Jugendreligionen und Geld: Was die Bundesregierung 1984 wusste

Anfang der 1980er Jahre beschäftigten sogenannte Jugendreligionen Politik, Kirchen und Gerichte. Im August 1984 fragten der Abgeordnete Müller (Düsseldorf) und weitere Abgeordnete nach den wirtschaftlichen Aktivitäten solcher Gruppen (Kleine Anfrage, Drucksache 10/1890). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage: Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit schickte die Antwort (Drucksache 10/2094) am 5. Oktober 1984, abgestimmt mit sechs weiteren Ministerien.

Die Ausgangslage

Die Anfrage trug den Titel „Wirtschaftliche Aktivitäten von destruktiven Jugendreligionen und Psychosekten“, diese Begriffe stammen von den Fragestellern. Sie fragten nach Firmenbeteiligungen, Vermögen und Immobilien einzelner Gruppen, nach Arbeitsbedingungen von Mitgliedern, nach mehreren Gerichtsentscheidungen und nach Verbindungen zu Versicherungsvertrieben. Konkret ging es um die Vereinigungskirche, die Scientology-Organisation und die Bhagwan-Bewegung.

Die Antwort

  • Grundsätzlich: Unter den Begriffen würden „sehr verschiedenartige Gruppierungen“ zusammengefasst. Die Regierung verfolge deren Arbeit „mit großer Aufmerksamkeit und wachsender Sorge“ und betreibe seit langem Aufklärungsarbeit. Nach ihrer Beobachtung warben die Gruppen inzwischen „nahezu ausschließlich unter Erwachsenen“ an, kaum noch unter Jugendlichen.
  • Vermögen und Firmen: Amtliche Erkenntnisse über wirtschaftliche Aktivitäten, Vermögen, Beteiligungen oder Immobilien bestimmter Gruppen lagen der Regierung nicht vor. Solche Daten systematisch zu sammeln, sei auch datenschutzrechtlich problematisch.
  • Gewinnstreben: Nach den vorliegenden Informationen arbeiteten alle betroffenen Gruppen wirtschaftlich auf Gewinn hin. Für weitergehende Aussagen stützte sich die Regierung auf Literatur und auf einen Sachstandsbericht der nordrhein-westfälischen Landesregierung von 1983.
  • Arbeitsrecht: Nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Juni 1975 liegt kein Arbeitsverhältnis vor, wenn jemand nur aufgrund seiner Vereinsmitgliedschaft für den Verein tätig ist. Arbeitsrecht werde außerdem nicht von Amts wegen durchgesetzt, Betroffene müssten ihre Ansprüche selbst geltend machen.
  • BGH-Beschluss von 1983: Die Anfrage verstand ihn als Freibrief für scharfe Aussagen über die Vereinigungskirche. Die Regierung stellte klar: Der Bundesgerichtshof hatte am 1. Februar 1983 die Revision der Vereinigungskirche nur aus formellen Gründen als unzulässig verworfen. Unmittelbare Folgerungen ließen sich daraus nicht ziehen.
  • Gemeinnützigkeit: Das Hessische Finanzgericht hatte am 28. Oktober 1982 entschieden, dass die Vereinigungskirche zu Recht nicht als gemeinnützig behandelt wurde.
  • Scientology: Die Regierung blieb bei ihrer Einschätzung von 1979, die Organisation trete „in erster Linie als Geschäftsunternehmen“ auf, und sah sich durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. August 1983 bestätigt. Den Entzug der Rechtsfähigkeit als Verein durch die Stadt München wollte sie nicht bewerten, weil darüber noch vor Gericht gestritten wurde. Von Strafverfahren in den USA wusste sie nur teilweise aus der Presse.
  • Versicherungsvertriebe: Hinweise auf ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Versicherern, zwei genannten Vertriebsfirmen und Scientology lagen der Versicherungsaufsicht nicht vor.
  • Bhagwan-Bewegung: Hier verwies die Regierung auf frühere Berichte. Über Pläne für eine Hotelkette wusste sie aus Verlautbarungen der Bewegung selbst, über Immobilien hatte sie keine amtlichen Informationen.

Späterer Stand

Wie Behörden solche Gruppen benennen dürfen, klärte das Bundesverfassungsgericht im Juni 2002 im sogenannten Osho-Beschluss: Begriffe wie „Sekte“, „Jugendsekte“ oder „Psychosekte“ waren verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die Attribute „destruktiv“ und „pseudoreligiös“ und der Vorwurf der Mitgliedermanipulation verletzten aber die Religionsfreiheit (Wikipedia: Osho). Mit Blick auf den Bericht der Enquete-Kommission des Bundestages empfahl das Gericht, dass staatliche Stellen solche Begriffe nicht mehr verwenden (Wikipedia: Sekte).

Einordnung

Wann ein Verein als gemeinnützig gilt, war auch Thema bei der Frage, ob Skat ein Sport ist.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.