Wie Bundestagsabgeordnete twitter nutzen

twitter hat in Deutschland noch nicht so richtig Fuß gefasst – doch eine Bevölkerungsgruppe scheint den Kurznachrichtendienst besonders aktiv zu nutzen: Die Mitglieder des Bundestages (MdB).

Immerhin 251 konnten ich auf twitter finden, das entspricht 41% aller Abgeordneten. Und davon sind 165 Abgeordnete auch tatsächlich aktiv – 27% aller, entsprechend 66% der bei twitter angemeldeten.

Die twitter Partei schlechthin sind Bündnis 90/Die Grünen – 45% der Abgeordneten twittern aktiv mit. Prozentual am meisten angemeldet sind zwar von der FDP Fraktion (69%), aktiv sind aber nur 35%. Es folgen die Linke mit 28% aktiven und die SPD mit 23%. Das Schlusslicht bildet die CDU/CSU Fraktion, bei der nur 20% der Mitglieder tweeten.

Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild:

MdB angem. …in % aktiv …in%
Bündnis 90/Grüne 67 38 57% 30 45%
FDP 93 64 69% 33 35%
Die Linke 76 32 42% 21 28%
SPD 146 52 36% 34 23%
CDU/CSU 237 65 27% 47 20%

In der folgenden Tabelle sind die Aktivitäten der Fraktionen auf twitter detaillierter zusammengefasst, in Bezug gesetzt werden die Zahlen zu den bei twitter angemeldetem MdB:

angem. tweets je folgen je Follower je
B90/Grüne 38 43.561 1.146 11.042 291 48.175 1.268
SPD 52 39.422 758 14.699 283 45.172 869
CDU/CSU 65 47.152 725 10.622 163 59.475 915
Die Linke 32 17.754 555 3.293 103 15.781 483
FDP 64 32.929 515 22.485 351 56.301 880

Auch hier zeigen sich die Grünen am aktivsten, jeder MdB hat im Schnitt 1.146 tweets abgesetzt. Schlusslicht sind die FDP Abgeordneten mit lediglich 515.

Die FDP Abgeordneten sind aber besonders bürgernah – der durchschnittliche Abgeordnete der Fraktion folgt immerhin 351 anderen twitter-Mitglieder, bei den Linken sind es nur 103.

Vorne liegen die Grünen auch bei der Zahl der Follower, 1.268 Personen folgen einem Abgeordneten der Grünen im Schnitt – bei den Linken sind es nur 483.

Hier gibt es noch weitere Infos:

* Anmerken darf ich, dass es auch etwas mehr oder weniger Abgeordnete sein können – u.U. habe ich einzelne MdB nicht gefunden oder ggf. auch falsch eingeordnet; große Abweichungen dürfte es aber nicht geben. Stand aller Daten 14.12.2011.

Uhl gehackt

Der Beitrag von Hans Peter Uhl zum Bundestrojaner kam bei Anonymous wohl nicht gut an – jedenfalls haben sie seine Seite gehackt. Auch wenn ich selbst von solchen Aktionen nichts halte, möchte ich doch den Screenshot nicht vorenthalten:

[Klick für großes Bild]

Update 14:45h:

21.10.2011 ca. 8h

Uhl ist wieder online – ein bisschen

10 Fakten zum Grundgesetz

tag-des-grundgesetzes

  1. Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ ist die Verfassung Deutschlands und wurde am 23.05.1949 durch den Präsidenten und Vizepräsidenten des Parlamentarischen Rats ausgefertigt und verkündet. Der 23. Mai ist daher auch der „Tag des Grundgesetzes“.
  2. Es ist juristisch umstritten, ob es am 23.05.1949 24:00h oder 24.05.1949 0:00h in Kraft getreten ist.
  3. Das Grundgesetz wurde auf Seite 1 der ersten Ausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht.
  4. Die CSU lehnte das Grundgesetz 1949 ab. Zum einen stimmten die Vertreter der bayerischen Partei in der Sitzung des Parlamentarischen Rates vom 08.05.1949 dagegen, zum anderen lehnte der von der CSU dominierte Bayerische Landtag es ab. Da aber die Ratifizierung durch 2/3 der Länder ausreichte und Bayern gleichzeitig erklärte, bei Erfüllen dieser Voraussetzung der Bundesrepublik Deutschland beitreten zu wollen, gilt es auch im Freistaat.
  5. Das Grundgesetz besteht aus der Präambel, den Grundrechten (Art. 1 bis 19), den grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103, 104) und dem Staatsorganisationsrecht.
  6. Entgegen der verbreiteten Ansicht gilt das Grundgesetz nur im Verhältnis zwischen Bürger und Staat und nicht zwischen Bürgern untereinander. Es „strahlt“ jedoch auf die anderen Gesetze aus und ist bei deren Auslegung zu berücksichtigen.
  7. Ursprünglich hatte das Grundgesetz 146 Artikel, Stand 2011 sind es aber schon 191. Dennoch endet es nach wie vor mit Artikel 146. Aufgehoben wurden die Artikel 49, 59a, 74a, 75 und 142a.
  8. Umfangreiche Änderungen gab es zur Vollendung der deutschen Einheit 1990. Seitdem gilt es für das gesamte deutsche Volk bis zum dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde (Art. 146).
  9. Entgegen verbreiteter Ansicht ist das Grundgesetz eine Verfassung. Dazu mehr hier.
  10. Der Gesetzestext kann hier online abgerufen werden. Es schadet aber auch nicht, eine Textausgabe im Bücherschrank zu haben.  Wahre Fans schmökern im hervorragend geschriebenen Grundgesetz Kommentar von von Münch/Kunig.