Gentechnik muss auf dem Etikett stehen, Bestrahlung des Erbguts nicht. Diese Lücke beschäftigte 2001 eine Kleine Anfrage aus der F.D.P.-Fraktion mit dem etwas irreführenden Titel „Bestrahlung von Lebensmitteln“ (Drucksache 14/6514). Gemeint war eigentlich die Mutationszüchtung. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 14/6850) übermittelte das Verbraucherschutz- und Agrarministerium mit Schreiben vom 28. August 2001.
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