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Bemerkenswerte Paragraphen: § 90a BGB - Tiere sind keine Sachen
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Ursprünglich wurden im deutschen Zivilrecht Tiere genau wie Sachen (§90 BGB) behandelt. Im Zuge des sich verändernden Zeitgeists wurde dies zusehends kritisch gesehen, so dass das BGB 1990 um den § 90a … „Bemerkenswerte Paragraphen: § 90a BGB – Tiere sind keine Sachen“ weiterlesen
Severin Tatarczyk