Diese Kleine Anfrage vom 28. Juni 1956 (Kleine Anfrage, Drucksache 02/2572) handelt vom Überfliegen von Großstädten durch Düsenflugzeuge und von Flugunfällen über Bonn. Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 12. Juli 1956 durch den Bundesminister für Verteidigung (Antwort (Drucksache 02/2635)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller schrieben am Tag eines Flugzeugunfalls über Bonn und stellten drei Fragen:
- was die Bundesregierung tun will, um angesichts des wiederholten Überfliegens von Großstädten durch Düsenflugzeuge bei Übungsflügen eine Gefährdung der Bevölkerung zu vermeiden,
- ob der Grundsatz der modernen Luftausbildung, nicht über dicht besiedelten Wohngebieten zu üben, nur für die Heimatländer der in Deutschland stationierten Fliegereinheiten gilt,
- was sie angesichts der Flugunfälle über Bonn im letzten Jahr, besonders am 28. Juni 1956, getan hat, um Wiederholungen auszuschließen.
Was die Regierung antwortete
- Rechtslage: Die Stationierungsstreitkräfte haben nach Artikel 17 und 19 des Truppenvertrages das Recht, das Bundesgebiet zu überfliegen und Luftübungen abzuhalten. Dabei müssten sie deutsche Vorschriften beachten, Städte und dicht besiedelte Wohngebiete dürften nur in einer Sicherheitshöhe von 300 Metern über dem höchsten Hindernis überflogen werden. Bei Verstößen werde die Bundesregierung bei den Stationierungsmächten Vorstellungen erheben. Die Piloten setzten sich bei Verstößen schwerster Bestrafung aus.
- Ständiger Ausschuss: Der nach Artikel 17 des Truppenvertrages gebildete ständige Ausschuss, am 17. Juni 1956 erstmals zusammengetreten, sei aufgefordert worden zu prüfen, wie Gefährdung und Lärmbelästigung durch Düsenflugzeuge vermieden werden können. Er habe beschlossen, das Überfliegen von Großstädten, Kurorten und ähnlichen Gebieten vordringlich zu behandeln.
- Heimatländer: Der Grundsatz gelte nicht nur in den Heimatländern. Die Streitkräfte hätten über die allgemeinen Regeln hinaus Richtlinien erlassen, die Übungsflüge, Luftkämpfe und Sturzflug über Stadtgebieten untersagen und eine Flughöhe vorschreiben, die im Notfall eine Landung außerhalb des Stadtbereichs ermöglicht.
- Bonn: Nach dem Flugzeugunfall über Beuel 1955 habe die Bundesregierung mit britischen Stellen verhandelt. Nach britischer Auffassung bestand die einzige Möglichkeit darin, die An- und Abflugschneisen des Flugplatzes Wahn so zu verlegen, dass das Stadtgebiet Bonn nicht berührt wird. Ein Sperrgebiet über Bonn hielten die Beteiligten für nicht zweckmäßig, weil aus Gründen der Gleichbehandlung auch andere Großstädte dieselben Rechte beanspruchen könnten. Das sei in anderen europäischen Ländern ebenfalls nicht üblich.
- Unfall vom 28. Juni 1956: Beauftragte des Verkehrsministers suchten die Unfallstelle noch am selben Tag auf. Zuständig für die Untersuchung waren britische Stellen, weil es ein britisches Militärflugzeug war. Nach Auskunft der britischen Botschaft führte eine zweisitzige Meteor einer in Wahn stationierten Einheit einen Übungsflug in sehr großer Höhe durch. Bei hoher Geschwindigkeit habe sich aus ungeklärten Gründen das Kabinendach gelöst, das Flugzeug sei außer Kontrolle geraten, beide Piloten hätten sich per Fallschirm gerettet, und die Maschine sei in der Luft zerplatzt. Über Bonn habe eine geschlossene Wolkendecke gelegen, der Pilot habe im Moment des Absprungs nicht feststellen können, wo er sich befand.
- Ausblick: Die Bestimmungen könnten Unfälle nicht ganz ausschließen. Die Bundesregierung wolle weiter verhandeln, um die Gefahren zu verringern. Bei der dichten Besiedlung wäre ein ziviler und militärischer Flugverkehr aber nicht mehr möglich, wenn das Überfliegen von Wohngebieten gänzlich unterbunden würde.
Die Antwort ist mit „In Vertretung Dr. Rust“ unterzeichnet. Zum Unfallhergang gibt sie die Darstellung der britischen Seite wieder, eine eigene Untersuchung der Bundesregierung steht darin nicht.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Düsenlärm in Upjever 1964.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 02/2572
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 02/2635, Schreiben vom 12. Juli 1956
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
