fragten Abgeordnete am 12. Januar 1962 (Kleine Anfrage, Drucksache 04/124). Für die Bundesregierung antwortete der Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte mit Schreiben vom 31. Januar 1962 (Antwort (Drucksache 04/159)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller bezeichneten die Sperranlagen als „Grenze der Gewalt“. Sie fragten, ob die Bundesregierung bereit ist, Personen, die bei der Flucht aus der Sowjetzone oder dem sowjetischen Sektor von Berlin Schäden davongetragen haben, nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) zu behandeln. Sie und ihre Hinterbliebenen sollten damit Leistungen nach dem Bundesversorgungsrecht erhalten.
Was die Regierung antwortete
- Zusage: Der Minister sei bereit, Flüchtlingen aus der sowjetischen Besatzungszone und Ost-Berlin, die bei der Flucht gesundheitliche Schäden erlitten oder ihr Leben verloren haben, Beschädigten- beziehungsweise Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Das geschehe in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes im Wege des Härteausgleichs nach § 12 HHG.
- Umsetzung: Die obersten Landesbehörden, die das HHG ausführen, wurden mit Rundschreiben vom 12. Januar 1962 unterrichtet. Das Schreiben ist der Drucksache als Anlage beigefügt.
- Voraussetzungen: Die Flüchtlinge waren nicht in Gewahrsam genommen worden. Dennoch hielt das Ministerium die Gewährung für vertretbar. Die übrigen Voraussetzungen des Gesetzes und der Einzelleistungen müssen aber erfüllt sein, Ausschlussgründe nach § 2 HHG dürfen nicht vorliegen.
- Verordnung: Eine entsprechende Rechtsverordnung solle in Kürze vorgelegt werden.
- Abstimmung: Die Antwort erging im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen, für Arbeit und Sozialordnung und für gesamtdeutsche Fragen.
Späterer Stand
Laut Wikipedia wurden Leistungen für Betroffene entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz gewährt. Die jährliche Unterstützung der Stiftung endete am 30. Juni 2016 und wurde durch eine Einmalzahlung ersetzt. Nach Angaben des Zentrums für Zeithistorische Forschung und der Stiftung Berliner Mauer starben mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer (Wikipedia).
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu den Mauergrundstücken am Griebnitzsee oder zu der Elbgrenze zur DDR.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 04/124
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 04/159, Schreiben vom 31. Januar 1962
- Häftlingshilfegesetz (Wikipedia)
- Todesopfer an der Berliner Mauer (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
