Ende September 1999 lag im Hafen von Cuxhaven ein Frachter, der Material der Bundeswehr in den Kosovo bringen sollte. Die Gewerkschaft ÖTV sprach von Streik und Streikbruch durch Soldaten. Die Fragesteller fragten nach (Drucksache 14/2320). Das Verteidigungsministerium beantwortete die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Januar 2000 für die Bundesregierung (Antwort, Drucksache 14/2545).
Die Version der Fragesteller
Laut den Fragestellern führte die Internationale Transportarbeiter-Föderation ITF vom 27. September bis 1. Oktober 1999 eine europaweite Aktionswoche gegen Schiffe unter Billigflagge durch, unterstützt von der ÖTV in den deutschen Häfen. Für 17 Schiffe sei dabei ein ITF-Tarifvertrag abgeschlossen worden. Am 29. September 1999 sei in Cuxhaven die „Ravenna Bridge“ unter der Flagge der Bahamas beim Laden bestreikt worden, weil für ihre Besatzung kein Tarifvertrag bestand. Nach Angaben der ÖTV habe die Bundeswehr Soldaten zum Beladen eingesetzt, um den Streik zu brechen.
„Zu keiner Zeit“ bestreikt
Die Regierung widersprach deutlich: Die „Ravenna Bridge“ sei zu keiner Zeit von Arbeitskampfmaßnahmen betroffen gewesen, die Angaben der ÖTV seien unzutreffend. Die eingesetzten Soldaten seien nach den Bundeswehr-Bestimmungen zum Fahren von Militärfahrzeugen unverzichtbar gewesen. In der Antwort steht an dieser Stelle übrigens „Entladung“, gefragt war nach der Beladung.
Zum Schiff selbst hieß es: Es sei vorher aus einer Charter für die US-Streitkräfte in Bremerhaven entlassen worden. Dabei habe es eine Hafenstaatkontrolle ohne Beanstandung gegeben, außerdem lag ein gültiges Klassenzertifikat des Registro Italiano Navale vor.
Billigflagge? Kein anerkannter Begriff
Grundsätzlich bestätigte die Regierung, dass die Bundeswehr oft Schiffe unter fremder Flagge chartert:
- Der größte Teil der weltweiten Tonnage, auch der für die Bundeswehr infrage kommenden Stückgutfrachter, fahre unter den Flaggen sogenannter offener Register.
- Rund 70 Prozent aller Schiffscharterungen für die Bundeswehr im Jahr 1999 fuhren unter solchen Flaggen.
- Gechartert werde zuerst nach Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit.
Für den Begriff Billigflagge gebe es keine anerkannte Definition. Nach der von Deutschland nicht anerkannten Definition der ITF wäre sogar das deutsche Internationale Schiffsregister (ISR) eine Billigflagge.
Wer auf die Sicherheit achtet
Die Hauptverantwortung für die Sicherheit trügen die Flaggenstaaten. Dazu kämen Hafenstaatkontrollen: Die Mitglieder der Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle hätten sich verpflichtet, 25 Prozent der fremdflaggigen Schiffe in ihren Häfen zu prüfen. Insgesamt würden 85 bis 95 Prozent der ankommenden fremdflaggigen Schiffe in einer Kontrollregion erfasst.
Die Bundeswehr selbst fordert bei Ausschreibungen Schiffsbeschreibungen und Pläne an, im Zweifel auch Protokolle der letzten Hafenstaatkontrolle. Bei der Übergabe prüft ein „Supercargo“ das Schiff: ein Reserveoffizier mit Kapitänspatent, der für die Reise einberufen wird und die Bundeswehr als Charterer gegenüber Reeder und Besatzung vertritt.
Und die Heuern? Hier berief sich die Regierung auf ihre tarifpolitische Neutralität. Tarifverträge an Bord würden bei einer Charter durch die Bundeswehr nicht geprüft.
Späterer Stand
Die Hafenstaatkontrolle, auf die sich die Regierung berief, gibt es weiterhin. Das Paris Memorandum of Understanding kontrolliert ausländische Schiffe in den Häfen seiner Mitgliedsstaaten und veröffentlicht unter anderem Listen festgehaltener und gesperrter Schiffe. Und die ITF führt laut Wikipedia (Stand der Liste: Juli 2023) die Bahamas weiter als Billigflagge, ebenso das deutsche Internationale Schiffsregister.
Einordnung
Der Fall zeigt, wie stark die Bundeswehr schon 1999 auf gecharterte Handelsschiffe angewiesen war. Wie der Bund mit eigenen Schiffen umgeht, beschreibt unser Beitrag zum Bund als Reeder.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 14/2320 vom 08.12.1999
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 14/2545 vom 20.01.2000
- Paris MoU on Port State Control
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
