Fakten über Martin van Buren

  1. Martin van Buren war der 8. Präsident der USA.
  2. van Buren wurde am 5. Dezember in 1782, in Kinderhook, New York geboren.
  3. Seine Amtszeit dauerte von 1837-1841.
  4. Bei seiner Amtseinführung war er 54 Jahre alt.
  5. Er war Mitglied der Demokraten.
  6. Sein Spitznamen waren „The Little Magician“ und „The Red Fox of Kinderhook“.
  7. van Buren war der erste geborene US-Amerikaner, der Präsident wurde. Alle Präsidenten vorher waren geborene Briten.
  8. Er verstarb am 24. Juli 1862, in Kinderhook, New York.

Die Illustration wurde mit der Midjourney AI erstellt.

10 Fakten über Andrew Jackson

  1. Andrew Jackson war der 7. Präsident der USA.
  2. Er wurde am 15. März 1767 im Waxhaw Gebiet, irgendwo im Nirgendwo im Grenzgebiet von North Carolina und South Carolina geboren.
  3. Seine beiden Amtszeiten dauerte von 1829-1837.
  4. Bei seiner Amtseinführung war er 61 Jahre alt.
  5. Sein Spitzname als Präsident war „Old Hickory“.
  6. Er war Mitglied der Demokraten.
  7. Gewählt wurde er 1828 und siegte mit 56% gegen den amtierenden Präsidenten Quincy Adams (43,6%). Bei seiner Wiederwahl 1832 besiegte er mit 54,2% der Stimmen seinen Haupwidersacher Henry Clay (37,4%) sowie William Wirt (7,8%). Er verzichtete auf eine dritte Kandidatur, die damals noch nicht ausgeschlossen war.
  8. Andrew Jackson war der erste US-Präsident, auf den ein Attentat verübt wurde: Am 30. Januar 1835 verließ Jackson das Kapitol, als der arbeitslose englische Anstreicher Richard Lawrence zwei Pistolen auf ihn richtete. Beide Pistolen ließen sich jedoch nicht abfeuern, und Jackson selbst verprügelte den Attentäter mit seinem Spazierstock.
  9. Jackson verstarb am 8 Juni 1845 in der Hermitage, Nashville, Tennessee.
  10. Seit Vorgänger war Quincy Adams, sein Nachfolger Martin van Buren.

10 Fakten über John Quincey Adam

  1. John Quincey Adam war der 6. Präsident der USA.
  2. Er wurde am 11. Juli 1767, in Braintree (jetzt Quincy), Massachusetts, geboren.
  3. Adams begann seine diplomatische Karriere bereits im jungen Alter von 14 Jahren, als er seinem Vater John Adams, dem späteren zweiten Präsidenten der USA, als Sekretär während dessen diplomatischer Missionen in Europa diente. Er war daher sehr polyglott und beherrschte mehrere Sprachen, darunter Französisch, Deutsch, Niederländisch und Russisch.
  4. Seine Amtszeit dauerte von 1825-1829 und bei seiner Amtseinführung war er 57 Jahre alt.
  5. Er war Mitglied der Demokratisch-Republikanische Partei.
  6. Er ist der einzige Präsident, der nach einer Entscheidung durch das Repräsentantenhaus ins Amt kam, nachdem die Wahl 1824 keine klare Mehrheit im Wahlkollegium hervorbrachte.
  7. Bei seiner Amtseinführung war er der einzige Präsident, der den Eid bewußt nicht auf eine Bibel oder ein religiöses Buch ablegte, sondern auf die amerikanische Verfassung, anderen Quellen zufolge ein allgemeines Gesetzbuch. Die beiden anderen Fälle, bei denen nicht auf eine Bibel geschworen wurde – Theodore Roosevelt und Lyndon B. Johnson, taten dies, da gerade keine Bibel zur Hand war.
  8. Bei der Wahl 1828 unterlag er Andrew Jackson.
  9. Er war bekannt dafür, regelmäßig im Potomac River zu schwimmen, was für seine Zeit eine ungewöhnliche Gewohnheit war.
  10. Adam verstarb am 23. Februar 1848 in Washington. D.C.

Bild: By George Peter Alexander Healy – The White House Historical Association, Public Domain

 

Fakten über James Monroe

  1. James Monroe war der 5. Präsident der USA.
  2. Er wurde am 28. April 1758 in Monroe Hall im Westmoreland County, Kolonie Virginia geboren.
  3. Seine Amtszeit dauerte von 1817-1825.
  4. Bei seiner Amtseinführung war er 58 Jahre alt.
  5. Er war Mitglied der Demokratisch-Republikanische Partei.
  6. Monroe verstarb am 4. Juli 1831 in New York (Bundesstaat New York).
  7. Die Hauptstadt von Liberia, Monrovia, ist nach ihm benannt.

Fakten über James Madison

  1. James Madison war der 4. Präsident der USA.
  2. Er wurde am 16. März 1751 in Port Conway (Virginia) geboren.
  3. Seine Amtszeit dauerte von 1809-1817.
  4. Bei seiner Amtseinführung war er 57 Jahre alt.
  5. Er war Mitglied der Demokratisch-Republikanische Partei.
  6. Gestorben ist er am 28. Juni 1836 in Montpelier (Virginia).

10 Fakten über Thomas Jefferson

  1. Thomas Jefferson war der 3. Präsident der USA.
  2. Seine Amtszeit dauerte von 1801-1809.
  3. Jefferson wurde am 13. April 1743 in Shadwell, Virginia, geboren.
  4. Er war Anwalt und besaß eine Plantage.
  5. Bei seiner Amtseinführung war er 57 Jahre alt. Er war übrigens der erste Präsident, dessen Amtseinführung in Washington DC stattfand.
  6. Er war Mitglied der Demokratisch-Republikanischen Partei.
  7. Seine Spitznamen sind „Man of the People“ und „Sage of Monticello“.
  8. Jefferson verstarb am 4. Juli 1826 in Monticello, Virginia.
  9. Sein Vorgänger war John Adams, sein Nachfolger James Madison.
  10. Jefferson gehört zu den im Mount Rushmore National Memorial verewigten Präsidenten.

Fakten über John Adams

  1. John Adams war der 2. Präsident der USA.
  2. Seine Amtszeit dauerte von 1797-1801.
  3. Adams wurde am 30. Oktober 1735 in Braintree (jetzt Quincy), Massachusetts, geboren.
  4. Bei seiner Amtseinführung war er 61 Jahre alt.
  5. Er war Mitglied der Föderalistischen Partei.
  6. Adams verstarb am 4. Juli 1826 in seinem Geburtsort.
  7. Sein Vorgänger war George Washington, sein Nachfolger Thomas Jefferson.

10 Fakten über George Washington

  1. George Washington war der 1. Präsident der USA, seine beiden Amtszeiten dauerten von 1789-1797.
  2. Er wurde am 22. Februar 1732 auf dem Gutshof Wakefield („Pope’s Plantation“) im Westmoreland County, Kolonie Virginia als Sohn wohlhabender Plantagenbesitzer geboren.
  3. Washington besuchte kein College, war aber mathematisch begabt. 1749 begann er daher im Alter von 17 Jahren eine Karriere als Landvermesser für das neu gegründete Culpepper County in Virginia. Auch sonst war er in Geschäftsdingen sehr geschickt und wurde einer der reichsten Männer Virginias. Auf sein Präsidentengehalt verzichtete er daher dann nach seiner Wahl auch.
  4. Im Jahr 1754, im Alter von 21 Jahren, führte Washington Truppen am Jumonville Glen und in der Schlacht von Great Meadows an. Später wurde Washington Adjutant von General Edward Braddock. Braddock wurde während des Krieges getötet. Washington bewährte sich, als er dennoch die Ruhe bewahrte und die Einheit zusammenhielt.
  5. Als Oberbefehlshaber der Kontinentalarmee hatte er maßgeblichen Anteil am Sieg über das Mutterland im Unahbhängigkeitskrieg.
  6. 1787 wurde er als Vertreter Virginias vom Verfassungskonvent in Philadelphia einstimmig zum Präsidenten der Versammlung gewählt und hatte damit maßgeblichen Einfluss auf die Verfassung der USA.
  7. Das Wahlmännerkollegium wählte Washington am 4. Februar 1789 einstimmig zum Präsidenten – diese Einstimmigkeit sollte sich nie wieder wiederholen. Die Amtseinführung erfolgte am 30. April 1789, bei dieser war er 57 Jahre alt. Nach seiner – ebenfalls einstimmigen – Wiederwahl und Amtszeit lehnte er eine dritte Kandidatur ab, was auch der Grund für die späteren Amtszeitbegrenzungen auf zwei Wahlperioden des Präsidenten in den USA ist.
  8. Er starb am 14. Dezember 1799 auf seinem Gut Mount Vernon, Virginia, vermutlich an den Folgen einer Kehlkopfentzündung. Seine letzten Worte sollen „Tis well“ („Es ist gut“) gewesen sein.
  9. Einen Vorgänger hatte er als erster Präsident nicht, sein Nachfolger war John Adams.
  10. Als erster Präsident wird er in den USA besonders geehrt. Die Hauptstadt der USA, Washington DC, ist nach ihm benannt, ebenso der Bundesstaat Washington. Natürlich gehört Washington auch zu den Präsidenten, die im Mount Rushmore Denkmal verewigt sind. Auch auf dem Ein-Dollar-Schein (Bild) und der Vierteldollar Münze ist er verewigt. Ganz zu schreiben von nahezu unzähligen Plätzen, Straßen, Brücken sowie anderen Gebäuden und Einrichtungen.

Meinung: Warum Kamala Harris für den Ausgang der US-Wahl ziemlich egal ist – und Biden am Ende sogar eher schaden dürfte

Ich war mir lange Zeit sehr sicher, dass Donald Trump auch die US-Präsidentschaftswahl 2020 gewinnen würde. Sein ungeschickter Umgang mit der COVID-19 Pandemie und sein blinder Aktionismus, mit dem er von diesem Versagen abzulenken versucht, lassen mich inzwischen daran zweifeln.

Wenn Trump verliert ist er dafür aber selbst verantwortlich und nicht Joe Biden, der die breite Masse der US-Wähler bisher nicht begeistern konnte.

Mit der Nominierung von Kamala Harris als Running Mate wollte er dies ändern. Und es mag sogar sein, dass ihm seine VP Kandidatin, demokratische Senatorin aus Kalifornien, in Umfragen einen kurzen Aufschwung geben wird. Dies ist aber nur den Eigenheiten der Umfragen geschuldet.

Letztlich aber wird Harris am Wahlausgang nichts ändern. Sicher, auf der einen Seite wird sie eher linke Demokraten, denen Biden zu gemäßigt ist, an die Wahlurnen treiben. Auf der anderen Seite ist sie mit vielen Positionen gemäßigten potentiellen Wählern der Demokraten zu links.

Unterm Strich wird sich damit am Popular Vote also nicht viel ändern. Linke Wähler dazu, gemäßigte Wähler weg. Also ein Nullsummenspiel. Nicht ganz.

Denn die linken Wähler werden Biden/Harris in den Staaten gewinnen, die ihnen eh schon ziemlich sicher sind, z.B. Kalifornien oder New York. Die gemäßigten Wähler werden sie in der weißen Unter- und Mittelschicht verlieren, die aber gerade in vielen der entscheidenden Swing-States besonders stark vertreten ist.

Sollte Trump also die schlimmsten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie für diese Wählerschicht noch bis zum Wahltag abfedern können, sind seine Chancen noch einige Swing States mehr zu holen und damit die Wahl zu gewinnen, gar nicht so schlecht. Gelingt ihm das nicht, ist die Wahl verloren.

Biden dürfte im Grunde übrigens klar sein, dass er im Rust Belt Stimmen holen muss, sonst hätte er bei seinem Nominierungs-tweet nicht den „little guy“ betont*. Harris ist dafür eher die falsche.

Daran, dass es keine Wahl für Biden sondern nur eine Wahl für oder gegen Trump ist, hat sich nichts geändert.

*An dieser Stelle könnte ich noch viel über Gendern und den Einfluss lautstarker linker Gruppen auf die US-Demokraten schreiben können, aber das hebe ich mir für später auf.

Meinung: Die Tötung Soleimanis, das Völkerrecht und die Medien

Derzeit wird in der Presse breit über ein Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages berichtet, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Tötung des iranischen Generals Soleimanis durch die USA wohl völkerrechtswidrig war. Soweit nicht wirklich überraschend.

Was für mich aber überraschend ist, ist der Umstand, dass z.B. Der SPIEGEL schreibt:

Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren“, heißt es in einem Gutachten, das von Abgeordneten der Linken in Auftrag gegeben wurde und der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.

Was mich dabei stört – es wird der Eindruck erweckt, als sei es etwas ganz besonderes oder außergewöhnliches, dass es der dpa gelungen sei, an das Gutachten zu gelangen. Dass dieses von jedermann auf der Homepage des Bundestags heruntergeladen werden kann – nämlich hier -, wird dabei untern den Tisch gekehrt…

Die entscheidenden Stellen aus dem Ergebnis des Gutachtens möchte ich hier der Einfachheit halber dokumentieren:

  • Gezielte Tötungen durch extraterritoriale Drohneneinsätze werfen zahlreiche Rechtsfragen auf. Während gezielte Tötungen im Rahmen bewaffneter Konflikte grundsätzlich als völkerrechtskonform erachtet werden, bestehen außerhalb bewaffneter Konfliktszenarien strenge menschenrechtliche Restriktionen, die einen entsprechenden Einsatz fast nie legal erscheinen lassen. Drohneneinsätze im Ausland, die mangels effektiver Gebietskontrolle unter dem Gesichtspunkt der extraterritorialen Anwendung von Menschenrechtsverträgen rechtlich problematisch sind, werden in der Literatur jedoch einhellig dem Menschenrechtsregime unterworfen.
  • Nach den Einlassungen der US-Administration ist nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren. Die gezielte Tötung Soleimanis erfüllt offensichtlich nicht die Kriterien eines „finalen Rettungsschusses“ und erscheint insoweit als Verstoß gegen das Recht auf Leben aus Art. 6 VN-Zivilpakt.
  • Im Hinblick auf den US-Drohneneinsatz vom 3. Januar lässt sich das Vorliegen einer Selbstverteidigungslage i.S.v. Art. 51 VN-Charta stark bezweifeln. Gemessen an den Kriterien des sog. „Caroline-Falls“, wonach ein Staat, der sich auf Selbstverteidigung beruft, nachweisen muss, dass der Angriff „unmittelbar bevorstand, überwältigend war und keine
    Wahl der Mittel und keine Zeit für weitere Beratungen ließ, hat die US-Administration die Voraussetzungen für eine völkerrechtskonforme Selbstverteidigung nicht substantiiert dargelegt.