Im Bundeshaushalt 1985 waren 740 000 DM als Sondermittel zum 40. Jahrestag der Vertreibung eingeplant. Die Fragesteller wollten wissen, wofür das Geld ausgegeben wurde und ob die Vertriebenen 1986 weniger bekommen (Kleine Anfrage, Drucksache 10/4183). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen mit Schreiben vom 22. November 1985 (Antwort (Drucksache 10/4380)).
Was die Fragesteller schilderten
Die folgenden Angaben stammen aus dem Vorspann der Fragesteller:
- Im Einzelplan 27, Titel 685 02, seien 1985 740 000 DM als Sondermittel vorgesehen.
- Die Vertriebenenorganisationen seien wesentliche Empfänger dieser Mittel.
Außerdem fragten sie, ob es außenpolitisch missverstanden werden könnte, dass die Mittel ausgerechnet im Etat des innerdeutschen Ministeriums stehen.
Was die Regierung antwortete
- Publikationen: Nachdrucke von fünf Broschüren des Bundes der Vertriebenen, darunter „Die Rußlanddeutschen“ und „Kurt Schumacher“. Dazu kamen der Druck mehrerer Bücher und Dokumentationen, eine Westermann-Karte „Die Ostgebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937“ und Mehrexemplare eines Themenhefts der Zeitschrift „Der Pfeil“ der DJO.
- Veranstaltungen: Gefördert wurden Kundgebungen des Bundes der Vertriebenen und seiner Landesverbände in Kiel und Laboe, Ahlen, Bonn, Berlin, Frankfurt (Paulskirche), Karlsruhe und im Lager Friedland, mehrfach unter dem Motto „Treue zu Deutschland – 40 Jahre nach Krieg, Vertreibung und Teilung“. Dazu kamen eine Veranstaltung der Seliger-Gemeinde in Dachau, ein Symposium in Bonn, eine Gedenkveranstaltung in Stuttgart-Bad Cannstatt (35 Jahre Charta der Heimatvertriebenen) und eine Ausstellung in Münster-Wolbeck.
- Landsmannschaften: Die Treffen von sieben Landsmannschaften und Jugendverbänden erhielten erhöhte Zuwendungen, weil sie sich zusätzlich mit dem Jahrestag befassten.
- Geplant: Gefördert werden sollten noch sieben weitere Publikationen, vor allem der Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen.
- Eigenleistungen: Bei Veranstaltungen trugen die Teilnehmer Fahrtkosten und zahlten Beiträge, teils wurden auch Programme und Plaketten verkauft. Bei Publikationen senkten die Zuschüsse den Verkaufspreis; die Empfänger mussten die Verkaufserlöse vorfinanzieren.
- Folgekosten: keine, da alles einmalige Maßnahmen für 1985 seien.
- Etat 1986: Veranschlagt waren 3 500 000 DM. Der Vorjahresansatz ohne die 740 000 DM betrug 3 260 000 DM. Die Differenz setzt sich zusammen aus 124 000 DM mehr für die institutionelle Förderung (Personal, Mieten) und 116 000 DM mehr für die Projektförderung. Der Titel diene Vertriebenen- und Flüchtlingsorganisationen.
- Außenpolitik: Die Mittel fielen unter die Zweckbestimmung des Titels. Missverständnisse seien nicht bekannt geworden.
Auffällig ist zweierlei. Erstens nennt die Antwort für keine einzige Maßnahme einen Betrag, die Frage nach der sachgerechten Verwendung lässt sich also nicht nachrechnen. Zweitens bestätigt sie die Kürzung um 740 000 DM nicht: Nach Abzug der Sondermittel stieg der Ansatz um 240 000 DM. Die Rechnung 3 260 000 + 124 000 + 116 000 = 3 500 000 DM geht auf. Im Antworttext steht „Stuttgart-Bad Cannstadt“; der Stadtteil heißt Bad Cannstatt.
Späterer Stand
Die Kulturförderung für Vertriebene und Flüchtlinge stützt sich weiter auf § 96 Bundesvertriebenengesetz. Seit 2015 begeht die Bundesregierung jedes Jahr am 20. Juni den Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung (Kabinettsbeschluss vom 27. August 2014).
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zur CD „Heimatlieder aus Deutschland“ oder zur Elbgrenze zur DDR.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 10/4183
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 10/4380, Schreiben vom 22. November 1985
- § 96 BVFG
- Bekanntmachung zum Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
