Wie bekommt man psychologische Hilfe?

Wenn Sie in Deutschland auf der Suche nach Hilfe bei psychischen Problemen wie Anpassungsstörung oder Depressionen sind, werden Sie merken, dass dies gar nicht so einfach ist.

Hier erfahren Sie, wie Sie psychische Hilfe erhalten.

Hilfe im akuten Notfall

In einem akuten Notfall, bei Selbtsmordgedanken oder anderer Eigengefährdung sollten Sie die Notaufnahme der nächstgelegenen psychiatrischen Einrichtung aufsuchen, notfalls die eines allgemeinen Krankenhauses.

Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, wenden Sie sich an die Telefonseelsorge, die Sie unter der 0800 / 111 0 111, der 0800 / 111 0 222 oder der 116 123 erreichen. Auch unter online.telefonseelsorge.de ist diese rund um die Uhr für Sie da.

Grundsätzliche Hilfe bei psychischen Problemen

Schwieriger ist es, wenn Sie einen Psychotherapeuten für eine langfristige Therapie suchen.

Der Hausarzt

Die erste Anlaufstelle sollte immer Ihr Hausarzt sein. Dieser sollte einen guten Überblick haben, welche Psychiater, Psychologen und welche anderen Angebote es in ihrer Umgebung gibt.

Einige Allgemeinmediziner haben übrigens die Zusatzbezeichnung „Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie“ etc. Aber nicht alle Ärzte mit einer dieser Zusatzbezeichnungen bieten auch Psychotherapie an. Fragen Sie daher bitte vorher in der Praxis, entsprechende Behandlungen angeboten werden, bevor sie einen Termin vereinbaren.

Die Krankenkasse

Viele Krankenkassen sind ebenfalls bei der Suche nach geeigneter psychologischer Beratung behilflich. Rufen Sie dazu am besten bei der Hotline ihrer Krankenkasse an. Die entsprechende Nummer finden Sie oftmals auch auf Ihrer Versichertenkarte.

Weiterführende Informationen

Hilfe bei Alkoholproblemen

Homöopathie und Krankenkassen – was die Techniker nicht schreibt und warum das Thema kompliziert ist

Mit diesem Tweet im Rahmen einer Diskussion hat die Techniker Krankenkasse für massive Reaktionen bei twitter und in der Folge darüber hinaus gesorgt:

Viele Menschen empörten sich darüber, dass die Krankenkasse Geld für eine nicht wirksame Behandlungsmethode ausgibt.

Die Techniker hat sich für den inhaltlich und vom Stil her wirklich unglücklichen Tweet auf dem Kurnachrichtendienst selbst sehr zeitnah entschuldigt und inzwischen auch mit einen ausführlicheren Beitrag „Streitthema Homöopathie“ reagiert.

Wesentliche Aussage: Viele der Versicherten wünsche Homöopathie und daher biete man auch homöopathische Behandlung an. Zudem seien durch den Gesetzgeber  „Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen … nicht ausgeschlossen“ und diese würden auch nur erstattet, wenn sie von einem Arzt verschrieben werden – und gerade nicht von einem Heilpraktiker.

Letztlich hätte ich mir hier mehr inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema gewünscht, denn so einfach ist das alles nicht. Folgende Gedanken dazu: „Homöopathie und Krankenkassen – was die Techniker nicht schreibt und warum das Thema kompliziert ist“ weiterlesen

Meinung: Statt Impfpflicht – selber zahlen im Krankheitsfall

Angesichts der gehäuft auftretenden Fälle von Erkrankungen an Masern in Berlin wird nun wieder einmal über eine Impfpflicht diskutiert. Meiner Meinung nach gibt es für diese sehr gute Gründe. Fraglich bleibt, ob sie angesichts der derzeitig vorherrschenden Hysterie in gewissen Kreisen zunächst politisch und letztlich praktisch umsetzbar wäre.

Andere wie die Bonner Bundestagsabgeordnete Katja Dörner schlagen stattdessen Beratungsgespräche vor. Hier ist aber fraglich, ob der harte Kern der Impfgegner damit überhaupt erreicht werden kann.

Wirksamer könnte sein, den Besuch von Schule und Kindergarten von einem umfassenden bestehenden Impfschutz abhängig zu machen und Ausnahmen nur in begründeten Ausnahmefällen zuzulassen. Grundsätzlich eine wirksame Methode, doch erfasst man damit nicht geimpfte Erwachsene nicht.

Bliebe folgendes: ein Beratungsgespräch über die Impfung ist verpflichtend, auch für nicht geimpfte Erwachsene. Wer sich nach diesem Beratungsgespräch gegen eine Impfung entscheidet, muss im Falle einer spezifischen Erkrankung seiner Krankenhasse dann die Behandlungskosten ersetzen.

Noch weitergehend denkbar: Es wird gehaftet, sobald durch einen nicht geimpften Menschen ein Virus übertragen wird, wobei eine Beweislastumkehr gilt, um die Verfahren zu vereinfachen.

Die Impfraten würden aber schon in der abgeschwächten Variante deutlich ansteigen.