Stromanbieter: SDV-Energie

SDV Energie ist eine Marke des Stromanbieters STROGON. Derzeit – Stand November 2020 – bietet SDV aktiv keine neuen Gas- und Stromverträge an.

Stromanbieter: STROGON – eine Marke der ENSTROGA

Unternehmen

Die STROGON GmbH war ein Stromanbieter aus Bonn, der seit Juni 2015 aktiv war. Inzwischen wurde STROGON von der ENSTROGA übernommen und ist eine Marke dieses Anbieters.

STROGON GmbH
Bonngasse 10
53111 Bonn

Internet: www.strogon.de

Kundenstimmen

Hier finden Sie Kundenstimmen zu STROGON, die ursprünglich bei stromblog.de abgegeben wurden:

Jetzt bin ich schon fast ein Jahr bei Strogon und es hat alles Super funktioniert. Eigentlich warte ich nur auf den Haken, die versteckte Preiserhöhung per Werbemail. So wie ich das von anderen Anbietern kenne. Warten wir es mal ab. Bisher kam da nichts…………..
(Andi)

Und da war die Mail dann auch schon. Nicht als Werbung verpackt, aber im Spamordner gelandet. Preiserhöhung von 21 auf 28 Cent Arbeitspreis. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif (22 Cent, aktuelles Angebot auf der Internetseite von Strogon) ist für Bestandskunden nicht möglich. Also alles wie immer bei den preiswerten Stromanbietern. Ich verstehe das als Nepp und werde über kurz oder lang wieder beim örtlichen Versorger landen. Der ist zwar nicht billig aber zumindest ehrlich und ich muss nicht jährlich nach einer Mail suchen und bangen das ich diese Überlese.
(Andi)

War 1 Jahr (bis Ende 01/2017) Kunde bei Strogon und hatte durch den erhöhten mtl. Abschlag ein Guthaben. Dieses wurde bis heute, trotz mehrmaliger Anmahnung, immer noch nicht überwiesen.
(Hanna-Laura)

Bei mir landete diese Mail auch im Spamordner und nun darf ich 33 Cent /Kwh zahlen! Sicherlich wird der eine oder andere auch sagen, selber schuld, aber ein Preiserhöhung in diesem Rahmen ist meiner Meinung nach Wucher und sollte vom Gesetzgeber verboten werden!
(Christian)

Na super, hätten wir das alles gewusst, hätten wir Strogon nicht über Verivox ausgewählt. Wir haben diesen gewählt Ende 2016 wegen der „tollen“ Preise. Ende Dezember fragte ich mal nach der Endabrechnung, die wir dann auch 4 Wochen (am 16.1.18)später bekamen. Leider war dann die Zeit zum kündigen rum….. Die Erstattung haben wir bis heute nicht erhalten, der Bonus (169 €) war ebenfalls nicht aufgeführt. Gestern habe ich telefonisch die Rückzahlung angesprochen und diese wurde angeblich sofort veranlasst. Wir haben bis heute keine neue Aufstellung der STromtarife bekommen. Trotz dem dass ich mehrmals angeschrieben habe, dass wir unsere kwh auf 3.500 reduzieren wollen, kam immer die Antwort, dass wir ab sofort 73€ bei 2.700 kwh bezahlen müssen. Das wäre eine Erhöhung von 0,21 ct/kw auf 0,28… Nach telefonischer Nachfrage sagte man mir, dass die STrompreise bei 0,31 ct/kwh liegen. Das passt aber nicht zu unserem Abschlag. Ich krieg noch die Krise. Gekündigt für Ende November haben wir, aber bis dahin heißt es kämpfen….
Ich habe schon oft den STromanbieter gewechselt, aber NOCH NIE SOLCHE Probleme gehabt!!!!!!!!!!
(Julia)

nach einem Jahr werden Preiserhöhungen im Fliesstext einer unscheinbaren Mail angekündigt (Strom: 4-facher Grundpreis, Gas: 5-facher Grundpreis), und wenn eine Sonderkündigung ausgeprochen wird versucht STROGON den Wechsel zu verzögern, indem Sie den Stromzähler beim Netzbetreiber nicht frei gibt – abolut unseriöses Verhalten
(Wilfried)

Das erste Jahr war OK. dann folgten unklare Preiserhöhungen, auf Anforderung die Abrechnung. Hierin wieder eine sehr klein geschriebene Preiserhöhung auf der vierten Seite Schriftgröße 2 mm, richtig gemessen,. der Arbeitspreis wurde von 3,87 auf 5,3 ct/kwh erhöht, das Sonderkündigungsrecht wird von STROGON nicht anerkannt,, meine Email Adresse ist angeblich nicht korrekt, obwohl STROGON und auch ich darüber in Kontakt sind.
Rechnungen entsprechen nicht den von der Bundesnetzagentur vorgeschriebenem Format, z.B. klar, gut lesbar, Aussagekräftig in Bezug auf Erhöhungen und und und
Von mir keine Empfehlung und einen guten Rat -bleibt von diesem Anbieter weg.
(Gilles)

Ich wurde bis zum 8.2.19 von Strogon mit Gas beliefert, danach bin ich zu einem anderen Anbieter gewechselt. Vor einer Woche sah ich nochmal meine Unterlagen durch und stellte fest, dass ich von Strogon gar keine Abschlussrechnung hatte. Auf meine Email an den Kundenservice im November 2019 schickt mir Strogon diese zu. Die Endabrechnung war datiert auf den 11.06.19, also schlappe 4 Monat nach Belieferungsende. Laut dieser sollte ich eine Erstattung i. H. v. EUR 437,90 erhalten innerhalb von 30 Tagen, das hieße bis zum 11.07.19. Immerhin hatte Strogon den 15prozentigen Neukundenbonus korrekt einbezogen. Leider war aber auf meinem Konto nirgends der Geldeingang zu verzeichnen. Also wieder Email geschickt. Darauf antwortete Strogon lapidar, dass man mir das Geld in den nächsten Tagen überweisen werde. Nach 3 Tagen war das Geld auch korrekt auf meinem Konto eingegangen.
Ich bin sehr enttäuscht von Strogon. Man hat sich noch nicht mal für den „Fehler“ entschuldigt und sein Bedauern ausgedrückt. Und 437 EUR sind schon eine Menge Geld. Ich werde dort wahrscheinlich nie wieder Kunde werden… Holzauge sei wachsam!
(Christina)

Ihre Erfahrungen

Sie haben eigene Erfahrungen mit STROGON GmbH gemacht? Dann schreiben Sie doch einfach einen Kommentar!

Hinweis: Der Betreiber dieses Blogs, Severin Tatarczyk, war bis 2020 für die STROGON GmbH als Angestellter tätig.

Stromanbieter: ENSTROGA AG

Hier finden Sie bald Informationen zum Stromanbieter ENSTROGA AG.

Der Anbieter ist mit mehreren Marken im Markt aktiv, darunter ENSTROGA selbst, ELOGICO und STROGON.

Tarife

komplettstrom.de

Interessanter Tarif, der monatlich gekündigt werden kann, aber trotzdem eine langfristige Preisgarantie bietet. Kein Bonus. Wohl einer der fairsten Tarife im Markt.

vollstromtarif.de

12 Monate Vertragsbindung, kein Bonus. Preisgarantie für die Vertragslaufzeit.

traditionstarif.de

Monatsweise laufender Tarif, der mit der kurzen Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann.

Gruen-Tarif.de

Verbindet die Vorteile des Komplett-Strom-Tarifs mit grünem Strom. Etwas teurer, aber dafür wird RenewablePlus zertifizierter Strom geliefert.

Erfahrungsberichte

Der Haken ist, daß der Tarif meist recht bald erhöht wird. Und daß die Kündigung bei enstroga so schwer wie möglich gemacht wird.
Meine Erfahrung: Ich schloss am 31.11.2013 einen Stromliefervertrag bei der Firma enstroga ab („traditionstarif“). Kündigung mit 14 Tagen zum Monatsende war eingeräumt. Zunächst kostete die kWh 22,3 ct. Allerdings nur für einen guten Monat. Nach 2 Monaten war aus dem günstigen Lockangebot (22,3 ct / kWh) ein teureres Vergnügen geworden: nun lag der Preis bei 26,6 ct. Also eine Erhöhung um über 19 % innerhalb von 2 Monaten. Bemerkt habe ich das dummerweise erst nach fast einem Jahr. Ich schickte im Dezember 2014 ein Kündigungsschreiben: ein eingescanntes Dokument, handschriftlich unterzeichnet. Die Firma enstroga hat es allerdings NICHT akzeptiert und weiter so lange auf Zeit gespielt, bis der Kündigungstermin verstrichen war. Letzlich half nur ein Einschreiben mit Rückschein, um wieder aus dem Vertrag raus zu kommen. Unter Kundenfreundlichkeit verstehe ich etwas anderes. Mit der Firma will ich aus nachvollziehbaren Gründen nichts mehr zu tun haben.

Hallo, absolut unseriös.
Die Preiserhöhungen tauchten bei uns erst auf der Rechnung auf, wurden also gar nicht per e-mail oder Post angekündigt , obwohl im Vertrag steht, das alle vertraglichen Details per mail zugeschickt werden.
Da wir ein Guthaben für 2016 hatten, wurde monatelang gar keine Rechnung verschickt, erst nach Aufforderung. Guthaben wurde bis dahin einfach einbehalten und weiter die zu hohen Abschläge kassiert.
In der Jahresbrechnung wird der Preis für die kWh nur in Netto ausgewiesen.
Hinten im Kleingedruckten findet sich dann der Hinweis, Ihr Aktueller Arbeitspreis beträgt 32,63 cent/kWh (Bruttopreis). Wer den aktuellen Nettopreis in Brutto umrechnet, merkt, dass es nicht der aktuelle Bruttoarbeitspreis ist. Auch im Vergleich zur letzten Rechnung merkt man, dies ist nicht der aktuelle Preis, sondern der Preis, welcher in zwei Monaten gelten soll.
Also eine Preiserhöhung, welche auch bei genauen Lesen nicht als solche erkennbar ist.
Ganz klar eine Verbrauchertäuschung. Hier hilft nur: Geld zurückfordern mit Widerspruch, Beschwerde, Schlichtungsstelle anrufen, rechtlichen Schritten und KÜNDIGEN ! (Mit Einschreiben/Rückschein, sonst ist es dort garantiert nie angekommen.)

Der Haken ist nicht nur dass der Tarif recht bald erhöht wird, sondern auch wie die Preiserhöhung mitgeteilt wird, nämlich als Mail oder Brief, der wie ein Werbe-Newsletter aussieht und dementsprechend von den Wenigsten komplett gelesen wird. Diese Methode ist in meinen Augen ziemlich unlauter und das reicht für mich als Disqualifizierung aus, Preisgarantie hin oder her. Dazu kommt noch, dass die Preise nur Lockangebote sind. Hat man den „Newsletter“ gelesen und macht einen neuen Preisvergleich auf den einschlägigen Portalen, dann tauchen die Konditionen von Enstroga wieder oben in der Liste auf – diesen Preis bekommen Sie aber nicht, da der eben nur für Neukunden gilt.

Diese Masche kann ich auch bestätigen. Bei mir kam ein Brief über eine Enstroga App mit QR-Code. Mit Aufkleber „Kleb mich auf“ und nettem Text „blablabla sie als Kunde sind uns besonders wichtig blabla“.. zwischendrin als Randbemerkung „der Preis wird bis ‚zum nächsten Monat’“ konstant gehalten, danach erhöht er sich von 0.2573 EUR/kWh auf 0.3599EUR/kWh. Danach direkt weiter mit „Wird sind für Sie da“ und auf der zweiten Seite wieder ganz viel Information zur neuen Enstroga App…

Habe gerade eben die selbe Erfahrung gemacht. Ich habe letztes Jahr im Juni bei Enstroga den Vollstromtarif mit einem Jahr Preisgarantie abgeschlossen. Konditionen damals Arbeitspreis: 22,92 ct/kWh, Grundpreis: 6,62 EUR/Monat (alles brutto). Im November bekomme ich ein Mail mit dem Betreff „ENSTROGA Stromnachrichten“. Im Text des Mails stand nirgends etwas von Preiserhöhung. Das angehängte PDF sah zwar aus, wie ein Newsletter, trug aber netterweise den Begriff „Preiserhöhung“ im Dateinamen. Also habe ich es mir durchgelesen und im Text die Information gefunden, dass mein Arbeitspreis zum 19.07.2015 auf 24,70 Cent/kWh steigt. Ich habe heute mal wieder einen Preisvergleich gemacht und festgestellt, dass die derzeitigen Konditionen für den gleichen Tarif bei 0,2139 €/kWh und Grundgebühr 7,37€/Monat liegen. Also habe ich bei Enstroga angerufen und nachgefragt, ob ich wirklich kündigen muss, um in den Genuss der gesunkenen Preise zu kommen. Die Antwort des Mitarbeiters von der Hotline war, dass dieser Preis nur für Neukunden gilt und Bestandskunden nicht angeboten werden kann. Mir wurde ein Angebot über 23,70 ct/kWh gemacht, dass ich per Mail bekommen soll (das Mail ist bis jetzt noch nicht angekommen), dass ich annehmen kann. Ich glaube nicht, dass ich das Angebot annehmen werde.
Und die Moral von der Geschichte: Die günstigen Preise gelten nur solange die Preisgarantie läuft. Danach kann man sich wieder einen neuen Anbieter suchen.

Bitte mal nach dem Vorstand der Enstroga googlen… man findet auch schöne Bilder aus Berlin… so hab ich mir schon immer den Sitz eines Stromanbieters vorgestellt. Ob die alle in einen Briefkasten passen.

Ich will mal kurz von meinen Erfahrungen mit der enstroga berichten. Ich bin jetzt ein halbes Jahr dabei und habe den Anbieter über googeln nach fairen Tarifen gefunden. Verizock und Konsorten traue ich nämlich nicht. Bei enstroga zahlt man nicht im Voraus und ich kann jeden Monat aus dem Vertrag raus. Dennoch gibt es eine Preisgarantie. Mit dem KundenCenter habe ich telefoniert, weil ich zunächst keine Vertragsbestästigung bekommen habe, diese wurde aber von GMX als Spam eingeordnet und dort habe ich sie dann auch gefunden. Es gab keine lange Wartezeit, die Mitarbeiterin war sehr freundlich. Der Anbieterwechsel hat reibungslos funktioniert. Bisher kann ich nicht absehen, dass es eine böse Überraschung geben sollte. Mit enstroga bin ich soweit also sehr zufrieden.

Also der Wechsel vor einem Jahr hat super geklappt. Habe es telefonisch gemacht und ging einwandfrei. Auch wenn man sonst zwischendurch mal anruft, hat man immer ohne wartezeit einen Mitarbeiter am anderen Ende. Das finde ich super. Allerdings würde mich mal interessieren, ob jemand schon länger bei Enstroga, also über die Preisbindung hinaus? Denn nach meiner Erfahrung werden die Bestandskunden richtig zur Kasse gebeten. So zahle ich z. B. 26,89 ct pro kWh. Zwar habe ich einen niedrigeren Grundpreis von 5,85 Euro pro Monat, zahle aber ca. 110 Euro mehr im Jahr als zu den jetzt auf der Intranetseite vergleichbaren Angeboten. Am Telefon wurde mir gesagt, dass die Angebote auf der Intranetseite nur für „NEUKUNDEN“ gelten. Auf den versprochenen Rückruf zwecks eines neuen Angebotes warte ich heute noch. Mal sehen, ob dieser noch erfolgt und was dabei rauskommt. Ansonsten werde ich wohl einen anderen suchen müssen.

ich bin schon über ein Jahr bei Enstroga. Zum 01.01.14 und zum 01.02.14 wurden die Preise kurz hintereinander 2x erhöht. Mein Strompreis liegt nun bei 27,71 Cent/kWh. Das Ärgerliche daran ist vor allem, dass ich die Erhöhung nicht mitbekommen habe, da das Erhöhungsschreiben per E-Mail zugesandt wurde und vermutlich im SPAM-Ordner landete. Dass ich nachzahlen musste, bekam ich nur dadurch mit, das ich per Post eine Mahnung (mit zusätzlicher Mahngebühr) erhielt, da sich mein Vorauszahlungskonto im Minus befand. Es sollte sich jeder reichlich überlegen, ob er wirklich einen Onlinetarif abschließt.

Ich hatte einen Vertrag mit einem Strompreis von 22,8 Cent abgeschlossen. Mit Ablauf der Preisgarantie (12 Monate) wurde mir eine Preiserhöhung auf 27 Cent untergeschoben – in einer E-Mail mit dem Betreff „Stromnachrichten“. Das sind ca. 19% Erhöhung.
Das finde ich sehr unseriös.

Enstroga erhöht den Preis nach Ablauf der Preisbindung z.Z. auf 28,3 ct. Die Mitteilung ist in einer Werbe-Email versteckt und auch auf der Webseite nicht zu erkennen. Der Preis ist dermaßen hoch, dass es schon an Abzocke grenzt. Die besagte E-Mail wurde mir 1 Monat nach Vertragsabschluß zugesendet und enthält eine 5 seitige PDF. Nach einer Menge Text in hellgrau auf weißem Grund kommt auf Seite 5 mittendrin ein Hinweis, das der Preis nach der Preisgarantie auf 28,3 ct erhöht wird. Also die sind nicht nur „nicht billig“ nach 12 Monaten verlangen sie Wucherpreise

Aufgrund einer Strompreiserhöhung durch die Enstroga habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und form- und fristgere ht zum 31.03.2015 den Stromliefervertrag gekündigt und mir einen neuen Anbieter ausgesucht. Der neue Anbieter wollte sich die Vertragslaufzeit bestägtigen lassen und siehe da, Enstroga hat entgegen meiner Kündigung behauptet, dass der Vertrag noch bis 2016 läuft. Worauf hin mir mein neuer Stromlieferant natürlich ein Absage erteilt hat, da er den Preis nicht bis 2016 garantieren kann.
Der Wechsel nach Enstroga ging problemlos, leider legt man dem Kunden bei einem Wechsel von Enstrog Steine in den Weg. Nicht nur das es eine Unverschämtheit ist, es zeigt wie mit Kunden umgegangen wird, unterste Schublade.

ch möchte über meine schlechten Erfahrungen mit der Firma enstroga berichten:Ich schloss am 31.11.2013 einen Stromliefervertrag bei der Firma enstroga ab. Im sogenannten „traditionstarif“ war eine Kündigung mit 14 Tagen zum Monatsende eingeräumt. Zunächst kostete die kWh 22,3 ct. Allerdings nur für einen guten Monat. Ab 2015 wurde der Preis schon auf 23,4 ct / kWh erhöht (also 4,7 %). Aber auch das hielt nur einen Monat. Dann wurde der „traditionstarif“ wieder erhöht, diesmal auf 26,6 ct pro kWh.
Kurz zusammengefasst: nach 2 Monaten war aus dem günstigen Lockangebot (22,3 ct / kWh) ein teures Vergnügen geworden: nun lag der Preis bei 26,6 ct. Also eine Erhöhung um über 19 % innerhalb von 2 Monaten.
Ich hätte natürlich früher kündigen können. Der Vertrag lief nur über jeweils einen Monat, 14 Tage zum Monatsende könnte man theoretisch kündigen. Das tat ich dann aber leider erst am 4.12.2014, nachdem ich mal wieder die Stromanbieter verglichen hatte. Ich setzte ein Kündigungsschreiben auf, unterschrieb dieses und scannte es als PDF-Dokument ein. Dieses PDF schickte ich dann an die enstroga. Am 8.12. rief ich dann den Kundendienst der Firma „enstroga“ an. Dieser bestätigte mir den Erhalt der Kündigung. Am 9.12. bekam ich eine Email, welche meine Kündigung ABLEHNTE. Originalzitat:“…Denn bei einer anderweitigen Korrespondenz können wir nicht sicher bestätigen, dass die Mitteilung auch von unserem Vertragspartner oder einer anderweitig bevollmächtigten Person stammt.“ Und das, obwohl ich mit dem Service sprach und ihnen mein Schreiben bestätigte ! ?( Was noch absurder ist: in der enstroga-Lieferbestätigung zum Vertragsabschluß steht ausdrücklich: „Wir möchten Sie darauf hinweisen, daß es sich bei Ihrem Tarif um einen reinen Onlinetarif handelt. Das bedeutet, daß ALLE Vertragsunterlagen an Ihre Emailadresse geschickt werden..“ Ich habe auch nie Post von der Firma bekommen. Meine Kündigung per unterschriebenem PDF wurde allerdings nicht akzeptiert. Ich erhob dagegen Einspruch und schickte dasselbe Schreiben nochmals per FAX an die Firma. Danach rief ich wieder an: der Erhalt wurde mir bestätigt. Die Kündigung wurde allerdings wieder abgelehnt, mit denselben fadenscheinigen Begründungen.Der Servicemitarbeiter teilte mir mit, daß ich nunmehr erst zum 28.1.15 kündigen kann. Das auf-Zeit-Spielen der Firma enstroga hat sich also gelohnt.Heute, am 17.12.2014, habe ich eine Kündigung per Einschreiben an die Firma „enstroga“ geschickt. Wird auch das aus irgendwelchen fadenscheinigen Gründen zurückgewiesen, bleibt wohl nur noch der Klageweg. ;(

Ich bin Mitte letzten Jahres zu Enstroga gewechselt, da der Tarif gut passte und ich keinen Wert auf diese „Boni-Versprechen“ lege. Der Wechsel funktionierte reibungslos, der Abschlag wurde regelmäßig gezahlt. Nach ca. 6 Monaten bekam ich eine Mail von Enstroga, dass der Netzbetreiber ihnen mitgeteilt hätte, mein Verbrauch sei höher als vereinbart. Mir wurde ein höherer Abschlag „vorgeschlagen“ (um 20,- Euro pro Monat höher als vereinbart). In der Mail stand auch, dass ich – sollte ich damit nicht einverstanden sein – einen anderen Verbrauch mitteilen sollte. Ich bat in der Antwortmail um Übersendung dieser Nachricht vom Netzbetreiber, da ich von einem Fehler ausging. Mein Verbrauch hatte sich nicht erhöht. Ich schrieb ebenfalls, dass – sollte ich keine Nachricht erhalten – ich bei meinem vertraglich vereinbarten Abschlag bleibe. Zunächst erfolgte für 4 Wochen keine Rückmeldung. Dann schrieben sie mir: „Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Kundenkonto weist einen Rückstand von xx Euro aus. Bitte gleichen Sie den fehlenden Betrag aus.“ Schon leicht genervt davon, dass man auf meine Bitte „passend“ reagierte, schickte ich die Mail von damals erneut (komplett identisch). Erneut erhielt ich erst 4 Wochen später eine Antwort: „Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Kundenkonto weist einen Rückstand von yy Euro aus. Bitte gleichen Sie den fehlenden Betrag aus.“ (die haben den höheren Abschlag natürlich auf die Monate draufgerechnet). Und wieder schickte ich meine damalige Mail. Nach einigen Wochen erhielt ich dann eine „Kündigungsbestätigung“. Darauf antwortete ich natürlich sichtlich erzürnt, denn man bot mir ja in der ersten E-Mail an, dass ich einen anderen Verbrauch angeben kann. Ich habe ja auf den vertraglich vereinbarten Verbrauch bestanden. Geholfen hat es nichts, geantwortet haben die bis heute nicht. Seriös ist sowas nicht – vielmehr einfach nur komplett inkompetent. Die Verwendung von Standard-Mails zeigt schon, von wessen geistigen Eltern dieses Unternehmen ist. Nun übergangsweise bin ich wieder im Grundversorgungstarif und suche mir jetzt einen seriösen Anbieter. Ich überlege noch, ob ich dagegen vorgehe, da mir ein finanzieller Schaden entstanden ist und ich m. E. nichts falsch gemacht habe. Von Enstroga kann ich jedenfalls nur abraten.

Wir sind froh das wir von Enstroga weg sind. Haben uns Online angemeldet und bis auf eine Online Anmeldebestätigung und diverser späterer Nachfragen keine Rechnung erhalten. Prompt hätten wir Post von einem Inkasso Unternehmen mit dem Rechnungsbetrag und einer Gebühr von Ca 50€. Wir haben das versucht telefonisch zu klären. Hatten nie eine Rechnung, Erinnerung oder Mahnung erhalten. Letztendlich haben wir sofort gekündigt und den Betrag inklusive der Inkassogebühr überwiesen. Heute wieder ein Brief, angeblich haben wir ein Paar Tage zu spät überwiesen. Wir sollen nun nochmal Ca 70€ zahlen. Finger weg von diesem Anbieter. Wir fühlen uns verbracht und glauben das Enstroga mit dem Inkassountwrnehmen bewusst Leute abzockt.

Ich rate jedem von der Enstroga ab. App Brief erhalten, Mahnungen kamen nie, Verzugsschaden wird nun als Strom-Forderung vor Gericht angemahnt. Nicht mit mir, Rechnungen wurden geändert, Mahnkosten doppelt berechnet, Mahnungen werden erst garnicht geschickt, statt dessen nur Inkasso. Habe von Anfang an gesagt, ich kann erst zahlen, wenn ich Lohn bekomme, war denen egal. Mein Freund zahlte dann 2 – 3 mal für mich, da kam ein Brief, mein Stromverhalten habe sich geändert, wieder teurer. Nun die Rennereien wegen der Lüge vor Gericht, dabei habe ich wegen der Kündigung sogar 100€ Guthaben!

Eigene Erfahrungen

Sie haben Erfahrungen mit ENSTROGA AG gemacht? Dann schreiben Sie doch einfach einen Kommentar!

Köpfe: Andreas Berz

Andreas Berz aus Köln ist Geschäftsführer des Bonner Stromanbieters STROGON GmbH.

Andreas Berz ist anderweitig noch nicht in relevanter Weise in Erscheinung getreten.

Wie geht es für BEV Energie-Kunden weiter?

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Die BEV – Bayerische Energieversorgung – hat Insolvenz angemeldet und die vorläufige Insolvenzverwaltung wurde durch das Amtsgericht München am 30. Januar 2019 eröffnet:

Az.: 1513 IN 219/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH, Nymphenburger Straße 154, 80634 München, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Steger Ralph
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 209234
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte NICKERT, Rammersweierstraße 120, 77654 Offenburg
Geschäftszweig: Energieversorgung

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 29.01.2019 um 17.15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Axel W. Bierbach, Schwanthalerstraße 32, 80336 München.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Was bedeutet das für die Gas- und Stromversorgung der BEV Kunden?

Für Kunden des insolventen Energieversorgers stellt sich jetzt die Frage, wie es weiter geht, insbesondere, ob eine weitere Versorgung mit Strom und Gas erfolgt.

Zunächst das wichtigste: Die eigene Versorgung mit Strom oder Gas ist nicht gefährdet. In Deutschland springt – sobald die BEV einen Haushalt nicht mehr beliefern kann – der örtliche Grundversorger im Zuge der sog. Ersatzversorgung ein.

Von diesem werden Sie im Regelfall schriftlich informiert, dass Sie sich nun bei diesem in Belieferung mit Strom oder Gas befinden.

Doch Obacht: die Preise bei Ihrem Grundversorger sind im Regelfall höher, als es auf dem freien Markt möglich und sogar üblich ist.

Besser Gas- oder Stromanbieter wechseln

Wir empfehlen daher, einen neuen Anbieter zu suchen wie z.B. STROGON. Alternativ können Sie z.B. über die Portale Check24 oder Verivox einen neuen Stromanbieter suchen.

Was passiert mit meinem Bonus?

Dass Boni ausgezahlt werden, ist derzeit unwahrscheinlich, um nicht zu sagen ausgeschlossen. Sie können diese nach Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter zur Tabelle anmelden.

Soll ich weiter meinen Abschlag zahlen?

Grundsätzlich müssen Sie natürlich für empfangene Leistungen bezahlen. Die BEV hat aber bereits angekündigt, den Februar Abschlag nicht mehr einzuziehen. Dementsprechend sollten Sie als sog. Selbstzahler oder Überweise auch den Februar-Abschlag nicht mehr überweisen.

Kann ich Lastschriften zurückgehen lassen?

Auch hier gilt: Grundsätzlich müssen Sie natürlich für empfangene Leistungen bezahlen. Ob Sie aufgrund von Gegenansprüchen – z.B. aufgrund von nicht empfangenen Bonuszahlungen – Lastschriften zurückgehen lassen können, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

Links zum Thema

 

Spam Anruf von 0228 – 929 535 55?

Sie haben einen Anruf von der Rufnummer : 0228 – 929 535 55?

Dabei handelt es sich um keinen Spam-Anruf sondern um die Bonner Rufnummer des Stromanbieters STROGON.

In der Regel ruft Ihr Stromanbieter an. wenn er Fragen rund um den Anbieterwechsel oder zu Ihrem Verbrauch hat.

Zudem sollten Sie Ihre E-Mails und Ihre Post überprüfen, da die meisten Stromanbieter Sie nur anrufen, wenn Sie auf diesen anderen Kommunikationswegen nicht reagiert haben, also z.B. Ihren Zählerstand nicht durchgegeben haben.

Pressemitteilung: Günstiges & faires Gas von STROGON: Ein Wechsel des Gasanbieters lohnt sich

Diese Pressemitteilung wurde uns von der STROGON GmbH zur Verfügung gestellt.

Bonn, 16. Oktober 2017 – Beim Strom hat es sich schon durchgesetzt, die Mehrheit der Gasverbraucher tut sich aber noch schwer: Die Rede ist vom Wechsel zu einem günstigen Anbieter. Fakt ist, dass Haushalte, die einen Gasanschluss besitzen, mit einem günstigen passgenauen Tarif bis zu 300 Euro Energiekosten im Jahr sparen können. In der neuesten Untersuchung der Gastarife in den 100 größten deutschen Städten durch die „WirtschaftsWoche“ (WiWo) in Kooperation mit dem Vergleichsportal Verivox landet die STROGON GmbH in puncto Preis & Fairness ganz weit oben auf dem Siegertreppchen.

Der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter wird von vielen Verbrauchern immer noch als kompliziert empfunden, zu viele Energieversorger tummeln sich mit ihren Angeboten auf dem Markt und es lässt sich für viele nur schwer durchschauen, welcher der Passende ist. So bleiben 78 Prozent der deutschen Gaskunden bei ihrem lokalen Anbieter, 24 Prozent der Gashaushalte werden sogar durch den Grundversorgungstarif beliefert – dies ist in der Regel meistens ein sehr teurer oder sogar der teuerste Tarif am Wohnort. Die Gründe davor können vielfältig sein: Möglicherweise ist es die wenig transparente Preispolitik, die komplizierten Vertragsklauseln oder es fehlt schlicht an der Absprache zwischen Mieter und Vermieter, falls der Gaszähler sich außerhalb der Wohnung befindet. Diese Unsicherheiten der Verbraucher sind Jahr für Jahr in den Statistiken ablesbar. Viele Strom- sowie Gaskunden agieren hier noch nicht sicher – dabei bieten die zahlreichen thematisch relevanten Rankings und Studien gute Anhaltspunkte für die Wahl des passenden Gastarifs.

Gas ganz fair

Das aktuelle Ranking des Magazins WirtschaftsWoche in Kooperation mit dem Vergleichsportal Verivox beleuchtet insgesamt 900 Gasanbieter und ihre Tarife auf Tarifkonditionen und Preis gleichermaßen. Dabei zeigt sich ganz klar: der Wechsel des Gasanbieters kann sich ebenso rentieren wie der Wechsel des Stromanbieters. Das Ranking zeigt die fairsten und günstigsten Tarife in den Kategorien „Normalgas mit Bonus“, „Normalgas ohne Bonus“ sowie „Biogas ohne Bonus“. In der WiWo-Verivox-Studie wurden zudem nur solche Tarife und Anbieter berücksichtigt, die in ihrer Preisgestaltung und in ihren Vertragskonditionen transparent sind. Das heißt: Nur Tarife ohne Vorkasse oder Kaution, maximal 1 Jahr Vertragslaufzeit und mindestens 1 Jahr eine Garantie auf die nicht staatlichen Bestandteile des Gaspreises.

STROGON auf den Siegertreppchen

So kann ein 2-Personen-Haushalt mit einer 100 m2 großen Wohnung und dem „Gas Flexibel Plus“-Tarif der STROGON GmbH durchschnittlich pro Jahr 287 Euro an Energiekosten einsparen. Mit dieser Ersparnis liegt STROGON ganz weit vorn im Ranking um den empfehlenswertesten Gas-Tarif ohne Bonus. „Gas Flexibel Plus“ bietet den Kunden eine große Flexibilität und Transparenz und so können selbst unsichere und wechselunwillige Kunden mit „Gas Flexibel Plus“ einen Tarif mit entsprechender Zuverlässigkeit aber ohne lange Bindung wählen. Wer als Interessent eine umfassende Beratung möchte, der wendet sich die extra dafür eingerichtete Service-Nummer unter der 0228 – 929 535 77 (Montag bis Freitag 9:00 bis 20:00 Uhr, Samstag 9:00 bis 17:00 Uhr) oder verschafft sich mit dem Tarifberater(https://strogon.de/tarifberater/) auf der STROGON-Homepage einen schnellen Überblick über die Tarife.

 

Pressemitteilung: SDV-Energie mit Wechselaktion für Garmisch Partenkirchen

Bonn, 7. Oktober 2016 – Die SDV-Energie, eine Marke der STROGON GmbH, startet eine regionale Marketingaktion für Strom- und Gaskunden in Garmisch-Partenkirchen.

Zahlreichen Haushalten wird per Postwurfsendung angeboten, nicht nur von den günstigen Strom- und Gastarifen des Bonner Versorgers zu profitieren, sondern auch je 50 Euro Wechselprämie zu erhalten.

Wer seinen Strom- und Gasvertrag zur SDV umzieht, erhält so 100 Euro ausgezahlt. Durch diesen Bonus und die günstigen Tarife können Haushalte ihre Energiekosten um einige 100 Euro im Jahr reduzieren.

Die SDV macht folgende Beispielrechnung auf, bei sich für einen 4-köpfigen Haushalt im Einfamilienhaus eine Ersparnis von 540 Euro gegenüber dem Grundversorgertarif ergibt:

STROM

  SDV-Energie strom basis GW Garmisch Grundversorgung
Gesamtpreis bei Jahres­verbrauch von 4.000 KWH 992,60 EURO Grundpreis: 9,55 EURO/Monat Arbeitspreis: 0,2195 EURO/kWh 1.147,44 EURO Grundpreis: 7,12 EURO/Monat Arbeitspreis: 0,2655 EURO/kWh
Wechselbonus 50,00 EURO 0,00 EURO
Effektiver Jahreserstpreis 942,60 EURO 1.147,44 EURO
ERSPARNIS 204,84 EURO

 

 

GAS

  SDV-Energie GAS basis GW Garmisch Grundversorgung
Gesamtpreis bei Jahres­verbrauch von 35.000 KWH 1.953,88 EURO Grundpreis: 18,74 EURO/Monat Arbeitspreis: 0,0494 EURO/kWh 2.239,78 EURO Grundpreis: 13,69 EURO/Monat Arbeitspreis: 0,0593 EURO/kWh
Wechselbonus 50,00 EURO 0,00 EURO
Effektiver Jahreserstpreis 1.903,88 EURO 2.239,78 EURO
ERSPARNIS 335,90 EURO

 

 

ERSPARNIS STROM UND GAS GESAMT 540,74 EURO

Garmisch ist für die SDV mit dieser Werbeaktion ein Testballon. Bei Erfolg soll dieser Tarif aber auch in anderen Städten angeboten werden.

Pressemitteilung: Stromanbieterwechsel – worauf Verbraucher achten sollten

Gerne veröffentlichen wir diese Pressemitteilung der STROGON:

Bonn, 17. Juni 2015 – Bei einem Wechsel des Stromversorgers können Verbraucher viel Geld sparen – wenn sie dabei auf die Details achten. Worauf genau, das wissen am besten die Verbraucherschutzverbände. Diese empfehlen eher solche Tarife und Anbieter, die in ihrer Preisgestaltung transparent sind. Das heißt: keine Bonustarife, stattdessen kurze Vertragslaufzeiten und lange Preisgarantien. Neue Anbieter setzen daher zunehmend auch auf diese Art der Tarifgestaltung.

So bietet die STROGON GmbH, die seit 01.06. auf dem Energiemarkt vertreten ist, einen Tarif mit nur 1 Monat Mindestvertragslaufzeit an. Dieser Tarif verlängert sich zwar automatisch um jeweils einen Monat, ist aber jederzeit mit einer 4-Wochen-Frist kündbar. Der Clou: Die Preisgarantie zum Tarif gilt für 12 Monate. Der Tarif heißt „Flexibel“ und genau diese Flexibilität ist es vielleicht, die für bislang wechselunwillige Stromkunden attraktiv sein könnte. Denn trotz der guten Sparmöglichkeiten, die für Kunden beim Strombezug bestehen, machen nach Aussage der Bundesnetzagentur nur rund 20% der Haushalte bislang von dieser Möglichkeit Gebrauch. Der Energiemarkt bleibt also einer der spannendsten Märkte in Deutschland – und auch für Verbraucher empfiehlt es sich, hier auf dem Laufenden zu bleiben.

Die STROGON GmbH wurde 2014 in Bonn gegründet und ist seit Mitte 2015 als Stromlieferant aktiv. Das Unternehmen setzt auf individuelle Tarife, freundlichen Service und günstige Strompreise für seine Kunden.

Hinweis: Der Betreiber dieses Blogs war bis Mitte 2020 für die STROGON tätig.