Warum stehen in der Lausitz an Bundesstraßen deutsch-sorbische Wegweiser, an den Autobahnen aber nicht? Das fragte eine Kleine Anfrage (Drucksache 15/4002) vom 19. Oktober 2004. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 15/4188) übermittelte das Bundesverkehrsministerium mit Schreiben vom 8. November 2004.
Der Anlass
Die Fragesteller verwiesen darauf, dass Sorbisch nach den Verfassungen Brandenburgs und Sachsens eine geschützte Sprache ist. Ortseingangsschilder und Vorwegweiser an Bundesstraßen seien im Siedlungsgebiet der Sorben längst zweisprachig, an den Autobahnen A4 und A13 gebe es das nicht. Schon 2003 hatte die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage hin abgelehnt, mit Verweis auf die Verkehrssicherheit und darauf, dass die Sorben Deutsch können. Diesen Zusammenhang nannten die Fragesteller diskriminierend, zumal etwa bei Cottbus oder Bautzen auch auf Polnisch ausgeschildert werde.
Die Begründung: zu viel Text bei Tempo
Die Bundesregierung blieb bei ihrer Linie. Bei zügiger Fahrt könne man nur wenige Informationen aufnehmen. Auf Autobahn-Wegweisern seien deshalb regelmäßig nur zwei, höchstens vier Ziele erlaubt. Sorbische Namen würden die Angaben im Allgemeinen verdoppeln, an vielen Knotenpunkten wäre die Höchstzahl überschritten. Und wo nur zwei Ziele stehen, würden vier Schriftzüge vier Ziele suggerieren.
Einen gesetzlichen Änderungsbedarf sah die Regierung nicht.
Breslau/Wrocław ist etwas anderes
Ausländische Ziele dürfen nach den Richtlinien für Autobahn-Wegweiser zweisprachig erscheinen, wenn der Name stark abweicht, etwa „Breslau/Wrocław“. Das diene Fahrern, die nur die fremde Sprache können, und damit der Sicherheit. Die Sorben dagegen sprächen auch Deutsch und bräuchten zur Orientierung keine zweisprachigen Schilder.
Einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot sah die Regierung deshalb nicht: Sorben und ausländische Fahrer seien nicht vergleichbar. Weder die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen noch das Rahmenübereinkommen des Europarats verpflichte dazu, Minderheitensprachen in jedem Kontext auf Schildern zu verwenden. Ausnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit seien zulässig.
Wo es schon zweisprachig war
Laut Antwort waren im sorbischen Siedlungsgebiet in Sachsen und Brandenburg die Wegweiser an Bundes-, Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen zweisprachig beschriftet. Rechtsgrundlagen seien das Sächsische Sorbengesetz von 1999 und in Brandenburg die Landesverfassung samt Sorben-Gesetz. An der A4 waren bereits die touristischen Tafeln „Kloster Marienstern“ und „Oberlausitz“ sowie das Flussschild „Spree“ deutsch und sorbisch.
Ob es auf zweisprachig beschilderten Straßen mehr Unfälle gab, konnte die Regierung nicht sagen: Die Länder hätten dazu keine Statistiken. Auch Erkenntnisse zu Akzeptanz oder mehr Touristen lagen nicht vor. Brandenburg merkte an, dass zweisprachige Ortstafeln oft fünf Zeilen bräuchten und schwer lesbar würden.
Was es gekostet hätte
- Die deutsch-sorbische Beschilderung der Bundesstraßen in Sachsen kostete laut Freistaat einmalig rund 537.000 Euro, davon etwa 135.000 Euro Mehraufwand für die sorbische Beschriftung. Für Brandenburg gab es keine Zahl.
- Für A4 und A13 schätzten die beiden Länder rund 2,0 Millionen Euro.
- 133 Schilder müssten geändert werden, nur an neun Standorten ginge das ohne kompletten Austausch samt Trägern.
- Umsetzbar wäre das in etwa 18 Monaten.
Späterer Stand
Das Thema blieb. In einer Antwort vom Januar 2019 (Drucksache 19/7094) begründete die Bundesregierung ihre Ablehnung zweisprachiger Autobahn-Wegweiser erneut damit, dass jede zusätzliche Information vom Verkehr ablenke. Laut der damaligen Anfrage sah ein brandenburgischer Erlass von 2014 inzwischen auch zweisprachige wegweisende Beschilderung auf Autobahnen vor.
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Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 15/4002 vom 19.10.2004
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 15/4188 vom 10.11.2004
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 19/7094 vom 17.01.2019
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
