Abfüllercodes auf Weinetiketten in der EU

Illustration mit Weinflaschen mit codierten Etiketten vor einer Europakarte zum Thema Abfüllercodes in der EU

In vielen EU-Ländern muss auf dem Weinetikett nicht der Name des Abfüllers stehen. Ein Code reicht. Die EU erlaubt das ausdrücklich. Ob ein Land davon Gebrauch macht und wie der Code aussieht, regelt aber jeder Mitgliedstaat selbst. Hier ein Überblick.

Die EU-Grundlage

Maßgeblich ist Art. 46 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33. Nach Absatz 5 darf eine der Angaben zu Abfüller, Hersteller, Importeur oder Verkäufer durch einen Code ersetzt werden. Den Code legt der Mitgliedstaat fest, in dem der Betrieb seinen Sitz hat, und er muss einen Hinweis auf diesen Staat enthalten (z. B. „D“, „A“, „IT“). Zusätzlich muss Name und Anschrift einer anderen Person auf dem Etikett stehen, die am Vertrieb beteiligt ist, etwa des Händlers. Enthält Name oder Adresse des Abfüllers eine geschützte Herkunftsbezeichnung, muss diese stark verkleinert oder durch einen Code ersetzt werden.

Länder im Überblick

Deutschland

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: D + Bundeslandkürzel + Nummer, z. B. D-RP 12345
  • Rechtsgrundlage: § 45, Anlage 11 Weinverordnung

Österreich

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: Betriebsnummer + A + PLZ, z. B. 12345 A 2100
  • Rechtsgrundlage: § 8 Weinbezeichnungsverordnung

Frankreich

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: EMB + Gemeindecode, „Mis en bouteille par EMB XXXXX – France“
  • Rechtsgrundlage: Code EMB der DDPP

Italien

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: vom ICQRF vergebener Code + „IT“
  • Rechtsgrundlage: DM 13.08.2012, Art. 4

Spanien

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: Nummer im Abfüllerregister + ES, z. B. 42.396/OU
  • Rechtsgrundlage: RD 1363/2011

Portugal

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: „Eng. n.º“ + Abfüllernummer des IVV
  • Rechtsgrundlage: Portaria 314/2024/1, Art. 9

Griechenland

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: „Κωδικός Εμφιαλωτηρίου“ + GR
  • Rechtsgrundlage: Etikettierleitfaden des Agrarministeriums

Tschechien

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: vom Landwirtschaftsministerium vergebener Code + CZ
  • Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 12 Gesetz 321/2004 Sb.

Slowakei

  • Code erlaubt?: ja (g.U./g.g.A.)
  • Format: SK + Identifikationsnummer des Betriebs
  • Rechtsgrundlage: § 10 Verordnung 350/2009 Z. z.

Luxemburg

  • Code erlaubt?: ja
  • Format: vom Institut viti-vinicole genehmigter Code
  • Rechtsgrundlage: Règlement grand-ducal vom 24.08.2016

Ungarn

  • Code erlaubt?: wahrscheinlich
  • Format: „H-Code“ der Abfüllbetriebe (NÉBIH)
  • Rechtsgrundlage: nicht abschließend ermittelt

Slowenien

  • Code erlaubt?: offenbar nein
  • Format: Name und Anschrift des Abfüllers vorgeschrieben
  • Rechtsgrundlage: Pravilnik PRAV2228, Art. 30

Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Malta, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen, Schweden, Litauen

  • Code erlaubt?: nicht ermittelt
  • Format: –
  • Rechtsgrundlage: –

Nicht berücksichtigt sind Irland, Lettland, Estland und Finnland, weil es dort kaum gewerblichen Weinbau gibt. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und kennt keinen Abfüllercode (siehe unten).

Die Länder im Einzelnen

Deutschland

Der Code besteht aus „D“, einem Kürzel des Bundeslandes bzw. der Kontrollbehörde und einer Kennziffer. Daneben muss ein Vermarkter mit Namen genannt sein. Details und alle Kürzel: Liste der Wein-Abfüllercodes nach Bundesländern.

Österreich

Hier setzt sich der Code aus der Betriebsnummer, dem Buchstaben A und der Postleitzahl zusammen. Mehr dazu: Abfüllercodes auf Weinetiketten in Österreich.

Frankreich

Frankreich nutzt den EMB-Code, den es auch für andere verpackte Lebensmittel gibt. Er wird bei der Direction départementale de la protection des populations (DDPP) beantragt und beginnt mit „EMB“, gefolgt vom fünfstelligen Gemeindecode (service-public.fr). Bei Wein ist er vor allem dann üblich, wenn Name oder Ort des Abfüllers eine geschützte Herkunftsbezeichnung enthalten. Die Vorgaben des Verbands Vin de France nennen das Muster „Mis en bouteille par EMB XX XXX – France“. Alternativ kann statt des Ortsnamens die Postleitzahl mit vorangestelltem „F“ stehen (Charta Vin de France).

Italien

Nach Art. 4 des Ministerialdekrets vom 13. August 2012 darf statt Name und Sitz der vom ICQRF (Kontrollbehörde des Landwirtschaftsministeriums) vergebene Code verwendet werden, ergänzt um „IT“. Der Code bezeichnet bei Eigenabfüllung den Betrieb, in dem abgefüllt wurde. Lässt der Code den Abfüllort nicht erkennen, muss die Gemeinde zusätzlich genannt werden (DM 13.08.2012). Laut einer Mitteilung des Ministeriums von 2016 muss außerdem ein anderer Beteiligter mit Namen und Sitz auf dem Etikett stehen (Confcooperative).

Spanien

Abfüller müssen im Registro de Envasadores eingetragen sein. Die Registernummer gehört auf das Etikett (Real Decreto 1363/2011, Leitfaden des Agrarministeriums). Wird der Name durch einen Code ersetzt, dient diese Registernummer als Code, ergänzt um „ES“. Betriebe ohne Registereintrag verwenden ihre Steuernummer (CIF). Die Register führen die autonomen Gemeinschaften. Galicien bietet eine öffentliche Online-Abfrage an, Nummern haben dort die Form „42.396/OU“ (Nummer/Provinzkürzel). In Extremadura lautet das Schema EX-00-000/0 (Junta de Extremadura). Ausführlich: Abfüllercodes auf Weinetiketten in Spanien.

Portugal

Statt des Namens darf „Eng. n.º“ mit der Abfüllernummer des Instituto da Vinha e do Vinho (IVV) stehen, wenn ein anderer Beteiligter genannt ist. Enthält der Name eine Herkunftsbezeichnung, ist der Code Pflicht (Portaria 314/2024/1, IVV-Merkblatt).

Griechenland

Der Etikettierleitfaden des griechischen Agrarministeriums erlaubt einen Abfüllercode („Κωδικός Εμφιαλωτηρίου“) mit Hinweis auf Griechenland und nennt als Muster „ΠΔΣ/32-ΧΧΧΧ/04“. Für Weine mit geschützter geografischer Angabe ist demnach ein Abfüllcode vorgeschrieben (Leitfaden, PDF).

Tschechien

Das Landwirtschaftsministerium vergibt den Code auf Antrag, gestützt auf § 16 Abs. 12 des Weingesetzes 321/2004 Sb. (bezpecnostpotravin.cz).

Slowakei

Bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe darf statt „fľašovateľ“ (Abfüller) ein Code aus „SK“ und der Identifikationsnummer des Betriebs stehen (§ 10 Verordnung 350/2009 Z. z.).

Luxemburg

Angaben zu Abfüller und Abfüllort oder zum Importeur dürfen durch einen vom Institut viti-vinicole genehmigten Code ersetzt werden (Règlement grand-ducal vom 24. August 2016). Das Format ließ sich nicht ermitteln.

Ungarn

Wein- und Abfüllbetriebe werden bei der Lebensmittelbehörde NÉBIH registriert und erhalten dabei einen sogenannten H-Code (NÉBIH). Ob dieser auf dem Etikett Name und Anschrift ersetzen darf, ließ sich nicht sicher belegen.

Slowenien

Die slowenische Kennzeichnungsverordnung verlangt den vollen Namen und die Anschrift des Abfüllers (Pravilnik PRAV2228, Art. 30). Einen nationalen Code haben wir nicht gefunden.

Wie man den Abfüller in der Praxis findet

  • Zweiten Namen lesen: Wer einen Code nutzt, muss einen anderen Beteiligten (meist den Händler) mit Namen und Anschrift nennen. Er ist der erste Ansprechpartner.
  • Länderkennung beachten: „D“, „A“, „IT“, „CZ“, „SK“, „EMB … France“ oder „Eng. n.º“ verraten, welches Land den Code vergeben hat.
  • Öffentliche Register nutzen: Einige spanische Regionen wie Galicien haben öffentliche Abfragen. In den meisten anderen Ländern gibt es keine frei zugängliche Liste.
  • Bei der Behörde nachfragen: Die zuständige Kontrollbehörde kann den Code zuordnen. In Deutschland und Österreich sind Auskunftsanträge nach den Informationsfreiheitsgesetzen möglich.

Siehe auch

Was ist der Save Europe Act?

Save Europe Act, kurz SEA, ist der Name einer Kampagne, mit der Aktivisten aus dem rechten bis rechtsextremen Spektrum 2026 eine Europäische Bürgerinitiative starten wollten. Nach verfügbaren Angaben wurde der Antrag auf Registrierung am 8. Juni 2026 bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Hinter der Initiative stehen der Österreicher Martin Sellner, früher Sprecher der als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung in Österreich, und die niederländische Juristin und rechte Aktivistin Eva Vlaardingerbroek. Sellner gilt als einer der bekanntesten Verfechter der sogenannten Remigration, also der Rückführung auch rechtmäßig in Europa lebender Migranten. Die Organisatoren selbst nennen ihr Vorhaben die erste patriotische europäische Bürgerinitiative.

Inhaltlich verlangte der Entwurf ein Moratorium für neue Einwanderungswege aus nicht-westlichen Ländern, darunter Visa für Studium und Familiennachzug, sowie einen Umbau des europäischen Asylsystems. Begründet wurde das mit der Bewahrung einer ethnisch-kulturellen Kontinuität der einheimischen Völker Europas und der Abwehr eines angeblichen demografischen Austauschs. Diese Vorstellung knüpft an die Verschwörungserzählung vom Großen Austausch an, die in der extremen Rechten verbreitet ist.

Eine Europäische Bürgerinitiative muss zunächst von der Kommission registriert werden. Erst dann zählen die Unterschriften offiziell, und erst ab einer Million Unterstützern aus mindestens sieben Mitgliedstaaten muss sich die Kommission inhaltlich mit dem Anliegen befassen. Eine Pflicht, die Forderungen umzusetzen, folgt daraus nicht.

Am 22. Juli 2026 lehnte die Kommission die Registrierung ab. Sie begründete das damit, dass die vorgeschlagenen Kriterien auf eine Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethnischer Herkunft hinausliefen und damit offenkundig den Werten der EU-Verträge und der Grundrechtecharta widersprächen. Die Initiatoren kündigten daraufhin eine Klage an. Nach eigenen Angaben sammeln sie weiter Unterschriften; zum Zeitpunkt der Ablehnung sprachen sie von knapp 600.000 Unterstützern, wie der ORF berichtete. Diese Zahlen lassen sich nicht unabhängig prüfen und haben ohne Registrierung keine rechtliche Wirkung. Zu den Unterzeichnern zählen nach Medienberichten unter anderem Viktor Orbán, Björn Höcke und mehrere Europaabgeordnete rechter Parteien.

Stand: 18.10.2026

EU Identity Wallet verändert Finanzprozesse: Was sind die Folgen der Umstellung?

Wenn die EU Digital Identity Wallet 2027 verpflichtend wird, verändert sich mehr als nur die Art, wie Menschen sich digital ausweisen. Sie verschiebt das Gleichgewicht im europäischen Finanzsystem. Kontoeröffnungen, Zahlungsprozesse und Prüfmechanismen laufen künftig auf einer gemeinsamen Identitätsbasis.

Diese dürfte für Banken so selbstverständlich werden wie der Onlinezugang zum Konto. Die Idee klingt nach einem technischen Detail, doch sie hat das Potenzial, ganze Geschäftsmodelle umzubauen.

Die neue Ära digitaler Identitäten: Das steckt hinter der EUDI Wallet

Die EUDI Wallet basiert auf der überarbeiteten eIDAS-Verordnung und soll Bürgern eine digitale Identität geben, die in allen Mitgliedstaaten funktioniert. In ihr lassen sich persönliche Daten wie Name, Führerschein oder Kontoverbindung speichern, abrufen und gezielt weitergeben. Diese Kontrolle liegt erstmals vollständig beim Nutzer. Staaten stellen die Infrastruktur, doch die Wallet gehört den Menschen selbst.

Damit grenzt sich die EU bewusst von datengetriebenen Identitätslösungen großer Plattformanbieter ab. Das Ziel ist eine sichere, interoperable Grundlage, auf der sich öffentliche und private Dienste aufbauen lassen. Für Banken bedeutet das eine neue Form der Verlässlichkeit. Identitätsdaten kommen künftig aus geprüften Quellen, die überall in Europa anerkannt sind. Das spart Zeit, mindert Risiken und bringt Struktur in ein System, das bisher aus vielen nationalen Lösungen bestand.

Ein Praxisblick: Wie die EUDI Wallet Payment-Prozesse im Glücksspiel verändert

Ein besonders anschauliches Beispiel liefert die Glücksspielbranche, denn wer echtes Geld gewinnen will, muss volljährig sein und Anbieter müssen zudem kontrollieren, ob Zahlungen aus legalen Quellen stammen. Bisher ist das ein aufwendiger Prozess mit mehreren Zwischenschritten. Mit der EUDI Wallet könnte sich das in Sekunden erledigen. Die Identität wird einmalig geprüft, anschließend kann die Wallet die Altersverifikation und Zahlungsfreigabe gleichzeitig liefern.

Für seriöse Anbieter bedeutet das weniger Aufwand und mehr Rechtssicherheit. Behörden wiederum erhalten verlässliche Nachweise, ohne sensible Daten ständig neu abzufragen. Der Nebeneffekt ist, dass Geldwäschekontrollen effektiver werden, weil Transaktionen und Identitäten lückenlos verknüpft sind. Damit zeigt sich im Kleinen, was die Wallet im Großen verspricht, nämlich weniger Reibung, mehr Transparenz.

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Dokumentiert und zusammengefasst: Apple kündigt Änderungen in iOS, Safari und dem App Store in der Europäischen Union an

Wir haben ChatGPT die Apple Pressemitteilung vom 25. Januar 2024 zusammenfassen lassen, in der angekündigt wird, dass in der EU unter anderem Sideloading von Apps und alternative Appstores möglich sein werden, um den Vorgaben des DMA zu entsprechen.

Weiter unten finden Sie noch eine weitgehend entgenderte Version der vollen Pressemitteilung.

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Warum Google Bard nicht in Deutschland und anderen EU Ländern verfügbar ist – und wie man trotzdem einfach ohne Kosten darauf zugreifen kann

Google Bard ist jetzt tatsächlich in 180 Ländern der Welt ohne Warteliste verfügbar. Außer in der EU und damit eben auch nicht in Deutschland. Schuld daran ist die hier sehr restriktive Gesetzgebung, fragt man weiter nach, gibt Bard das selber zu:

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Angela Merkel LXVI – Erneuerung der EU Verträge

Angela Merkel LXVI.

Am 18. Dezember 2013 spricht sich Angela Merkel einen Tag nach der zweiten Wiederwahl als Bundeskanzlerin durch den Bundestag in ihrer Regierungserklärung dafür aus, die EU-Verträge zu verändern. Es gehe darum, mehr Verbindlichkeit zu erreichen, was bei der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion vor 20 Jahren versäumt worden sei.

Karikatur mit Midjourney erstellt, Teil der Merkel-Karikatur-Reihe.

Dokumentiert: Der Brief von Sevgil Musaieva an Angela Merkel

Wir dokumentieren hier den offenen Brief der Chefredakteurin der ukrainischen Zeitung Ukrainska Pravda, Sevgil Musaieva, an Altbundeskanzlerin Angela Merkel.

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!

Ich wende mich mit größtem Respekt vor Ihrem kompromisslosen Einsatz für unsere demokratischen Werte an Sie, die Sie zu einer Schlüsselfigur unserer modernen Geschichte gemacht haben.

Im Frühling 2019 hatte ich die Ehre, die treibende Kraft hinter Ihrem Handeln zu verstehen. Tausende Absolvent:innen der Harvard University, darunter auch ich, versammelten sich zu Ihrer Rede.

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Meinung: Frieden in Europa – vergesst die NATO nicht

So kurz vor der Europawahl am 26. Mai 2019 wird überall beschworen, dass wir es doch der EU zu verdanken hätten, dass wir in Mitteleuropa seit 1945 weitestgehend in Frieden leben.

Daran hat die EU sicherlich einen großen Anteil, den ich gar nicht abstreiten möchte. Doch mindestens genau so wichtig wie die EU ist – zumindest bis zum Fall der Mauer – die Rolle der NATO. Und diese sollten wir nicht vergessen.

Große Zusammenhänge sind selten monokausal – und so ist es auch hier.

Und wenn wir genau auf die jüngere europäische Geschichte schauen, so wird deutlich, dass so manche Konflikte – wie z.B. in Nordirland – weder durch die NATO noch durch die EU vermieden werden konnten.

So oder so: am Frieden in Europa und darüber hinaus sollten wir alle gemeinsam arbeiten. Mit – aber auch unabhängig von – Institutionen.

Politikverdrossenheit in fünf Worten

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Die Karriere von Günther Oettinger.

10 Fakten zum 28. November

  1. Albanien feiert heute sein 1912 erlangte Unabhängigkeit von der Türkei. Mauretaniens Staatsfeiertag gedenkt heute der Unabhängigkeit von Frankreich, die 1960 in Kraft trat. Und Dritter im Reigen der heute ihre Unabhängigkeit feiernden Staaten ist Osttimor, das sich 1975 von Portugal löste.
    Berta, Gunther und Hathumod haben heute Namenstag.
  2. Britische Truppen verhindern 1812 in der Schlacht am Frenchman’s Creek einen Invasionsversuch der USA in Kanada.
  3. Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet 1918 in seinem niederländischen Exil auf Schloss Amerongen die Abdankung vom deutschen und preußischen Thron.
  4. In der 1943 beginnenden Konferenz von Teheran verhandeln Winston Churchill, Franklin D. Roosevelt und Josef Stalin das weitere Vorgehen im Zweiten Weltkrieg und die Neuordnung Europas nach dessen Beendigung.
  5. Air-New-Zealand-Flug 901 kollidiert während eines Touristenflugs über der Antarktis 1979 mit dem Mount Erebus, alle 257 Menschen an Bord sterben. Der Unfall ist das Ende der Touristenflüge über dem Kontinent.
  6. 1983 startet Ulf Merbold mit der US-Raumfähre Columbia als erster Bundesbürger in den Weltraum. Mit der Mission wird auch das europäische Weltraumlabor Spacelab in den Orbit befördert.
  7. 1994 sprechen sich etwas über 53% der Norweger in einer Volksabstimmung gegen den EU-Beitritt ihres Landes aus.
  8. Am heutigen Tag im Jahr 2000 fällt der 8. Tropfen im Pechtropfen-Experiment, bei dem seit 1927 verfolgt wird, wie das Fließ- und Tropfverhalten von Pech ist. Die vorigen Tropfen lösten sich in den Jahren 1938, 1947, 1954, 1962, 1970, 1979 und 1988, danach einer im April 2014. Da sich die Umweltbedingungen beim Pechtropfenexperiment mehrfach änderten, genügt es nicht mehr aktuellen wissenschaftlichen Standards. Immerhin wurde im Jahre 2005 der aktuelle Versuchsleiter, John Mainstone, zusammen mit dem Initiator des Experiments, dem seinerzeit schon verstorbenen Thoma Parnell, mit dem satirischen aber unter Wissenschaftlern doch geschätzten Ig-Nobelpreis ausgezeichnet.
  9. Friedrich Engels kommt 1820 auf die Welt.
  10. Stefan Zweig wird 1881 geboren.

Hier sind mehr Infos rund um den 28. November.

Bild: John Mainstone, University of Queensland – John Mainstone, CC BY-SA 3.0, Link