Zur Einordnung der Parteien ins rechts/links Spektrum

Anlass für diese kleine Grafik und diesen kleinen Beitrag ist ein X-Posting von Dr. Markus Krall, der aktuell (September 2023) mit der Gründung einer neuen Partei liebäugelt:

Da ich seine Einschätzung aus mehreren Gründen für nicht zutreffend halte, oben eine eine mE passendere Version.

Insbesondere sehe ich…

  • die Nichtwähler nicht allein in der Mitte verortet,
  • CSU, CDU und FDP nicht so weit links und mit einem deutlich breiteren Spektrum in der Mitte,
  • Grüne und SPD nicht so weit links und nicht in so weiten Teilen linksradikal,
  • die Linke nicht komplett in der linksradikalen Ecke,
  • die AfD in Teilen stärker im rechtsradikalen Spektrum verortet.

 

 

Meinung: Ein paar schnelle Gedanken zum Ausgang der #btw21 – und wie es weitergeht

Es war der vielleicht anstrengendste und schmutzigste Wahlkampf in der Geschichte der Bundesrepublik – doch am Ende war der Wahlausgang ziemlich unspektakulär und fast, wie in den letzten Umfragen erwartet.

Die Wahl aus der Sicht der Parteien

Die Laschet Union hat zwar verloren und fühlt sich mit ihren 24,1% und 8,8 Prozentpunkten weniger als bei der Bundestagswahl 2017 dennoch noch ein bisschen wie ein Sieger, lag sie zwischenzeitlich in Umfragen doch unter 20%. Die Partei muss aufpassen, dass sie daraus nicht die falschen Schlüsse zieht und auf ein „Weiter So“ setzt, sonst ist der weitere Niedergang nicht aufzuhalten.

Die SPD hingegen kann sich im Moment wie der große Sieger fühlen, auch wenn sie weniger Prozentpunkte dazugewonnen als die Grünen. Was haben wir doch alle gespottet, dass sie überhaupt einen Kanzlerkandidaten aufgestellt hat – und jetzt ist sie die stärkste Kraft. Doch wirklich stark ist die Partei nicht, zu groß sind die ideologischen Differenzen zwischen Scholz und dem linken Flügel. Wird der Spagat gelingen? Ob das Siegesgefühl von Dauer ist, ist daher jedenfalls fraglich. „Meinung: Ein paar schnelle Gedanken zum Ausgang der #btw21 – und wie es weitergeht“ weiterlesen

Dokumentiert: Der Wahlverschwörungstweet von Julia Probst

Julia Probst, bekannt als ein @EinAugenschmaus und schon durch ihren fragwürdigen #SterbenMitStreeck tweet zu fragwürdiger Prominenz gekommen, hat wieder zugeschlagen:

Es ist schwer den Eindruck loszuwerden, dass die CDU & FDP dafür sind, die Schulen aufzulassen und ungeschützt zu lassen, weil dann potentielle Wähler gegen sie aus zu schwer krank sind, um wählen zu gehen können. Beantragt also frühstmöglich die Briefwahl für den Fall der Fälle.

Probst ist Lokalpolitikerin der Grünen.

Für mich ist dieser tweet ein schönes Beispiel dafür, wie sehr die Vertreter, Mitglieder und Anhänger der Grünen den Wahlkampf mit unsachlichen Argumenten trumpisieren.

Die halbe Wahrheit des Tareq Alaows rund um seine Bundestagskandidatur

Tareq Alaows wollte als erster Flüchtling für den Bundestag kandidieren – als Direktkandidat für die Grünen in Wahlkreis 117, Oberhausen-Wesel III.

Nun wurde auf der Homepage der Grünen Dinslaken die Rücknahme der Kandidatur bekanntgegeben:

„Die hohe Bedrohungslage für mich und vor allem für mir nahestehende Menschen ist der wichtigste Grund für die Rücknahme meiner Kandidatur.“

wird Alaows dort zitiert.

Und Presse und Politik springen über das Stöckchen „Aus Angst um die eigene Familie“ titelt die Zeit, Ulf Poschardt twittert, dass dies eine „Schande für Deutschland“ sei und NRW Integrationsminister Joachim Stamp will ihn gleich ins Ministerium einladen.

Ich bezweifle nicht, dass Alaows massiv angefeindet wurde. Ich vermute, Bundestagsabgeordnete mit nicht deutsch klingenden Namen wie Grigorios Aggelidis, Gökay Akbulut, Nezahat Baradari, Danyal Bayaz, Canan Bayram, Sevim Dağdelen, Ekin Deligöz, Karamba Diaby, Bijan Djir-Sarai, Yasmin Fahimi, Josip Juratovic, Elvan Korkmaz, Żaklin Nastić, Cem Özdemir, Mahmut Özdemir, Aydan Özoğuz oder Gülistan Yüksel können ein Lied davon singen.

Was diese alle aber von Alaows unterscheidet: Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft. Und diese ist unbedingte Voraussetzung dafür, in den Bundestag gewählt werden zu können, so will es das Gesetz:

Bundeswahlgesetz – § 15 Wählbarkeit

(1) Wählbar ist, wer am Wahltage

1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Ziffer 1 trifft auf ihn nicht zu – und da er keine wirklichen Chancen hat, bis zum September 2021 die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten (für eine Einbürgerung nach § 10 StAG ist er zu kurz hier, selbst für eine grundsätzlich unsichere Ermessenseinbürgerung dürfte es knapp werden, dazu hier), war seine Kandidatur inklusive markiger Sprüche – z.B. dass der Schriftzug „Dem Deutschen Volke“ am Reichstag entfernt werden solle – nichts anderes als ein PR Gag. Genau so wie der jetzt erfolgte Rückzug von der Kandidatur.

Damit bleibt mehr als ein Gschmäckle. Die Bekämpfung von Rassismus ist ein wichtiges Anliegen. Rassismus aber vorzuschieben, wo ganz andere Gründe maßgeblich sind, schadet diesem Anliegen.

Abschließend möchte ich noch zur Abrundung auf einen twitter Thread von Manaf Hassan verweisen, in dem dieser auf weitere Ungereimtheiten rund um Alaows hinweist, z.B., dass dessen Verhältnis zum Islamismus durchaus hinterfragt werden kann. Aber das ist eine andere Geschichte…

Nachtrag I

Am 14. September 2021 erhielt Tareq Alaows übrigens seine deutsche Staatsbürgerschaft, wie er auf twitter mitteilte. Es hätte also mit der Kandidatur geklappt.

Nachtrag II

Ende Dezember 2021 war er wieder im Fokus der Medien, da er durch die Polizei kontrolliert wurde und sich darüber auf twitter beschwerte:

Hallo @polizeiberlin , ich wurde an der S-Bahn Friedrichstraße kontrolliert. Begründung: Eine Gefährdung sei nicht auszuschließen. Man müsse nach gefährlichen Gegenstände suchen und Perso kontrollieren. So sah ich aus. Wie kann man aufgrund dessen eine Gefährdung feststellen?

Der tweet erhielt viel Aufmerksamkeit.