Dokumentiert: Gesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge vom 12. November 1848

Gesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge.

Der Reichsverweser, in Ausführung des Beschlusses der Reichsversammlung vom 31. Juli 1848, verkündet als Gesetz:

Art. 1.
Die deutsche Kriegsflagge besteht aus drei gleich breiten, horizontal laufenden Streifen, oben schwarz, in der Mitte roth, unten gelb. In der linken oberen Ecke trägt sie das Reichswappen in einem viereckigen Felde, welches zwei Fünftel der Breite der Flagge zur Seite hat. Das Reichswappen zeigt in goldenem (gelbem) Felde den doppelten schwarzen Adler mit abgewendeten Köpfen, ausgeschlagenen rothen Zungen und goldenen (gelben) Schnäbeln und desgleichen offenen Fängen.

Art. 2.
Jedes deutsche Kriegsschiff, welches nicht Admiralsflagge oder Commodores Stander führt, läßt vom Top des großen Mastes einen Wimpel fliegen. Derselbe ist roth und zeigt am oberen Ende den Reichsadler, wie oben beschrieben, in goldenem (gelbem) Felde.

Art. 3.
Die deutsche Handelsflagge soll aus drei gleich breiten, horizontalen, schwarz, roth, gelben Streifen bestehen, wie die Kriegsflagge, jedoch mit dem Unterschiede, daß sie nicht das Reichswappen trägt.

Art. 4.
[1] Diese Flagge wird von allen deutschen Handelsschiffen als Nationalflagge ohne Unterschied geführt.
[2] Besondere Farben und sonstige Abzeichen der Einzelstaaten dürfen in dieselbe nicht aufgenommen werden.
[3] Dabei soll es jedoch den Handelsschiffen frei stehen, neben der allgemeinen deutschen Reichsflagge, noch die besondere Landes- oder eine örtliche Flagge zu zeigen.

Art. 5.
Weitere Bestimmungen über die Größe der Flaggen, über die Unterschiede in den von verschiedenen Ober-Befehlshabern zu führenden Flaggen, so wie über die Anordnung sonstiger Flaggen, z. B. beim Lootsen- und Zollwesen, bleiben vorbehalten.

Art. 6.
Die verbindende Kraft dieses Flaggengesetzes beginnt hinsichtlich der Bestimmungen über die Kriegsflagge, in Gemäßheit des Art. 3. des Gesetzes über die Verkündigung der Reichsgesetze vom 23./27. September 1848, mit dem zwanzigsten Tage nach dem Ablaufe desjenigen Tages, an welchem das betreffende Stück des Reichsgesetzblattes in Frankfurt ausgegeben wird.

Art. 7.
Dagegen bleibt die Festsetzung des Zeitpunktes, wann die Bestimmungen über die Handelsflagge in Kraft treten sollen, in Anbetracht des Beschlusses der Reichsversammlung vom 6. November 1848, einer weiteren Verordnung vorbehalten.

Frankfurt, den 12. November 1848

Mehr über die Flagge finden Sie hier, über den 12. November an sich hier.

10 Fakten über Schwarz-Rot-Gold

  1. Erstmals verwendet wurden die Farben wohl bei der Krönung von König Barbarossa 1152, ohne allerdings eine nationale Bedeutung zu haben. Auch während der Bauernaufstände 1525 wurden sie möglicherweise verwendet.
  2. Breitere Verwendung fanden die Farben dann während der Freiheitskriege 1813, insbesondere als Farben des Lützowschen Freikorps. Von dort ausgehend wurde Schwarz-Rot-Gold zu den Farben vieler liberaler Burschenschaften. Schwarz-Rot-Gold waren zudem die Farben der Fürstentümer Reuß-Greiz, Reuß-Gera und Waldeck-Pyrmont.
  3. Verwendung fanden die Farben dann 1817 auf dem Wartburgfest als Farben der Einheit und der Freiheit. Die Farben wurden auch in einer – konstruierten – Tradition des alten Kaiserreichs gesehen. Wirklich populär wurde Schwarz-Rot-Gold – von den Burschenschaften kommend – durch das Hambacher Fest 1832 und spätestens dadurch zu den Farben der Demokratie und der Freiheit. Die Reihenfolge war damals allerdings noch nicht festgelegt, so waren sie auf dem Hambacher Fest oft als Gold-Rot-Schwarz zu sehen, die Darstellung oben ist umkoloriert. Und auch andere Anordnungen – Gold-Rot-Schwarz, Rot-Schwarz-Gold – waren nicht unüblich.
  4. In der heute üblichen Form wurden die Farben während der Paulskirchenversammlung 1848 – die eine für ihre Zeit verblüffend moderne und liberale Verfassung erarbeitete – durch ein Flaggengesetz festgelegt. Auch nach deren Scheitern blieben die Farben das Symbol der republikanisch-revolutionären und antimonarchischen Bewegung in Deutschland.
  5. In dieser Tradition wurde Schwarz-Rot-Gold, getragen von Sozialdemokraten, Katholiken und Linksliberalen, bekämpft durch monarchistische und nationalistische Kräfte, zu den Farben der Weimarer Republik.
  6. Die Nazis bekämpften und verhöhnten die Farben u.a. als „Schwarz-Rot-Senf“ oder „Schwarz-Rot-Mostricht“ und führten nach der Machtergreifung wieder Schwarz-Weiß-Rot ein. Die Widerstandskämpfer des 20. Juli entschieden sich übrigens auch für Schwarz-Rot-Gold in der Form der sog. Wirmer Flagge.
  7. Gemäß Artikel 22 Absatz 2 Grundgesetz ist die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland Schwarz-Rot-Gold. Ludwig Bergsträsser, Abgesandter der Sozialdemokraten, begründete das so: „Die Tradition von Schwarz-Rot-Gold ist Einheit und Freiheit. Diese Flagge soll uns als Symbol gelten, daß die Freiheitsidee, die Idee der persönlichen Freiheit, eine der Grundlagen unseres zukünftigen Staates sein soll.“
  8. Auch die DDR entschied sich für Schwarz-Rot-Gold. In einem einstimmig angenommenen Antrag Friedrich Ebert jrs. hieß es dazu: „bin der Meinung, daß es kein besseres, in der deutschen Geschichte tiefer begründetes Zeichen der deutschen Einheit gibt, als die alten Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold. Um dieses Banner scharten sich zu allen Zeiten die Kämpfer für Deutschlands Einheit, für eine glückliche Zukunft des Landes und des Volkes. Ihr Tuch deckte die Leiber jener, die im Kampf gegen die feudale despotische Monarchie Preußens für Deutschlands Einheit und Freiheit ihr Leben gaben. Diese Stunde gebietet, die große Tradition der deutschen Geschichte wieder aufzunehmen und das Banner der deutschen Einheit über dem ganzen Land zu entrollen. Damit vollstrecken wir auch das revolutionäre Ergebnis der Kämpfe vom Jahre 1848.“
  9. So war auch klar, dass Schwarz-Rot-Gold die Farben des wiedervereinigten Deutschlands sein sollten, insbesondere auch, da sich die Demonstranten der friedlichen Revolution unter diesen Farben versammeln sollten.
  10. Rechte radikale Kräfte verwenden bevorzugt Schwarz-Weiß-Rot und die Farben Schwarz-Rot-Gold nur selten und wenn meist nur „auf dem Kopf“ als Zeichen der Ablehnung der Demokratie oder in Verkennung der Geschichte in Form der Wirmer-Flagge.
    Bundespräsident Steinmeier führte gegen die vereinzelte Vereinnahmung durch demokratiefeindliche Kräfte am 9. November 2018 aus:
    Es war insbesondere die Flagge der Republik, auf die es ihre Feinde abgesehen hatten und die sie immer wieder in den Schmutz zogen: Schwarz-Rot-Gold, die Farben der deutschen Freiheitsbewegung seit dem Hambacher Fest von 1832. Das allein ist Grund genug, den 9. November 1918 aus dem geschichtspolitischen Abseits zu holen! Wer heute Menschenrechte und Demokratie verächtlich macht, wer alten nationalistischen Hass wieder anfacht, der hat gewiss kein historisches Recht auf Schwarz-Rot-Gold. Den Verächtern der Freiheit dürfen wir diese Farben niemals überlassen! Sondern lassen Sie uns stolz sein auf die Traditionslinien, für die sie stehen: Schwarz-Rot-Gold, das sind Demokratie und Recht und Freiheit!

Liste: Tage, an denen in Berlin die Flaggen gehisst werden

An folgenden Tagen werden im Land Berlin die Flaggen gehisst:

  • am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar),
  • am Jahrestag des 18. März 1848
  • am Tag der Arbeit (1. Mai)
  • am Europatag (9. Mai)
  • am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • am Jahrestag des 17. Juni 1953
  • am Tag des Gedenkens an die Opfer von Flucht und Vertreibung (20. Juni)
  • am Jahrestag des 20. Juli 1944
  • am Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
  • am Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem 1. Advent),
  • am Tag der Wahl des Bundespräsidenten
  • an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Wahl zum Deutschen Bundestag, Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen),

Liste: Tage, an denen in Bayern die Flaggen gehisst werden

An folgenden Tagen werden laut Beflaggungsverordnung in Bayern die Flaggen gehisst:

  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  • Feiertag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953,
  • Jahrestag des 20. Juli 1944,
  • Tag der Heimat (erster Sonntag im September, es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag),
  • Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember),
  • Alle Tage, an denen allgemeine Wahlen stattfinden (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtagswahlen)

Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen (Flaggen-Verwaltungsanordnung – VwAoFlag).

Liste: Tage, an denen in NRW die Flaggen gehisst werden

An folgenden Tagen werden laut Beflaggungsverordnung in Nordrhein-Westfalen die Flaggen gehisst:

  • 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
  • 1. Mai – Tag des Friedens und der Völkerverständigung
  • 9. Mai – Europatag
  • 23. Mai – Tag der Verkündung des Grundgesetzes
  • 17. Juni – Jahrestag des 17. Juni 1953
  • 20. Juli – Jahrestag des 20. Juli 1944
  • 23. August – Jahrestag des 23. August 1946 zur Erinnerung an die Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen
  • 3. Oktober – Tag der deutschen Einheit
  • 2. Sonntag vor dem ersten Advent – Volkstrauertag
  • Alle Tage, an denen allgemeine Wahlen stattfinden (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags-und Kommunalwahlen)

Lesenswertes 15

lesenswertes-15

Hier ist die 15. Ausgabe meiner lesenswerten Links.

  1. Girl who lost parents in fire wants Christmas Cards
    So, lesen und dann eine nette Weihnachtskarte abschicken!
  2. Wie man die AfD mit einer Spende ärgern kann
    …und das wird nicht nur bei der AfD funktionieren, sondern bei allen, für die man online spenden kann.
  3. Zwei lebendige Puppen in London
    Gut gemacht – ich bekäme aber ein bisschen Angst.
  4. Live Writer wird Open Source
    Früher habe ich den Live Writer von Microsoft tatsächlich zum Bloggen genutzt. Jetzt wird der Veteran Open Source.
  5. Wortakrobatik
    Die Talk-Show Kritiken in der FAZ sind immer lesenswert, weswegen ich mir gar keine Talk Shows mehr ansehe. Hier geht es um Terror und Flüchtlinge.
  6. Exklusiv: Apple iPhone 8
    Sascha Pallenberg macht sich mal wieder gekonnt über die deutsche Techblogger Szene lustig.
  7. Photo 282
    Mit diesem Link möchte ich auf einen ansehenswerten Bonner Blog Aufmerksam machen.
  8. Wendelstein 7 erzeugt erstes Plasma
    Der Stellerator hat seinen Betrieb aufgenommen. Ich kann mich noch erinnern, wie ich als 14-Jähriger den damaligen Forschungsminister Riesenhuber fragte, ob wir 2020 unsere Energie aus Fusionsreaktoren gewinnen werden. Wird wohl länger dauern…
  9. Große Weihnachtsverlosung
    …bei Sandras Kochblog. Und da ich gerne koche und gerne regionale Blogs unterstütze, mache ich mal darauf aufmerksam.
  10. Neuseelands neue Flagge
    Neuseeland hat über eine mögliche neue Flagge abgestimmt. Nächstes Jahr wird dann entschieden, ob die bestehende Flagge tatsächlich ausgewechselt werden soll.

Bild: Hausnummer 15 in der Bonngasse in Bonn.

 

Die Wirmer Flagge

Dies ist die Wirmer Flagge, auch Stauffenberg Flagge oder „Flagge Deutscher Widerstand 20. Juli“ genannt.

Die Flagge ist ein Entwurf von Josef Wirmer, einem der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944. Sie sollte nach einem erfolgreichen Putsch die neue Flagge Deutschlands werden.

Vom Parlamentarischen Rat wurde sie bei den Diskussionen 1948/1949 als Bundesflagge verworfen, diente aber in modifizierter Form der CDU von 1953 bis etwa 1970 als Parteifahne und der FDP als Vorbild für ihre Parteisymbole.

Anfang der 1970er Jahre verschwand die Wirmer-Flagge dann aber aus der öffentlichen Wahrnehmung.

Erst 1999 wurde die Flagge dann von Reinhold Oberlercher, dem Vordenker des „Deutschen Kolleg“, in einem überarbeiteten Verfassungsentwurf vom 9. November 1999 zur Flagge „Vierten Reichs“ erklärt und diente fortan als Flagge des Deutschen Kollegs. Daraus resultierend wurde sie in Reichsbürgerkreisen populär.