Wie reagierte die Bundesregierung auf den Lärm der Düsenjäger am Flugplatz Upjever? Das fragten Abgeordnete am 11. September 1964 (Kleine Anfrage, Drucksache 04/2559). Der Bundesminister der Verteidigung antwortete mit Schreiben vom 5. Oktober 1964 (Antwort (Drucksache 04/2585)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Fragesteller wollten wissen, warum das Verteidigungsministerium der niedersächsischen Landesregierung trotz ausdrücklicher Anfrage nicht mitgeteilt habe, welche Lärmbelästigung mit der Belegung des Flugplatzes mit Starfightern entsteht. Sie fragten nach den Auswirkungen auf alte und kranke Menschen, Kleinkinder, Schulen und Krankenhäuser, nach Sofortmaßnahmen und danach, wie viele weitere Starfighter-Flugplätze es gibt, in deren Einflugschneisen 2 000 bis 3 000 Menschen wohnen. Außerdem fragten sie, wie lange dem Ministerium bekannt war, dass in der dicht besiedelten Bundesrepublik eine Schule für Starfighter-Piloten nötig ist.
Was die Regierung antwortete
- Auskunft an Niedersachsen: Das Ministerium habe sich am 11. Oktober 1961 auf die Anfrage des niedersächsischen Innenministeriums vom 19. Juli 1961 geäußert. Mit einer nennenswerten Lärmminderung bei Düsenflugzeugen sei in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Technische Änderungen an Flugzeug oder Triebwerk seien besonders bei einem Hochleistungsflugzeug wie der F 104 nach dem Stand der Technik nicht möglich. Das Schreiben verwies auf eine Stellungnahme zum Ausbau des Flugplatzes Alhorn. Die Schallintensität der F 104 sei gegenüber früheren Düsenflugzeugen nur unwesentlich gewachsen.
- Belastung: Die Bevölkerung nahe der Einflugschneise sei einer nicht unerheblichen Lärmbelastung ausgesetzt. Die Gesundheitsfolgen im Einzelfall ließen sich nicht mit wissenschaftlicher Genauigkeit beantworten. Das Wohlbefinden könne aber erheblich gestört werden, bei Kindern und Kranken könnten gesundheitliche Schäden eintreten.
- Bereits getroffene Maßnahmen: Bestimmungen zu Mindestflughöhen, Tiefflügen, Überschallflügen und Flugbetriebszeiten, Schalldämpfer am Boden, ein Abbremsverbot mittags und nachts, Flugruhe an Wochenenden, Feiertagen, mittwochnachmittags und von 12 bis 14 Uhr, eine Nachtruhe bis 7 Uhr mit drei Stunden Nachtflug dienstags und donnerstags sowie die Einbeziehung des Flughafens Wittmundhafen. Dadurch sei der Flugbetrieb um etwa 25 Prozent verringert worden.
- Eingeleitet: Untersuchungen zu einer zweiten Startbahn, zur Verlagerung von Ausbildungs- und Überschallflügen auf die See und zur Einbeziehung weiterer Flugplätze.
- Andere Flugplätze: Wohngebiete mit 2 000 bis 3 000 Menschen in den Einflugschneisen gebe es nahezu bei allen Flugplätzen der Luftwaffe einschließlich der Starfighter-Plätze.
- Pilotenschule: Mit der Entscheidung für die F 104 sei eine Flugzeugführerschule nötig geworden. Die Einzelausbildung sei zwar vertraglich in die USA verlegt worden, die Piloten müssten sich aber an mitteleuropäische Gelände- und Wetterverhältnisse gewöhnen. Dem diene die Waffenschule in Upjever.
Späterer Stand
Laut Wikipedia flog die Waffenschule der Luftwaffe 10 in Jever ab 1964 die Ausbildung auf der F-104G. Das Jagdbombergeschwader 38 bildete dort bis Ende August 2005 Besatzungen auf dem Tornado aus. Der Lärmschutzbereich vom 22. Dezember 1976 wurde im Mai 2016 aufgehoben.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu der Alarmrotte aus Wittmundhafen oder zu dem Lärm der AWACS-Flugzeuge in Geilenkirchen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 04/2559
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 04/2585, Schreiben vom 5. Oktober 1964
- Flugplatz Jever (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 24.10.2026
