Am 1. Februar 2001 kam ein altes Verkehrszeichen zurück: das runde blaue Schild mit den drei Pfeilen für den Kreisverkehr. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 14/5117) vom 16. Januar 2001 warf der Bundesregierung vor, den Schilderwald damit nicht ab-, sondern aufzuforsten. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 14/5295) übermittelte das Bundesverkehrsministerium mit Schreiben vom 5. Februar 2001.
Der Vorwurf
Laut den Fragestellern verbietet das neue Schild das Blinken bei der Einfahrt in den Kreisverkehr und wird zusätzlich zur bisherigen Beschilderung aufgestellt. Das koste die Kommunen und Kreise nur zusätzliches Geld.
Warum das Schild kam
Die Bundesregierung sah es genau andersherum. Kreisverkehre würden seit einigen Jahren wieder verstärkt gebaut, meist kleine. Sie funktionierten am besten, wenn der Verkehr im Kreis Vorfahrt hat. Nach altem Recht galt aber rechts vor links, und für die Vorfahrt im Kreis brauchte man einen ganzen Satz Schilder:
- Zeichen 301 (Vorfahrt) im Kreis vor jeder Einmündung
- Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) für die Einfahrenden
- Zeichen 209 (Rechts) an der Einmündung
- Zeichen 211 (Hier rechts) auf der Mittelinsel
Mit der Neuregelung in § 9a der Straßenverkehrsordnung und dem neuen Zeichen 215 zeigt die Kombination aus 215 und 205 die Vorfahrt im Kreis an. Das Zeichen 301 im Kreis wird überflüssig, und 215 ersetzt zugleich das Zeichen 209. Unterm Strich spare das Schilder, so die Antwort, ein „Baustein“ zum Abbau des Schilderwalds.
Warum es 1971 verschwand
Das alte deutsche Kreisverkehr-Schild hatte laut Antwort eine Doppelbedeutung: „Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts; alle Fahrzeuge im Kreis haben die Vorfahrt“. Das internationale Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen vom 8. November 1968, dem sich bis 2001 rund 80 Staaten angeschlossen hatten, kennt für dieses Symbol aber nur die Fahrtrichtung, ohne Vorfahrt. Wer beitritt, muss die Zeichen genau so verwenden. Weil nach Jahren der Gewöhnung gefährliche Missverständnisse drohten, schaffte Deutschland das Schild ganz ab, statt nur seine Bedeutung zu ändern.
Was es kostet
Die Rechnung der Bundesregierung:
- Ein Zeichen kostet rund 100 DM.
- Bei neuen Kreisverkehren fallen vier Zeichen 301 weg, mit Aufstellung eine Ersparnis von rund 1 000 DM.
- Bei bestehenden Kreisverkehren kostet die Umrüstung (Zeichen 215 statt 209 am vorhandenen Pfosten, Abbau der 301) schätzungsweise 500 DM pro Kreisel.
Wie viele Kreisverkehre es in Deutschland gab, wusste die Bundesregierung nicht, nicht einmal für die Bundesstraßen.
Bis zu 20 Prozent überflüssig
Auf die Frage nach überflüssigen Schildern nannte die Antwort eine Expertenschätzung: Innerorts könne auf bis zu 20 Prozent der Verkehrszeichen verzichtet werden, vor allem bei kleinteiligen Regeln für den ruhenden Verkehr. Außerorts sei das Potenzial geringer, vor allem bei Gefahrzeichen und „Geschwindigkeitstrichtern“ vor Ortseingängen oder Kreuzungen.
Direkt abbauen konnte der Bund die Schilder nicht, denn angeordnet werden sie von Ländern und Behörden vor Ort. Er wollte deshalb StVO und Verwaltungsvorschriften strenger fassen, „noch in diesem Jahr“.
Späterer Stand
Das Zeichen 215 ist geblieben. In der heute geltenden Straßenverkehrsordnung steht die Vorfahrtregel in § 8 Abs. 1a StVO: Steht Zeichen 215 unter Zeichen 205, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt, und beim Einfahren ist das Blinken unzulässig. Die Bedeutung des Zeichens selbst, also rechts herum fahren, Mittelinsel nicht überfahren, nicht halten, regelt Anlage 2 zur StVO.
Einordnung
Die Antwort ist ein schönes Beispiel dafür, wie internationale Abkommen bis aufs einzelne Verkehrsschild durchschlagen. Mehr zu Verkehrsschildern steht bei uns zu den zweisprachigen Autobahnschildern in der Lausitz.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 14/5117 vom 17.01.2001
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 14/5295 vom 07.02.2001
- § 8 StVO, gesetze-im-internet.de
- Anlage 2 zur StVO, gesetze-im-internet.de
- Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen, Wikipedia
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
