Neues aus Stade: Kindesmisshandlung, ein Sechsfachmord und eine hörige Geliebte

Sechs Tote in Stade: Was nach dem Abschlussbericht aufzuklären bleibt

Sechs Menschen kamen am 29. Juni 2026 in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade ums Leben. Drei arbeiteten für die Einrichtung, drei für das Jugendamt der Region Hannover. Sie nahmen an einem Hilfeplangespräch teil, als der Vater eines betreuten Kindes zur Waffe griff. Vier Frauen und zwei Männer wurden getötet.

Nun berichtet BILD über den Abschlussbericht der Mordkommission. Die Zeitung zeichnet auf dieser Grundlage das Bild eines gewalttätigen Mannes, der sein Umfeld manipulierte, Drohungen aussprach und Ärzte sowie Jugendamtsmitarbeiter zu seinen Feinden erklärte. Der Bericht liefert Einzelheiten zur Vorgeschichte und zum Tatablauf. Zugleich bleiben Fragen zur möglichen Beteiligung zweier Frauen und zum Schutz der späteren Opfer offen.

Am Anfang stand ein schwer verletztes Baby

Bei dem Gespräch ging es um die wenige Monate alte Tochter des 45-jährigen Fatih Khan Gazioglu und seiner Lebensgefährtin Enise Ö. Dem Paar war im April das Sorgerecht entzogen worden, nachdem bei dem Säugling eine Hirnblutung festgestellt worden war und der Verdacht auf ein Schütteltrauma bestanden hatte.

Ein inzwischen bekannt gewordenes Gutachten stützt diesen Verdacht. Nach einem Bericht des NDR vom Oktober spricht die Staatsanwaltschaft Hannover von einer schweren Kindesmisshandlung. Gegen die Mutter wird weiter ermittelt. Damit ist allerdings noch nicht gerichtlich geklärt, wer dem Kind welche Verletzungen zugefügt hat.

Nach der von BILD geschilderten Aktenlage entwickelte Gazioglu eine Verschwörungserzählung: Ärzte und Behörden wollten seiner Tochter schaden, angeblich gehe es sogar um Organhandel. Gegen Menschen, die mit der Unterbringung und Behandlung des Kindes zu tun hatten, soll er massive Gewaltandrohungen ausgesprochen haben.

Vor dem Termin beschaffte er sich laut BILD in Berlin illegal eine Pistole und Munition. Schon im Juli hatte der NDR über den mutmaßlichen Waffenkauf vor der Tat berichtet.

21 Schüsse während eines Hilfeplangesprächs

BILD zufolge zog Gazioglu im Verlauf des Gesprächs eine Beretta und bedrohte die Anwesenden. Er habe sie filmen und zu Aussagen zwingen wollen. Anschließend fielen dem Bericht zufolge 21 Schüsse; zweimal soll er nachgeladen haben.

Einzelne Darstellungen darüber, wie die Situation unmittelbar vor dem ersten Schuss verlief, gehen auf spätere Aussagen des Beschuldigten zurück. Sie sind entsprechend einzuordnen. Fest steht, dass sechs Menschen getötet wurden. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Tat als sechsfachen Mord; das Amtsgericht erließ einen Haftbefehl.

Gazioglu flüchtete anschließend in einem Auto, das die 65-jährige Sylvia S. steuerte. Beide wurden festgenommen. Am 21. Juli starb er durch Suizid in der Untersuchungshaft in Bremervörde. Zu einem Strafprozess gegen ihn wird es deshalb nicht mehr kommen.

Die Rolle der beiden Frauen

Ein wesentlicher Teil der weiteren Aufarbeitung betrifft Enise Ö. und Sylvia S.

Sylvia S. soll Gazioglu über Jahre finanziell und organisatorisch unterstützt haben. Nach dem BILD-Bericht fanden die Ermittler keine Hinweise darauf, dass sie seine Tatpläne kannte. Geprüft werde jedoch, ob sie ihm nach den Schüssen bewusst zur Flucht verhalf. Ihr Anwalt fordert dem Bericht zufolge die Einstellung des Verfahrens und sieht sie selbst als Opfer.

Gegen Enise Ö. steht ein besonders schwerer Vorwurf im Raum: Sie soll eine bereits angeschossene Sozialarbeiterin, die sich durch einen Sprung aus dem Fenster zu retten versuchte, verfolgt und geschlagen haben. BILD berichtet unter Berufung auf die Ermittlungsakten über diesen Verdacht. Ob er sich nachweisen lässt und welche strafrechtlichen Folgen sich daraus ergeben, ist offen. Für beide Frauen gilt die Unschuldsvermutung.

Welche Warnzeichen waren bekannt?

Der Bericht beschreibt außerdem Gewaltfantasien, Drohungen und den Verdacht, Gazioglu habe Frauen gezielt emotional und finanziell ausgenutzt. Für die Aufarbeitung kommt es darauf an, welche dieser Hinweise schon vor der Tat bekannt waren – und wem.

Wussten Verantwortliche von konkreten Drohungen? Gab es eine Gefährdungseinschätzung für das Gespräch? Welche Schutzmaßnahmen waren vorgesehen? Und welche Erkenntnisse über seine Vorgeschichte hätten den beteiligten Stellen überhaupt zur Verfügung stehen können?

Diese Fragen lassen sich nicht allein aus nachträglich ausgewerteten Chats und Zeugenaussagen beantworten. Was Ermittler heute wissen, muss vor der Tat nicht bekannt gewesen sein. Gerade deshalb braucht es eine nachvollziehbare Rekonstruktion der damaligen Informationslage.

Der Abschlussbericht der Polizei beendet diese Aufgabe nicht. Die Staatsanwaltschaft muss die Verdachtsmomente gegen die beiden Frauen bewerten. Darüber hinaus muss geprüft werden, welche Konsequenzen sich für den Schutz von Mitarbeitern in Jugendämtern und sozialen Einrichtungen ergeben.

Sechs Menschen wurden während ihrer Arbeit getötet. Ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine möglichst vollständige Aufklärung. Und Menschen, die täglich Verantwortung für gefährdete Kinder übernehmen, brauchen einen wirksamen Schutz, wenn aus Konflikten konkrete Bedrohungen werden.

Transparenzhinweise: Dies ist eine AI gestützte Zusammenfassung des Sachstands am 6. November 2026.

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