Wer im Ausland in Not gerät, kann von einer deutschen Vertretung finanzielle Hilfe bekommen – muss sie aber später zurückzahlen. Laut den Fragestellern beanstandeten Mitarbeiter der Auslandsvertretungen, dass manche diese Hilfe nähmen, ohne je eine Rückzahlung zu beabsichtigen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 12/6046) vom 27. Oktober 1993 fragte nach Zahlen. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 12/6186) übermittelte das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 12. November 1993.
Weiterlesen „Konsularhilfe und die Warnliste: Was die Bundesregierung 1993 zu Notkrediten im Ausland sagte“