Eine Wurst ist eine Wurst? Was die Bundesregierung zum Veggie-Namensstreit sagt

Darf eine Wurst vegan sein? Im Oktober 2025 hat das EU-Parlament diese Frage mit Nein beantwortet. Die Fraktion Die Linke nahm das zum Anlass für eine Kleine Anfrage mit spürbarem Augenzwinkern: Mit der Drucksache 21/2961 fragte sie nach Fleischtomaten, Katzenzungen, dem „Kalten Hund“ und dem Hähnchen*innenfilet. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/3470) vom 29. Dezember 2025 bleibt dagegen konsequent ernst und liefert nebenbei eine lange Liste von Lobbygesprächen.

Der Anlass: Burger nur noch mit Fleisch?

Am 8. Oktober 2025 stimmte das Europäische Parlament für einen Änderungsantrag (P10_TA(2025)0214). Danach sollen Bezeichnungen, die heute für Fleischerzeugnisse verwendet werden, wie „Burger“ oder „Steak“, ausschließlich fleischhaltigen Produkten vorbehalten bleiben. Der Antrag steckt in einer eigentlich ganz anderen Reform. Die EU-Kommission hatte im Dezember 2024 vorgeschlagen, die Verhandlungsposition von Landwirtinnen und Landwirten in der Lebensmittelkette zu stärken, unter anderem durch schriftliche Lieferverträge. Laut Anfrage begrüßte Bundeskanzler Friedrich Merz die Idee in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ mit dem Satz „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan“. Der Chef der Rügenwalder Mühle warnte im „Spiegel“ dagegen vor Umsatzeinbußen in zweistelliger Millionenhöhe.

Die Fragesteller halten dagegen, dass die deutsche Lebensmittelsprache voller Metaphern steckt. Ihre Beispiele: Leberkäse ohne Käse, Bienenstich ohne Biene, Studentenfutter, „Tote Oma“, Mettigel und Steinpilze. Mit Verwaltungsvorschriften lasse sich das kaum eindeutig regeln.

Neu ist der Streit übrigens nicht. Schon im Oktober 2020 hatte das EU-Parlament einen ähnlichen Vorstoß gegen „Veggie-Burger“ abgelehnt. Und der Europäische Gerichtshof entschied im Oktober 2024 in der Rechtssache C-438/23, dass ein Mitgliedstaat übliche Fleischbezeichnungen für pflanzliche Produkte nicht einfach verbieten darf, solange er keine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung festgelegt hat. Ein EU-weites Verbot müsste deshalb aus Brüssel kommen.

Wer mit wem geredet hat

Der faktenreichste Teil der Antwort sind zwei Tabellen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium listet für 2024 und 2025 insgesamt 29 Termine mit der Fleischbranche auf. Darunter sind Telefonate mit der Initiative Tierwohl, Verbändegespräche mit bis zu 42 Teilnehmern, die Jubiläumsfeier „150 Jahre Deutscher Fleischer-Verband“ und ein Fototermin mit dem Europameister im Fleischerhandwerk. Das Dauerthema schlechthin ist das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Das Wirtschaftsministerium nennt vier weitere Kontakte, unter anderem zum Schlachthof in Sögel.

Mit der Branche für Fleischersatz war es deutlich weniger. Das Landwirtschaftsministerium nennt einen Besuch bei der Rügenwalder Mühle im August 2024 und ein Telefonat am 29. Oktober 2025 zur „Bezeichnungspraxis von vegetarischen und veganen Fleischalternativen“. Das Wirtschaftsministerium führt eine moderierte Fragerunde auf einem Wirtschaftsgipfel auf, bei der Nestlé einer von rund 160 Teilnehmern war. Die Regierung betont, dass es keine Pflicht gibt, alle Kontakte zu erfassen, und dass die Listen daher möglicherweise unvollständig sind.

Keine Sprachpolizei im Ministerium

Eigene verbindliche Regeln für die Bezeichnung von Lebensmitteln haben die Ministerien nicht, auch nicht für Kantinen. Die Bezeichnung wählt das Lebensmittelunternehmen oder der Kantinenpächter. Zu Zebrakuchen und Kaltem Hund sind der Regierung keine Pläne der EU-Kommission bekannt. Die vorhandenen Regeln zu Zutatenliste und Bezeichnung reichten aus, um Irreführung auszuschließen.

Auch bei den Alibizutaten, also der groß abgebildeten Kalbsleber, die nur zu 5 Prozent drin ist, sieht die Regierung keinen neuen Handlungsbedarf. Sie verweist auf die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011. Danach darf Kennzeichnung nicht irreführen, Zutaten stehen in absteigender Gewichtsreihenfolge, und wer mit einer Zutat wirbt, muss grundsätzlich deren Menge angeben. Kontrollieren müssen das die Länder. Wer solche Fälle sammeln will, findet sie beim Verbraucherportal Lebensmittelklarheit, auf das sich auch die Fragesteller berufen.

Kalb Elsa, 14 Monate? Lieber nicht

Die satirischen Fragen beantwortet die Regierung trocken. Pläne für ein „Hähnchen*innenfilet“ gibt es nicht. Ebenso wenig gibt es Warnbilder wie auf Zigarettenschachteln oder eine Pflichtangabe zu CO2-Bilanz und Tötungsmethode. Aus dem „Jägerschnitzel“ wird kein „Schweineschnitzel, getötet durch Jäger oder Schlachter“, denn es handelt sich um eine verkehrsübliche Bezeichnung. Eine Kennzeichnung nach dem Muster „Kalb Elsa, 14 Monate“ hält sie wegen der Bürokratie für unverhältnismäßig. Freiwillig dürfen Unternehmen so etwas aber machen, solange es stimmt. Zu den „epistemologischen Kenntnissen“ von Fleischessern, Vegetariern und Veganern liegen ihr keine Informationen vor. Das ist vermutlich die schönste Zeile der Drucksache.

Ernster wird es bei Werbebegriffen wie „artgerecht“ oder „vom glücklichen Tier“. Wo es rechtliche Vorgaben gibt, etwa zur bäuerlichen Freilandhaltung bei Geflügel, müssen sie eingehalten werden. Auch ohne eigene Definition dürfen Unternehmen nicht irreführen. Verbrauchertäuschung kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden.

Und die deutsche Position in Brüssel?

Ausgerechnet die Kernfrage nach dem Abstimmungsverhalten im Rat beantwortet die Drucksache nur mit einem Verweis auf eine frühere Antwort auf eine Schriftliche Frage (Drucksache 21/2665). Zu Studien über tatsächliche Verwechslungen von Fleisch und Veggie-Produkten, zum Erfüllungsaufwand und zum möglichen Schaden für die Branche hat die Regierung keine Informationen. Der Aufwand hänge vom Ausgang der noch laufenden Trilog-Verhandlungen ab.

Öffentlich war die Linie zu diesem Zeitpunkt allerdings bekannt. Laut Tagesspiegel lehnt die Bundesregierung ein Verbot ab, und Agrarminister Alois Rainer sagte, die Verbraucher wüssten selbst, was sie kaufen. Am 10. Dezember 2025 endete der Trilog zwischen Parlament und Rat ohne Einigung. Die Verhandlungen sollten 2026 unter zyprischer Ratspräsidentschaft weitergehen. Der Veggie-Burger durfte also zum Jahresende vorerst bleiben.

Fazit

Die Anfrage war halb Satire, halb Sachfrage. Die Antwort ist ganz Verwaltung. Inhaltlich ist die Botschaft klar: Die Regierung hält das geltende Irreführungsverbot für ausreichend, plant keine eigenen Sprachregeln und will weder Jägerschnitzel umbenennen noch Kälber mit Vornamen auf die Verpackung drucken. Interessant ist vor allem die Gesprächsliste. Sie zeigt, wie eng das Agrarministerium mit der Fleischbranche im Austausch steht und wie selten mit den Herstellern von Alternativen. Wie es mit dem Veggie-Burger weitergeht, entscheidet am Ende Brüssel.

Quellen

Stand: 22.10.2026

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