Darf eine Referentin im Ministerium den Kugelschreiber vom Verband behalten, und wie sieht es mit der Einladung zum Kongress aus? Eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/13717) vom 1. Juli 2009 fragte nach den Regeln für Geschenke an Beschäftigte der Bundesregierung. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/13810) kam mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juli 2009.
Worum es ging
Die Fragesteller verwiesen auf ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 8. November 2004. Danach gilt eine Anzeigepflicht für Geschenke, und für Aufmerksamkeiten bis 25 Euro wird die Zustimmung stillschweigend erteilt. Die Ministerien dürfen aber eigene Regeln treffen. Die Fragesteller wollten wissen, warum Beschäftigte je nach Haus unterschiedlich behandelt werden und wie weit die Wertgrenzen auseinanderliegen.
Die Grundregel
Nach § 71 Bundesbeamtengesetz dürfen Beamtinnen und Beamte in Bezug auf ihr Amt keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile annehmen, auch nicht nach dem Ende ihres Dienstverhältnisses. Ausnahmen gibt es nur mit Zustimmung der Dienstbehörde. Für Tarifbeschäftigte gilt nach § 3 TVöD Vergleichbares.
Laut Rundschreiben gilt die Zustimmung stillschweigend als erteilt, etwa für geringfügige Aufmerksamkeiten bis 25 Euro wie einfache Kugelschreiber, Schreibblöcke oder Kalender. Sie müssen aber mit geschätztem Wert, Anlass und Geber angezeigt werden. Auch übliche Bewirtungen und kleine Gefälligkeiten wie die Abholung vom Bahnhof fallen darunter.
Wer welche Grenze hat
Die Übersicht in der Antwort zeigt ein Nebeneinander verschiedener Grenzen:
- 25 Euro gelten unter anderem im Kanzleramt, im Auswärtigen Amt und in den Ministerien für Arbeit, Landwirtschaft, Familie, Gesundheit, Verkehr und Entwicklung, außerdem beim Presseamt und bei der Bundesbank.
- Das Innenministerium hatte bis März 2009 eine Grenze von 10 Euro. Seit April 2009 gelten 25 Euro pro Kalenderjahr und Geber, weil sich Geschenke auf internationaler Ebene oft nicht ablehnen ließen.
- Beim Beschaffungsamt des BMI, beim Bundesverwaltungsamt und beim BSI gilt die Null-Euro-Regel. Bei der Bundespolizei braucht jede Zuwendung eine ausdrückliche Zustimmung.
- Das Justizministerium setzt 5 Euro an, das Bildungsministerium 6 Euro. Verteidigung und Kulturstaatsminister liegen bei 10 Euro, mit Anzeigepflicht bis 25 Euro.
- Im Finanzministerium gibt es in prüfenden und kontrollierenden Bereichen, etwa bei Zoll, Betriebsprüfung, Fahndung und Finanzkontrolle Schwarzarbeit, keine stillschweigende Zustimmung. Bei Bewirtungen durch Private sind in Null-Euro-Bereichen nur Erfrischungsgetränke und Gebäck erlaubt.
Was mit Geschenken passiert
Wenn sich ein Geschenk aus Höflichkeit nicht ablehnen lässt, landet es in manchen Bereichen bei der Ansprechperson für Korruptionsprävention. Die gibt es dann für karitative Zwecke weiter. Genehmigt wird meist nur mit Auflagen: Bücher gehen an die Hausbibliothek, Messekarten an die Behörde. Andere Geschenke werden gespendet, für eine Tombola verwendet oder in den Fundus übernommen. Preisgelder aus Wissenschaftspreisen müssen der Dienststelle zur Verfügung gestellt werden.
Was nicht gezählt wird
Zahlen zu angezeigten, genehmigten oder abgelehnten Geschenken lieferte die Regierung nicht. Die Angaben stünden teils in den Personalakten und hätten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ausgewertet werden können. Die höchsten erfassten Werte lägen bei den meisten Behörden im mittleren zweistelligen Bereich, Fachbücher seien oft teurer. Vereinzelt komme man auf über 1 000 Euro, etwa durch kostenlose Teilnahme an Fortbildungen oder internationalen Kongressen. Das werde genehmigt, wenn die Teilnahme im dienstlichen Interesse liegt und ein „böser Anschein“ ausgeschlossen ist.
2008 gab es zwei Disziplinarmaßnahmen wegen verbotener Annahme von Vorteilen. Sonderregeln für bestimmte Besoldungsgruppen gibt es nicht.
Einordnung
Die Antwort zeigt viel Spielraum: Von null bis 25 Euro ist alles dabei, und eine Gesamtstatistik fehlt. Wie die Regierung selbst mit Gastgeschenken umgeht, zeigt unser Beitrag zu den Gastgeschenken der Bundesregierung. Um Zuwendungen an Amtsträger geht es auch bei den Ehrenkarten zur Euro 2024.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 16/13717 vom 01.07.2009
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 16/13810 vom 21.07.2009
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
