Südlich von Helgoland sollen nach Kriegsende Granaten mit dem Nervenkampfstoff Tabun versenkt worden sein. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/14083) vom 24. September 2009 wollte wissen, was über die Munition bekannt ist und ob sie gefährlich ist. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/14135) kam mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 9. Oktober 2009.
Worum es ging
Die Fragesteller beriefen sich auf Berichte des Hamburger Abendblatts und des ZDF vom 17. Juni 2009. Danach lagern etwa 4 Kilometer südlich der Helgoländer Küste rund 90 Tonnen Giftgasgranaten, die von den Alliierten versenkt worden seien. Der Meeresbiologe Dr. Stefan Nehring habe in Archiven Belege für rund 6 000 Granaten gefunden. Sie lägen in etwa 50 Metern Tiefe, und es bestehe die Gefahr, dass sie ihr gut wasserlösliches Gift verlieren. Außerdem habe das Schiff „Atair“ das Gebiet erkundet, die Ergebnisse seien aber nicht öffentlich.
Was die Atair fand
- Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wurde in Amtshilfe tätig, auf Anfrage des Amtes für Katastrophenschutz Schleswig-Holstein vom 8. Dezember 2008.
- Vom 9. bis 11. Januar 2009 untersuchte das Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiff „Atair“ ein Gebiet von 1 × 2 Seemeilen südlich von Helgoland mit Side-Scan-Sonar und Chirp-Sonar.
- An drei Positionen ortete es Ansammlungen von „Kleinstobjekten“ am Meeresgrund. Worum es sich handelt und in welchem Zustand die Objekte sind, lasse sich mit dieser Methode nicht sagen. Objekte könnten damit lediglich geortet werden.
- Das Ergebnis ging am 23. Januar 2009 an das Land. Das BSH bot die Atair als Plattform für weitere Untersuchungen an. Darüber hinaus habe die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Warnung für die Fischerei
Ein Munitionsversenkungsgebiet südlich von Helgoland war schon vorher in den BSH-Seekarten 3, 88, 49 und 103 eingetragen. Nach der Fahrt wurde es mit den Nachrichten für Seefahrer 09/09 an die Fundstellen angepasst. Die Kartensignatur deckt die Positionen jetzt vollständig ab und soll vor allem die örtliche Fischerei darauf hinweisen, dort keine grundnahe Fischerei zu betreiben.
Zu Überlegungen, das Nervengift vor Ort chemisch unschädlich zu machen, verwies die Antwort nur auf die Untersuchungsergebnisse.
Wer zahlen müsste
Die Fragesteller wollten wissen, ob der Bund als Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs für eine Entgiftung zahlen muss. Die Antwort: Selbst wenn es sich bei den von den Alliierten versenkten Granaten möglicherweise um Reichsmunition handle, habe das Land nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz keinen Anspruch gegen den Bund auf Erstattung der Kosten.
Einordnung
Die Antwort ist knapp: Das Sonar sah etwas am Grund, was genau, blieb offen. Konkrete Folgen waren eine angepasste Seekarte und das Angebot weiterer Untersuchungen, die Kostenfrage schob der Bund dem Land zu. Was Tabun ist, erklärt Wikipedia. Um Munition und Sprengungen in der Ostsee geht es auch in unserem Beitrag zu den Ansprengversuchen an der Fregatte Karlsruhe, um Altlasten im Meer in dem zu Geisternetzen.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 16/14083 vom 24.09.2009
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 16/14135 vom 14.10.2009
- Tabun, Wikipedia
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
