In dieser Kleinen Anfrage vom 14. März 1958 (Kleine Anfrage, Drucksache 03/279) fragten Abgeordnete die Bundesregierung nach einer möglichen Überschreitung der Amtsbefugnisse durch Angehörige des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 28. März 1958 durch den Bundesjustizminister für den Bundesinnenminister (Antwort (Drucksache 03/313)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller stützten sich auf Ermittlungen des Bundesinnenministeriums, über die die Tagespresse berichtet hatte. Sie fragten, ob Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz versucht haben, politische Flüchtlinge aus der Tschechoslowakei mit Gewalt oder durch Täuschung in die Sowjetzone abzuschieben, ob die Bundesregierung ein Disziplinarverfahren für angezeigt hält und welche Maßnahmen bereits getroffen sind. Außerdem fragten sie, ob die Bundesregierung das Verhalten eines Kriminalkommissars billigt, der nach ihrer Darstellung gegen die Weisungen seiner Vorgesetzten die Abschiebung verhindert hat. Die Wertungen „Gewalt oder Täuschung“ und „dem Gedanken des Rechtsstaates Hohn sprechend“ stammen von den Fragestellern.
Was die Regierung antwortete
Die Antwort bezieht sich auf einen im Spiegel vom 12. März 1958 behandelten Fall von Eheleuten, die hier nicht namentlich genannt werden.
- Zeitlicher Ablauf: Der Fall spielte in den Jahren 1954 und 1955. Deutsche Behörden wurden erst am 20. Mai 1955 durch die Übergabe der Akten einer amerikanischen Stelle an das Bundesamt für Verfassungsschutz damit befasst. Die amerikanische Stelle habe darauf verwiesen, dass mit dem Eintritt der deutschen Souveränität die weitere Behandlung in deutsche Zuständigkeit gehöre.
- Bewertung des Falls: Die Eheleute seien nach der Antwort nicht, wie in der Kleinen Anfrage angenommen, politische Flüchtlinge, sondern politische Agenten. Nach den Akten der amerikanischen Stelle hätten sie ihre Agentenaufträge gegen Emigrantenorganisationen und westliche Nachrichtendienste erst nach mehrmonatiger Vernehmung eingestanden, überführt durch die Angaben eines anderen Agenten des tschechoslowakischen Nachrichtendienstes. Der Ehemann sei außerdem ein Agent des sowjetischen Nachrichtendienstes gewesen.
- Rücktransport: Der Oberbundesanwalt habe von einem strafrechtlichen Einschreiten wegen landesverräterischer Beziehungen zunächst abgesehen. Ein unkontrolliertes Verbleiben im Bundesgebiet ließe sich im Interesse der staatlichen Sicherheit nicht verantworten, ein Rücktransport in den Bereich der Auftraggeber sei daher zweckmäßig erschienen. Als sich am 12. August 1955 ergab, dass die Eheleute die Rückführung ablehnten, habe der beauftragte Beamte der niedersächsischen Kriminalpolizei sie in das Lager für ausländische Flüchtlinge Valka überstellt. Er habe damit zugleich im Sinne des Standpunkts gehandelt, den der zuständige Beamte des Bundesinnenministeriums dem Bundesamt für Verfassungsschutz mitgeteilt hatte.
- Strafverfahren: Der Generalbundesanwalt habe das Strafverfahren inzwischen fortgesetzt, nachdem der Auftrag auch zur Ausspähung des deutschen Nachrichtendienstes erkannt und festgestellt worden sei, dass ein Kurier des sowjetischen Nachrichtendienstes dem Ehemann noch 1957 neue Aufträge übergeben habe.
- Dienstpflichten: Die Ermittlungen, ob Beamten des Bundes oder des Landes Niedersachsen im Zusammenhang mit dem versuchten Rücktransport eine Dienstpflichtverletzung zur Last fällt, seien im Gange.
- Kriminalkommissar: Der genannte Kriminalkommissar sei niedersächsischer Landesbeamter. Ob sein Verhalten besondere Anerkennung verdient, obliege daher den niedersächsischen Landesbehörden.
Späterer Stand
Laut Wikipedia war das Valka-Lager ein Ort zur Unterbringung heimatloser Ausländer in Nürnberg-Langwasser. Es wurde im Mai 1960 geschlossen, die verbliebenen Flüchtlinge kamen in die ehemalige Polizeikaserne von Zirndorf. Zum Ergebnis der Ermittlungen zu den Beamten enthält die Drucksache keine Angaben.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu Werbeartikeln des Verfassungsschutzes.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 03/279
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 03/313, Schreiben vom 28. März 1958
- Valka-Lager (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
