Seit Juli 1976 muss der Ehename nicht mehr automatisch der des Mannes sein. Im Juni 1988 wollten Abgeordnete wissen, wie Paare die neue Wahlfreiheit nutzen (Kleine Anfrage, Drucksache 11/2562). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Das Innenministerium schickte die Antwort (Drucksache 11/2628) am 4. Juli 1988.
Die Ausgangslage
Laut den Fragestellern hatte der Bundestag genau zwölf Jahre zuvor das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts beschlossen. Bis dahin wurde der Name des Mannes Familienname. Mit der Reform sollte der Gleichberechtigung nach Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz Rechnung getragen werden. Nun sei zu prüfen, ob sie sich in der Praxis durchgesetzt habe. Gefragt wurde unter anderem, wie oft der Name der Frau gewählt wurde, wie oft Männer ihren Namen voranstellten und wie gemischt-nationale Paare ihre Namen bestimmten.
Die Antwort
- Keine Zahlen: Statistisches Material zu allen acht Fragen liege der Bundesregierung nicht vor.
- Nur in den Büchern: Ehename und vorangestellter Name würden im Heiratsbuch und im Familienbuch eingetragen. Das Familienbuch neuer Art gibt es seit dem 1. Januar 1958.
- Niemand erhebt Daten: Bundesrecht schreibe keine Statistik über Ehenamen vor. Auch die Länder hätten keine Regelungen und würden solche Daten nicht einmal freiwillig sammeln.
- Zu aufwendig: Antworten wären nur möglich, wenn die Standesämter für jede Ehe nachträglich die Bücher auswerteten. Der Aufwand wäre „äußerst hoch“. Allein beim Standesamt I in Berlin (West) lägen 112.000 Familienbücher.
- Keine Erhebung in Sicht: Nach den Feststellungen der Regierung sei nicht zu erwarten, dass die Länder solche Erhebungen anordnen.
Späterer Stand
Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 1991 müssen Paare keinen gemeinsamen Ehenamen mehr bestimmen. Seit Mai 2025 dürfen beide Eheleute einen Doppelnamen führen. Zahlen lieferte später eine Befragung der Gesellschaft für deutsche Sprache bei 216 Standesämtern: 1976 wurde in 0,7 Prozent der erfassten Ehen der Name der Frau Ehename, 1986 in 1,9 Prozent und 2016 in 5,7 Prozent (Wikipedia: Namensrecht (Deutschland)).
Einordnung
Ein Jahr später ging es um eine andere alte Regel aus dem Familienrecht, das Verlöbnis im BGB.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 11/2562 vom 23.06.1988
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 11/2628 vom 06.07.1988
- Wikipedia: Namensrecht (Deutschland)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
