Es gibt viele Beispiele für Tiere, die in der Regel als Pflanzenfresser klassifiziert werden, aber unter bestimmten Umständen Fleisch oder andere tierische Produkte konsumieren.
„Fressen pflanzenfressende Tiere manchmal auch Fleisch?“ weiterlesen
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Es gibt viele Beispiele für Tiere, die in der Regel als Pflanzenfresser klassifiziert werden, aber unter bestimmten Umständen Fleisch oder andere tierische Produkte konsumieren.
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Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Ursprünglich wurden im deutschen Zivilrecht Tiere genau wie Sachen (§90 BGB) behandelt. Im Zuge des sich verändernden Zeitgeists wurde dies zusehends kritisch gesehen, so dass das BGB 1990 um den § 90a erweitert wurde.
Er stellt fest, dass Tiere keine Sachen sind und unter besonderem Schutz der Gesetze stehen. Das ändert aber nichts daran, dass die sachenrechtlichen Vorschriften auf sie angewandt werden.
Insoweit ist § 90a an sich nur Kosmetik. Viel entscheidender und für die Rechtstsstellung der Tiere und Tierhalter wichtiger sind andere gleichzeitig eingeführte Änderungen: