Postkarte: Meersburg am Bodensee

Diese historische Postkarte – ca. 1900 – zeigt Meersburg am Bodensee.

Die häufigsten Vornamen neugeborener Jungen in Bonn 2010

Hier finden Sie eine Liste der männlichen Vornamen, die neugeborene Jungen in Bonn im Jahr 2010 erhielten. Berücksichtigt sind alle, die mindestens fünf mal vergeben wurden.
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Dokumentiert: Drucksache 19/1751 – Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hebner und der Fraktion der AfD

Deutscher Bundestag: Drucksache 19/1751

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Hebner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1499

Globaler Pakt für Migration (Global Compact for Migration)

Vorbemerkung der Fragesteller

Bis zum Sommer 2018 werden die zwischenstaatlichen Abkommen in der Phase 3 des Global Compact for Migration verhandelt (https://refugeesmigrants.un.org/intergovernmental-negotiations).

Die auf Basis der New Yorker Erklärung vom 16. September 2016 geplante Annahme des Rahmenabkommens und ihrer beiden Anhänge wird zahlreiche Verpflichtungen („commitments“) zu Flucht (Anhang 1 Comprehensive Refugee Response (CRR) Framework) und Migration (Anhang 2 Towards a Global Compact for Safe Orderly and Regular Migration) nach sich ziehen (https://unngls.org/images/PDF/Declaration-DRAFT_FOR_ADOPTION.pdf).

Deutschland ist im Jahr 1954 der Ursprungsorganisation des IOM (Internationale Organisation für Migration), vormals ICEM, beigetreten.

Im Jahr 2014 hat Deutschland die Zahlungen für die UNHCR-Flüchtlingsfonds vor Ort in Syrien, Jordanien, Libanon etc. um 50 Prozent gekürzt, Österreich gar um 100 Prozent. Die anderen Europäer und die USA nahmen ebenfalls Kürzungen vor (www.uno-fluechtlingshilfe.de/news/syrien-unhcr-schlaegt-alarmdas-geld-geht-aus-366.html).

Der Global Compact for Migration stellt nach Auffassung der Fragesteller einen erheblichen Eingriff in die Souveränitätsrechte Deutschlands dar.

Vorbemerkung der Bundesregierung

Die Aushandlung eines „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ (Globaler Migrationspakt) wurde im September 2016 von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen in der „New York Declaration“ beschlossen. Der Globale Migrationspakt soll rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag sein. Bis Oktober 2017 haben sechs thematische Sitzungen stattgefunden, bei denen die Mitgliedsstaaten und Organisationen der Vereinten Nationen sowie zahlreiche nicht-staatliche Akteure verschiedene inhaltliche Schwerpunkte eines künftigen Globalen Migrationspaktes diskutierten. Im Dezember 2017 wurde in Mexiko eine Bestandsaufnahmekonferenz durchgeführt, um das bisher Erreichte zu sichten und zu bewerten. Aufbauend auf den Konferenzergebnissen und Inhalten des ergänzenden Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 11. Januar 2018 haben die beiden Ko-Fazilitatoren Schweiz und Mexiko am 5. Februar 2018 einen Erstentwurf des Globalen Migrationspakts vorgestellt.

Dieser bildet die Grundlage für die zwischenstaatlichen Verhandlungen in New York, die im Februar 2018 begonnen haben und bis Juli 2018 abgeschlossen sein sollen. Die formelle Annahme des Pakts soll im Dezember 2018 auf einer Gipfelkonferenz erfolgen.

1. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden waren an der Ausarbeitung des Global Compact for Migration beteiligt?

Die Koordinierung der Position der Bundesregierung erfolgt unter Federführung des Auswärtigen Amts. Beteiligt sind das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

2. Wer hat seitens der Bundesregierung den Global Compact for Migration unterzeichnet?

Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

3. Wann wurde der Global Compact for Migration im Deutschen Bundestag behandelt?
4. Ist eine Beteiligung des Deutschen Bundestages zu dem Abkommen Global Compact for Migration vorgesehen?
5. Wer verhandelt zurzeit die Verpflichtungen im Auftrage Deutschlands?
6. Werden Hoheitsrechte durch den Global Compact for Migration eingeschränkt oder übertragen?
7. Werden Verpflichtungen finanzieller, liegenschaftlicher oder personeller Art gegenüber anderen Staaten aufgrund des Global Compact for Migration eingegangen?

Die Fragen 3 bis 7 und 10 werden gemeinsam beantwortet.

Der Globale Migrationspakt soll rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz sein.

Nationale Hoheitsrechte werden durch den Globalen Migrationspakt weder eingeschränkt noch übertragen. Rechtliche Verpflichtungen werden nicht begründet.

Eine förmliche Befassung des Bundestages ist daher nicht erforderlich. Gleichwohl hat die Bundesregierung die Fraktionen des Bundestages jeweils über die Möglichkeit informiert, im Zuge der Erarbeitung des Globalen Migrationspakts an bisher stattgefundenen Konsultationen maßgeblicher Interessensträger in Genf und New York teilzunehmen.

8. Welche Zahlungen sind seitens Deutschland an die IOM vorgesehen?
9. Wurde der Deutsche Bundestag darüber informiert?

Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.

Deutschland leistet im Rahmen der Verhandlungen über den Globalen Migrationspakt keine Zahlungen an die „Internationale Organisation für Migration“ (IOM).

10. Welche Konsequenzen ergeben sich in der EU durch die Haltung von Vysegrad-Staaten und Dänemark (Austritt aus dem UNHCR) sowie dem Brexit für Deutschlands Verpflichtungen im Rahmen des Global Compact for Migration? Was bedeutet dies für die Personenfreizügigkeit in der EU?

Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.

11. Wie will Deutschland der Sogwirkung des deutschen Sozialsystems gegenüber den Migrationswilligen begegnen?

Der Globale Migrationspakt zielt gerade auf eine Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Migration unter Betrachtung aller relevanten Faktoren. Die Bundesregierung unterstützt diese Zielsetzung und setzt sich in den Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt auch dafür ein, irreguläre Migration zu reduzieren.

12. Auf welcher deutschen Rechtsgrundlage ist die Differenzierung zwischen Asylsuchenden, Wirtschaftsmigranten und Kriegsflüchtlingen aufgehoben?

Der Bundesregierung ist eine solche Aufhebung nicht bekannt.

13. Gibt es einen Zusammenhang zwischen den oben genannten UNHCR-Mittelkürzungen und dem Beginn der Migrationskrise 2015?

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/348 wird verwiesen.

14. Warum wird die Öffentlichkeit über die gezielte Umsetzung des Resettlement- und Relocation-Programms durch den Global Compact for Migration im Unklaren gelassen?

„Resettlement“- oder „Relocation“-Programme sind nicht Gegenstand der laufenden Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt.

Zu dieser Kleinen Anfrage wurde eine Nachfrage gestellt, die wir hier dokumentiert haben.

Dokumentiert: Trump auf twitter – 19. April 2018

Der 19. April 2018 war ein Donnerstag und der 3273. Tag von @realdonaldtrump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 14 Tweets, die zusammen insgesamt 788.582 Likes sowie 184.260 Retweets erhielten.

Inzwischen sind die tweets allesamt wieder auf X, vorher twitter, zu finden.