Teurere Stege und Liegeplätze: Was der Bund 2004 Wassersportvereinen abverlangte

Wer an einer Bundeswasserstraße einen Steg, ein Bootshaus oder einen Liegeplatz betreibt, nutzt oft Flächen des Bundes und zahlt dafür ein Entgelt. 2004 stieg dieses Entgelt deutlich, auch für gemeinnützige Wassersportvereine. Eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen auf den Wassersport (Drucksache 15/4251) vom 18. November 2004 hakte nach. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/4474) übermittelte das Bundesverkehrsministerium mit Schreiben vom 8. Dezember 2004.

Worum es ging

Anlass war die Neufassung der Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 des Bundesverkehrsministeriums. Die Fragesteller kritisierten vor allem, dass die um ein Drittel reduzierten Entgelte für gemeinnützige Vereine wegfielen. Zusammen mit der allgemeinen Anhebung um 30 Prozent ergebe das für Vereine ein Plus von 60 Prozent, während gewerbliche Nutzer nur 30 Prozent mehr zahlten. Sie befürchteten, dass Vereine ihre Aktivitäten einschränken müssten und der Breitenwassersport leide.

Der Rechnungshof drängte

Die Bundesregierung verwies auf den Bundesrechnungshof. Der hatte schon in einer Prüfbemerkung vom 13. Januar 2000 dringenden Handlungsbedarf gesehen, weil die Entgelte seit über zehn Jahren nicht an Preise und Kosten angepasst worden waren. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages bestätigte das, forderte im April 2002 und im Mai 2003 eine zügige Umsetzung und verlangte am 10. Dezember 2003 einvernehmlich, die Entgelte ohne weitere Verzögerung festzusetzen.

Ausschlaggebend für die Höhe sei, dass Verbraucherpreis- und Einkommensindex seit Einführung der bis dahin gültigen Vorschrift um mehr als 40 Prozent gestiegen seien.

Was die Erhöhung bringt

Die Zahlen aus der Antwort:

  • Betroffen sind rund 9 500 Nutzungsverträge für die Freizeitschifffahrt.
  • Nach deren Anpassung steigen die Einnahmen mittelfristig von rund 2,6 auf rund 3,7 Millionen Euro im Jahr.
  • Verträge mit Drittel-Ermäßigung bringen derzeit rund 1,42 Millionen Euro im Jahr. Der Wegfall der Ermäßigung bringt rund 0,71 Millionen Euro zusätzlich.
  • Rund 1 500 Vereine sind von der Anhebung betroffen.
  • Fälle, in denen Vereine wegen der Erhöhung Flächen gekündigt hätten, waren nicht bekannt.

Warum es keinen Vereinsrabatt mehr gibt

Der Wegfall der Ermäßigung und die pauschale Anhebung entsprächen den Forderungen von Rechnungshof und Rechnungsprüfungsausschuss. Nach § 63 Bundeshaushaltsordnung dürfen Bundesflächen grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert überlassen werden. Ein Nachlass für gemeinnützige Vereine sei haushaltsrechtlich nur zulässig, wenn ein Haushaltsvermerk ihn erlaube.

Im April 2004 hatten die Parlamentarische Staatssekretärin Iris Gleicke und danach Minister Manfred Stolpe die Anpassung mit den Verbänden der Freizeitschifffahrt und dem Deutschen Sportbund besprochen. Verhandlungsspielraum gebe es aber nicht, so die Botschaft, weil marktübliche Entgelte vorgeschrieben seien.

Gestreckt statt sofort

Statt bestehende Verträge zum 1. Januar 2005 per Änderungskündigung anzupassen, setzt der Bund auf eine gestreckte Anhebung entlang der vertraglich vereinbarten Überprüfungstermine. Das dauert laut Antwort fünf bis sechs Jahre. Alle Verträge enthielten Anpassungsklauseln. Für bestehende Verträge gebe es keine Rückwirkung. Nur bei Neuverträgen, deren Rückwirkung auf den 1. Januar 2004 begrenzt ist, könnten die neuen Entgelte gefordert werden.

Vereine, die bislang ohne gültigen Vertrag Bundesflächen nutzen – die Fragesteller dachten dabei vor allem an Ostdeutschland –, bekommen rückwirkende Verträge. Gefordert wird das volle Entgelt nach den früher geltenden Regeln, begrenzt durch die Verjährung nach BGB. Bei nachgewiesenen Härtefällen seien sachgerechte Lösungen möglich.

Die mehr als verdoppelte Obergrenze des Entgeltrahmens für „absolute Spitzenlagen“ betreffe nur Neuverträge, etwa aus Teilnehmerwettbewerben. Wie viel sie einbringt, ließ sich nicht prognostizieren.

Verwaltung

Die Liegenschaftsverwaltung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung erledigten rund 75 Dienstposten, welcher Anteil auf die Nutzungsverträge entfällt, war nicht bekannt. Eine Kosten- und Leistungsrechnung gab es noch nicht, sie war in Entwicklung. Die gesamte Verwaltung musste jährlich 1,5 Prozent Personal abbauen.

Einordnung

Für Vereine war die Antwort ernüchternd: Der Bund sah sich durch Haushaltsrecht und Rechnungshof gebunden und bot nur eine Streckung über mehrere Jahre. Um Freizeitschifffahrt und Regeln des Bundes ging es auch bei der Anfrage zu Traditionsschiffen, um die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bei der Anfrage zum Seelotsen-Nachwuchs.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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