In vielen EU-Ländern muss auf dem Weinetikett nicht der Name des Abfüllers stehen. Ein Code reicht. Die EU erlaubt das ausdrücklich. Ob ein Land davon Gebrauch macht und wie der Code aussieht, regelt aber jeder Mitgliedstaat selbst. Hier ein Überblick.
Die EU-Grundlage
Maßgeblich ist Art. 46 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33. Nach Absatz 5 darf eine der Angaben zu Abfüller, Hersteller, Importeur oder Verkäufer durch einen Code ersetzt werden. Den Code legt der Mitgliedstaat fest, in dem der Betrieb seinen Sitz hat, und er muss einen Hinweis auf diesen Staat enthalten (z. B. „D“, „A“, „IT“). Zusätzlich muss Name und Anschrift einer anderen Person auf dem Etikett stehen, die am Vertrieb beteiligt ist, etwa des Händlers. Enthält Name oder Adresse des Abfüllers eine geschützte Herkunftsbezeichnung, muss diese stark verkleinert oder durch einen Code ersetzt werden.
Länder im Überblick
Deutschland
- Code erlaubt?: ja
- Format: D + Bundeslandkürzel + Nummer, z. B. D-RP 12345
- Rechtsgrundlage: § 45, Anlage 11 Weinverordnung
Österreich
- Code erlaubt?: ja
- Format: Betriebsnummer + A + PLZ, z. B. 12345 A 2100
- Rechtsgrundlage: § 8 Weinbezeichnungsverordnung
Frankreich
- Code erlaubt?: ja
- Format: EMB + Gemeindecode, „Mis en bouteille par EMB XXXXX – France“
- Rechtsgrundlage: Code EMB der DDPP
Italien
- Code erlaubt?: ja
- Format: vom ICQRF vergebener Code + „IT“
- Rechtsgrundlage: DM 13.08.2012, Art. 4
Spanien
- Code erlaubt?: ja
- Format: Nummer im Abfüllerregister + ES, z. B. 42.396/OU
- Rechtsgrundlage: RD 1363/2011
Portugal
- Code erlaubt?: ja
- Format: „Eng. n.º“ + Abfüllernummer des IVV
- Rechtsgrundlage: Portaria 314/2024/1, Art. 9
Griechenland
- Code erlaubt?: ja
- Format: „Κωδικός Εμφιαλωτηρίου“ + GR
- Rechtsgrundlage: Etikettierleitfaden des Agrarministeriums
Tschechien
- Code erlaubt?: ja
- Format: vom Landwirtschaftsministerium vergebener Code + CZ
- Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 12 Gesetz 321/2004 Sb.
Slowakei
- Code erlaubt?: ja (g.U./g.g.A.)
- Format: SK + Identifikationsnummer des Betriebs
- Rechtsgrundlage: § 10 Verordnung 350/2009 Z. z.
Luxemburg
- Code erlaubt?: ja
- Format: vom Institut viti-vinicole genehmigter Code
- Rechtsgrundlage: Règlement grand-ducal vom 24.08.2016
Ungarn
- Code erlaubt?: wahrscheinlich
- Format: „H-Code“ der Abfüllbetriebe (NÉBIH)
- Rechtsgrundlage: nicht abschließend ermittelt
Slowenien
- Code erlaubt?: offenbar nein
- Format: Name und Anschrift des Abfüllers vorgeschrieben
- Rechtsgrundlage: Pravilnik PRAV2228, Art. 30
Kroatien, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Malta, Belgien, Niederlande, Dänemark, Polen, Schweden, Litauen
- Code erlaubt?: nicht ermittelt
- Format: –
- Rechtsgrundlage: –
Nicht berücksichtigt sind Irland, Lettland, Estland und Finnland, weil es dort kaum gewerblichen Weinbau gibt. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und kennt keinen Abfüllercode (siehe unten).
Die Länder im Einzelnen
Deutschland
Der Code besteht aus „D“, einem Kürzel des Bundeslandes bzw. der Kontrollbehörde und einer Kennziffer. Daneben muss ein Vermarkter mit Namen genannt sein. Details und alle Kürzel: Liste der Wein-Abfüllercodes nach Bundesländern.
Österreich
Hier setzt sich der Code aus der Betriebsnummer, dem Buchstaben A und der Postleitzahl zusammen. Mehr dazu: Abfüllercodes auf Weinetiketten in Österreich.
Frankreich
Frankreich nutzt den EMB-Code, den es auch für andere verpackte Lebensmittel gibt. Er wird bei der Direction départementale de la protection des populations (DDPP) beantragt und beginnt mit „EMB“, gefolgt vom fünfstelligen Gemeindecode (service-public.fr). Bei Wein ist er vor allem dann üblich, wenn Name oder Ort des Abfüllers eine geschützte Herkunftsbezeichnung enthalten. Die Vorgaben des Verbands Vin de France nennen das Muster „Mis en bouteille par EMB XX XXX – France“. Alternativ kann statt des Ortsnamens die Postleitzahl mit vorangestelltem „F“ stehen (Charta Vin de France).
Italien
Nach Art. 4 des Ministerialdekrets vom 13. August 2012 darf statt Name und Sitz der vom ICQRF (Kontrollbehörde des Landwirtschaftsministeriums) vergebene Code verwendet werden, ergänzt um „IT“. Der Code bezeichnet bei Eigenabfüllung den Betrieb, in dem abgefüllt wurde. Lässt der Code den Abfüllort nicht erkennen, muss die Gemeinde zusätzlich genannt werden (DM 13.08.2012). Laut einer Mitteilung des Ministeriums von 2016 muss außerdem ein anderer Beteiligter mit Namen und Sitz auf dem Etikett stehen (Confcooperative).
Spanien
Abfüller müssen im Registro de Envasadores eingetragen sein. Die Registernummer gehört auf das Etikett (Real Decreto 1363/2011, Leitfaden des Agrarministeriums). Wird der Name durch einen Code ersetzt, dient diese Registernummer als Code, ergänzt um „ES“. Betriebe ohne Registereintrag verwenden ihre Steuernummer (CIF). Die Register führen die autonomen Gemeinschaften. Galicien bietet eine öffentliche Online-Abfrage an, Nummern haben dort die Form „42.396/OU“ (Nummer/Provinzkürzel). In Extremadura lautet das Schema EX-00-000/0 (Junta de Extremadura). Ausführlich: Abfüllercodes auf Weinetiketten in Spanien.
Portugal
Statt des Namens darf „Eng. n.º“ mit der Abfüllernummer des Instituto da Vinha e do Vinho (IVV) stehen, wenn ein anderer Beteiligter genannt ist. Enthält der Name eine Herkunftsbezeichnung, ist der Code Pflicht (Portaria 314/2024/1, IVV-Merkblatt).
Griechenland
Der Etikettierleitfaden des griechischen Agrarministeriums erlaubt einen Abfüllercode („Κωδικός Εμφιαλωτηρίου“) mit Hinweis auf Griechenland und nennt als Muster „ΠΔΣ/32-ΧΧΧΧ/04“. Für Weine mit geschützter geografischer Angabe ist demnach ein Abfüllcode vorgeschrieben (Leitfaden, PDF).
Tschechien
Das Landwirtschaftsministerium vergibt den Code auf Antrag, gestützt auf § 16 Abs. 12 des Weingesetzes 321/2004 Sb. (bezpecnostpotravin.cz).
Slowakei
Bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe darf statt „fľašovateľ“ (Abfüller) ein Code aus „SK“ und der Identifikationsnummer des Betriebs stehen (§ 10 Verordnung 350/2009 Z. z.).
Luxemburg
Angaben zu Abfüller und Abfüllort oder zum Importeur dürfen durch einen vom Institut viti-vinicole genehmigten Code ersetzt werden (Règlement grand-ducal vom 24. August 2016). Das Format ließ sich nicht ermitteln.
Ungarn
Wein- und Abfüllbetriebe werden bei der Lebensmittelbehörde NÉBIH registriert und erhalten dabei einen sogenannten H-Code (NÉBIH). Ob dieser auf dem Etikett Name und Anschrift ersetzen darf, ließ sich nicht sicher belegen.
Slowenien
Die slowenische Kennzeichnungsverordnung verlangt den vollen Namen und die Anschrift des Abfüllers (Pravilnik PRAV2228, Art. 30). Einen nationalen Code haben wir nicht gefunden.
Wie man den Abfüller in der Praxis findet
- Zweiten Namen lesen: Wer einen Code nutzt, muss einen anderen Beteiligten (meist den Händler) mit Namen und Anschrift nennen. Er ist der erste Ansprechpartner.
- Länderkennung beachten: „D“, „A“, „IT“, „CZ“, „SK“, „EMB … France“ oder „Eng. n.º“ verraten, welches Land den Code vergeben hat.
- Öffentliche Register nutzen: Einige spanische Regionen wie Galicien haben öffentliche Abfragen. In den meisten anderen Ländern gibt es keine frei zugängliche Liste.
- Bei der Behörde nachfragen: Die zuständige Kontrollbehörde kann den Code zuordnen. In Deutschland und Österreich sind Auskunftsanträge nach den Informationsfreiheitsgesetzen möglich.








