Liste: Tage, an denen in Bayern die Flaggen gehisst werden

An folgenden Tagen werden laut Beflaggungsverordnung in Bayern die Flaggen gehisst:

  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  • Feiertag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953,
  • Jahrestag des 20. Juli 1944,
  • Tag der Heimat (erster Sonntag im September, es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag),
  • Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember),
  • Alle Tage, an denen allgemeine Wahlen stattfinden (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtagswahlen)

Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen (Flaggen-Verwaltungsanordnung – VwAoFlag).

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.