An folgenden Tagen werden laut Beflaggungsverordnung in Bayern die Flaggen gehisst:
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Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
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Feiertag der Arbeit (1. Mai)
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Europatag (9. Mai)
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Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
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Jahrestag des 17. Juni 1953,
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Jahrestag des 20. Juli 1944,
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Tag der Heimat (erster Sonntag im September, es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
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Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
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Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag),
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Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember),
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Alle Tage, an denen allgemeine Wahlen stattfinden (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtagswahlen)
Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen (Flaggen-Verwaltungsanordnung – VwAoFlag).