Ende November 1986 reiste der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit Wirtschaftsvertretern nach Riad. Bei einem Gespräch mit saudischen Interessenten erläuterte der deutsche Botschafter die Rüstungsexportrichtlinien des Bundes, was in Bayern auf Kritik stieß. Die Fragesteller wollten wissen, wie die Bundesregierung den Vorgang sieht (Kleine Anfrage, Drucksache 10/6757). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage durch das Auswärtige Amt mit Schreiben vom 12. Januar 1987 (Antwort (Drucksache 10/6788)).
Was die Fragesteller schilderten
Die folgenden Angaben stammen aus dem Vorspann und den Fragen der Fragesteller:
- Der Ministerpräsident sei vom 23. bis 26. November 1986 in Begleitung seines Sohnes Max Strauß und zahlreicher Vertreter von Rüstungsfirmen in Riad gewesen.
- Nach Presseberichten habe die Reise vor allem der Vorbereitung von Waffenexporten nach Saudi-Arabien gedient.
- Laut Berichten habe Max Strauß den Botschafter vor zahlreichen Personen zurechtgewiesen. Der bayerische Staatsminister Edmund Stoiber habe am 10. Dezember 1986 im Landtag erklärt, der Botschafter habe sich „danebenbenommen“.
Was die Regierung antwortete
- Abstimmung: Ministerpräsidenten reisten aus eigenem Recht ins Ausland und kündigten die Reisen in der Regel beim Auswärtigen Amt an. Das Amt helfe auf Wunsch bei Vorbereitung und Durchführung, so sei es auch hier gewesen.
- Max Strauß: Er habe laut bayerischer Staatsregierung auf eine eigenständige saudische Einladung hin teilgenommen. Einen Diplomatenpass habe er nicht. Ob und in welcher Rolle Familienmitglieder Ministerpräsidenten begleiten, wisse das Auswärtige Amt nicht.
- Anlass der Erläuterung: Botschafter Nowak sei auf Wunsch des Ministerpräsidenten bei einem Gespräch deutscher Industrievertreter mit saudischen Interessenten dabei gewesen, weil die saudische Seite um einen Vertreter der Bundesregierung gebeten hatte.
- Die Reaktion: Laut Antwort teilte Max Strauß den saudischen Gesprächspartnern mit, die Darstellung des Botschafters sei die Linie des Auswärtigen Amts, werde vom bayerischen Ministerpräsidenten aber nicht gebilligt. Die nach der Bundestagswahl am 25. Januar 1987 zu erwartenden Mehrheitsverhältnisse würden eine wesentlich breitere Grundlage für Kooperation schaffen. Ein Urteil über dieses Verhalten gab die Regierung ausdrücklich nicht ab.
- Der Botschafter: Die Einschätzung aus dem Landtag teilte die Regierung nicht. Dem Botschafter sei bestätigt worden, dass er sich pflichtgemäß verhalten und die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erläutert habe.
Auffällig ist die Arbeitsteilung in der Antwort. Die Äußerungen von Max Strauß gibt die Regierung recht ausführlich wieder, bewertet sie aber nicht. Den Botschafter stellt sie dagegen klar hinter ihre Politik. Die Frage nach „Vorkehrungen“ gegen eine Wiederholung bleibt ohne eigene Antwort.
Späterer Stand
Die Rüstungsexportgrundsätze wurden seit 1982 mehrfach neu gefasst, zuletzt im Juni 2019 (Bundesregierung, 26. Juni 2019). Rechtsgrundlage für Genehmigungen ist weiter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Saudi-Arabien ist bis heute ein umstrittener Empfänger deutscher Rüstungsgüter.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Export von MP5-Spezialkoffern oder zu Gastgeschenken der Bundesregierung.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 10/6757
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 10/6788, Schreiben vom 12. Januar 1987
- Bundesregierung: Principles for arms exports adopted (2019)
- Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
