Bei der Fußball-Europameisterschaft 2024 saßen Ministerinnen und Minister regelmäßig auf der Tribüne, meist mit kostenlosen Karten der UEFA. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/12686) wollte genau wissen, wie viele dieser Ehrenkarten es gab, wer sie genutzt hat und warum das kein Geschenk sein soll. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/13135) vom 23. September 2024 kam vom Bundesministerium des Innern und für Heimat, das für den Sport zuständig ist. Sie enthält eine klare Zahl, eine klare Rechtsauffassung und eine zehnseitige Liste weiterer Termine.
Was die Fragesteller beschreiben
Laut Vorbemerkung stellte die UEFA dem Bund nach einem im März 2024 vereinbarten Protokollkonzept rund 600 kostenlose „Ehrenkarten zur Nutzung aus dienstlichem Anlass“ für die 51 Spiele der EURO 2024 zur Verfügung. Bundesregierung und Bundestag hätten sich auf eine hälftige Aufteilung verständigt. Aus dem Anteil der Regierung sollten auch Bundespräsidialamt, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht bedient werden. Die Karten seien nicht verkäuflich gewesen, eine Übertragung oder Begleitung sei ausgeschlossen worden.
Die Fragesteller kritisieren fehlendes Augenmaß und zu wenig Transparenz. Als Beispiele nennen sie einen Flug der Außenministerin mit der Flugbereitschaft am 23. Juni 2024 von Frankfurt ins keine 200 Kilometer entfernte Luxemburg, der über 47.000 Euro gekostet habe, die fünf Spielbesuche des Gesundheitsministers und die Anwesenheit der Ehefrau des Bundeskanzlers bei mehreren Spielen. Nach einer früheren Antwort auf eine Schriftliche Frage hätten allein sechs Flüge mit der Flugbereitschaft zu EM-Spielen 531.000 Euro gekostet. Vergleichbare Lounge-Karten kosteten laut einem zitierten Medienbericht zwischen 1.250 und 2.300 Euro pro Spiel.
335 Karten, 212 genutzt
Die wichtigste Zahl steht gleich am Anfang. Der Anteil der Bundesregierung am Ehrenkartenkontingent umfasste 335 Eintrittskarten. Daraus wurden auch die Bedarfe von Bundespräsidialamt, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht gedeckt. Die Bundesregierung selbst nahm 212 Ehrenkarten in Anspruch.
Bei der Frage, ob bei allen 51 Spielen mindestens ein Regierungsmitglied dabei war, und bei der genauen Aufschlüsselung nach Ressorts und Spielen verweist die Antwort auf eine andere Kleine Anfrage (Drucksache 20/12483). Zu Spielbesuchen von Bundestagsabgeordneten äußert sich die Bundesregierung nicht, das liege außerhalb ihres Verantwortungsbereichs. Genauso hält sie es beim Handeln der anderen Verfassungsorgane.
Keine Vereinbarung über den Kreis der Berechtigten
Interessant ist die Antwort zum Protokollkonzept. Die Fragesteller waren von einer Vereinbarung zwischen UEFA und Bund ausgegangen. Die Bundesregierung stellt das anders dar: Das Konzept sei „ausschließlich durch die Bundesregierung für den Bund erstellt“ und nur in organisatorischen Fragen mit der Euro 2024 GmbH und der UEFA abgestimmt worden.
Eine Vereinbarung mit der UEFA darüber, wie der Bund die Karten nutzt, habe es nicht gegeben. Die UEFA habe die Karten „zur freien Verwendung“ im Rahmen ihrer organisatorischen Vorgaben zur Verfügung gestellt, etwa einer Altersregelung für die Ehrenkartenbereiche. Deshalb habe es auch keine Vereinbarung zum Kreis der Berechtigten gegeben, der hätte erweitert werden können.
Dienstpflicht statt Geschenk
Die Fragesteller wollten wissen, wie der dienstliche Anlass geprüft wurde und ob dabei Antikorruptionsregeln, das Geschenkverbot und mögliche Steuerpflichten berücksichtigt wurden. Die Antwort ist grundsätzlich. Die Repräsentation Deutschlands bei gesellschaftlichen und sportlichen Großereignissen gehöre zu den Dienstpflichten der Regierungsmitglieder. Spielbesuche seien Dienstausübung.
Daraus folgert die Bundesregierung: Die Annahme von Ehrenkarten sei keine Geschenkannahme im Sinne von § 5 Absatz 3 des Bundesministergesetzes. Die Geschenkregel des Bundesbeamtengesetzes (§ 71 Absatz 1) sei für Regierungsmitglieder nicht einschlägig. Der Vorgang stehe im Einklang mit der Richtlinie zur Korruptionsprävention, eine Prüfung steuerlicher Fragen sei „nicht angezeigt“ gewesen.
Polizei auf der Tribüne
Auch über Regierungsmitglieder hinaus wurden Ehrenkarten genutzt. Die Antwort listet fünf Spiele: Bei Spanien gegen Kroatien, Belgien gegen Slowakei, Slowenien gegen Serbien und Kroatien gegen Italien war jeweils eine Person der Bundespolizei mit zwei oder drei internationalen Gästen im Stadion, bei den Niederlanden gegen Österreich eine Person des Bundeskriminalamts mit drei Gästen. Angereist wurde jeweils mit dem Pkw. Der dienstliche Anlass sei die Beobachtung der polizeilichen Maßnahmen im Umfeld und im Stadion gewesen.
Weitere Freikarten, etwa vom DFB, von Host Cities oder Sponsoren? Hier nennt die Antwort genau einen Fall: Die Staatssekretärin im Innenministerium Juliane Seifert besuchte das Finale mit einer Ehrenkarte des Deutschen Fußball-Bunds. Den VIP-Bereich der Adidas-Arena vor dem Reichstagsgebäude hätten die angefragten Personen nicht genutzt.
Die lange Liste im Anhang
Die letzte Frage reichte über die EM hinaus: Welche Sport- und Kulturveranstaltungen haben Regierungsmitglieder 2023 und 2024 aus dienstlichem Anlass besucht, mit Ehren- oder VIP-Karten und mit der Flugbereitschaft? Die Bundesregierung schickt eine Einschränkung voraus. Sie sei nicht verpflichtet, alle solchen Termine zu erfassen, und habe das auch nicht getan. Eine lückenlose Liste könne daher nicht gewährleistet werden.
Die Anlage umfasst trotzdem zehn Seiten. Darin stehen Länderspiele, Handball- und Biathlon-Termine, die Special Olympics World Games 2023 in Berlin, die Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris, aber auch die Berlinale, Konzerte und Lesungen. Für jeden Termin ist vermerkt, ob Ehren- oder VIP-Karten genutzt wurden und ob die Flugbereitschaft im Einsatz war. Bei einigen Einträgen steht als Fußnote, dass eine Spende im Gegenwert geleistet wurde.
Einordnung
Die Antwort liefert die eine Zahl, nach der viele gefragt hatten: 212 von 335 Karten. Bei den Details zu einzelnen Spielen und Personen verweist sie auf eine andere Drucksache. Ihr Kernargument ist rechtlich: Wer als Regierungsmitglied ein Spiel besucht, tut das dienstlich, und deshalb ist die Karte kein Geschenk. Ob man das überzeugend findet, hängt davon ab, wie weit man den Begriff Repräsentation fassen will.
Wer sich für Geschenke in die andere Richtung interessiert: Auch die Gastgeschenke der Bundesregierung waren schon Thema einer Kleinen Anfrage.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 20/12686 vom 30.08.2024
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/13135 vom 23.09.2024
- Wikipedia: Fußball-Europameisterschaft 2024
Stand: 22.10.2026
