Gentechnik muss auf dem Etikett stehen, Bestrahlung des Erbguts nicht. Diese Lücke beschäftigte 2001 eine Kleine Anfrage aus der F.D.P.-Fraktion mit dem etwas irreführenden Titel „Bestrahlung von Lebensmitteln“ (Drucksache 14/6514). Gemeint war eigentlich die Mutationszüchtung. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 14/6850) übermittelte das Verbraucherschutz- und Agrarministerium mit Schreiben vom 28. August 2001.
Worum es geht
Bei der Mutationszüchtung wird das Erbgut von Pflanzen mit Gamma- oder Röntgenstrahlen behandelt, damit zufällige Mutationen entstehen. Züchter suchen sich daraus die brauchbaren Exemplare aus. Anders als bei der Gentechnik wird kein fremdes Gen eingebaut.
Laut den Fragestellern, die sich auf Berichte der FAZ vom Mai 2001 stützten, verzichteten weltweit nur wenige Staaten auf diese Methode. Schon mehr als 2 250 Sorten seien so auf den Markt gekommen. In Österreich werde sie unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde als Alternative zur Gentechnik eingesetzt.
Früher wichtig, 2001 fast bedeutungslos
Die Bundesregierung bestätigte, dass in Forschung und Praxis bestrahlt wurde. Den größten Umfang hatte die Methode in den 60er und 70er Jahren. Für die Landwirtschaft sei sie heute „bedeutungslos“. Experimentiert wurde mit praktisch allen Kulturpflanzen, Schwerpunkte waren Zierpflanzen, Getreide und Obst.
2001 sah es laut Antwort so aus:
- Bestrahlt wurde nur noch bei vegetativ vermehrten Zier- und Obstpflanzen, und zwar mit Röntgenstrahlung.
- Die Forschungseinrichtungen des Ministeriums nutzten die Technik nur noch bei der Zierpflanzenzüchtung (Bundesanstalt für Züchtungsforschung, Institut für Zierpflanzenzüchtung).
- An landwirtschaftlichen Kulturen hatten diese Einrichtungen schon seit 1980 nicht mehr bestrahlt.
- Private Züchter nutzten die Methode nur noch in geringem Umfang.
Eine Genehmigung brauchte es für bestrahlte Pflanzen nicht, weil sie nur Ausgangsmaterial für die weitere Zucht sind. Bis daraus Saatgut wird, könne es 10 bis 15 Jahre dauern. Eine direkte Linie „bestrahltes Saatgut, Ernte“ gebe es nicht.
Keine Risiken bekannt, kein Etikett nötig
Nachteilige Folgen, Nebenwirkungen oder Gefahren durch Auskreuzung waren der Bundesregierung nicht bekannt. Eine Risikotechnologie sei das nicht, auch weil nur in geringem Umfang mit handelsüblichen Röntgengeräten gearbeitet werde.
Kennzeichnen müsse man solche Pflanzen in Deutschland und der EU nicht, Handlungsbedarf sah die Regierung nicht. Davon zu trennen ist die Bestrahlung von Lebensmitteln selbst: Nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung vom 14. Dezember 2000 durften nur getrocknete Kräuter und Gewürze bestrahlt werden, und das muss immer gekennzeichnet sein.
Und der Ökolandbau?
Die Fragesteller wollten wissen, ob gerade Biobauern auf strahlengezüchtete Resistenzen angewiesen seien. Die Regierung hielt das für wenig wahrscheinlich, weil die Methode bei Ackerkulturen ihre Hochphase in den 70ern hatte. Die EG-Öko-Verordnung 2092/91 verbiete ohnehin, Erzeugnisse als „öko“ zu bewerben, die selbst mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden. Ob eine Sorte irgendwann einmal aus einer Mutation hervorging, ist damit allerdings nicht erfasst.
Späterer Stand
Einen Überblick über weltweit registrierte Mutationssorten bietet die Internationale Atomenergiebehörde mit ihrer Datenbank der Mutantensorten.
Rechtlich klärte der Europäische Gerichtshof am 25. Juli 2018 (Rechtssache C-528/16), dass durch Mutagenese gewonnene Organismen grundsätzlich gentechnisch veränderte Organismen sind. Ausgenommen bleiben aber Verfahren, die herkömmlich verwendet werden und seit langem als sicher gelten, also auch die klassische Strahlenmutation, wie die Pressemitteilung des Gerichtshofs erläutert. An der fehlenden Kennzeichnungspflicht hat sich damit für diese Sorten nichts geändert.
Einordnung
Strahlen in der Landwirtschaft gibt es auch an ganz anderer Stelle, etwa bei der Bekämpfung von Insekten mit sterilisierten Männchen. Dazu passt unser Beitrag über die Tsetsefliege und die Sterile Insect Technique. Zur Bestrahlung von Lebensmitteln selbst gibt es bei Wikipedia einen Überblick.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 14/6514 vom 27.06.2001
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 14/6850 vom 31.08.2001
- IAEA Mutant Variety Database
- EuGH, Pressemitteilung Nr. 111/18 vom 25.07.2018
- Lebensmittelbestrahlung, Wikipedia
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
