Schlange stehen für Sondermünzen: Bonns Antwort von 1971

Gedenkmünzen des Bundes waren um 1970 begehrt, kamen aber oft nicht bei den Bürgern an. Die Fragesteller berichteten 1971 von langen Schlangen, Banken, die Münzen zurückhielten, und Weiterverkauf mit hohem Aufschlag (Kleine Anfrage, Drucksache 06/2586). Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen antwortete namens der Bundesregierung mit Schreiben vom 7. Oktober 1971 (Antwort (Drucksache 06/2677)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Nach Angaben der Fragesteller führte die Ausgabe von Sondermünzen trotz Auflagen von bis zu 5 Millionen Stück immer wieder zu Verärgerung, weil ein Großteil laut Fachkreisen von den ausgebenden Geschäftsbanken zurückgehalten werde. Bei der Bundesbank bekomme man Münzen zum Nennwert oft nur nach stundenlangem Anstehen und nur einzeln. Bankangestellte böten am Ausgabetag tausende Stück mit bis zu 50 Prozent Aufschlag Händlern an. Die Fragesteller fragten auch nach Hinweisen des Münzhändlerverbands und nach einem anderen Vertriebsweg ohne Aufgeld.

Was die Regierung antwortete

  • Verteilung: Alle Münzen, auch die Gedenkmünzen zu 5 und 10 DM, bringe die Bundesbank in Verkehr. Die Landeszentralbanken teilten sie nach Bevölkerungszahl zu und gäben den weitaus größten Teil an Kreditinstitute weiter, etwa nach Zahl der Konten und Einlagen. Einen relativ geringen Teil verkauften die Zweiganstalten am ersten Ausgabetag selbst zum Nennwert. Dass Interessenten Schlange stehen müssten, lasse sich nicht vermeiden, deshalb gebe es nur ein Stück pro Person.
  • Missstände: Die Verteilung über Banken habe zu Klagen geführt, „gute Kunden“ sollen bevorzugt worden sein. Es sei nicht auszuschließen, dass Banken oder Angestellte Nutzen gezogen hätten, Nachforschungen stießen aber auf Beweisschwierigkeiten.
  • Gegenmaßnahme: Der Zentralbankrat habe am 31. März 1971 auf Vorschlag des Finanzministeriums beschlossen, die Kreditinstitute zur Abgabe ausschließlich zum Nennwert zu verpflichten. Bei der zweiten Olympiamünze zu 10 DM hätten sie das schriftlich erklärt.
  • Münzhändler: Ausführliche Schriftsätze des Händlerverbands seien im Ministerium nicht eingegangen, wohl aber Eingaben einzelner Händler und Sammler.
  • Auflage: Die Auflage werde auf 10 Millionen Stück verdoppelt, Nachprägungen seien geplant. Spürbare Erleichterung sei wegen ausgelasteter Münzstätten erst etwa ab Mitte 1972 möglich.
  • Versand: Ein Versand über die Sammlermarken-Versandstelle der Bundespost in Frankfurt werde nach einer EDV-Umstellung erneut geprüft. Den Münzhandel direkt zu beliefern, lehne die Bundesbank ab.

Die Antwort wurde „in Vertretung“ unterzeichnet. Sie nennt als Rechtsgrundlage § 8 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 und später verkürzt „§ 8 des Münzgesetzes“.

Späterer Stand

Laut Wikipedia begann 1970 eine Serie von fünf Münzen zur Mitfinanzierung der Olympischen Sommerspiele 1972. Sie waren die ersten Münzen mit einem Nennwert von 10 DM. Die letzte Ausgabe erschien am 22. August 1972, die Gesamtauflage lag bei 100 Millionen Stück.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zur 1-DM-Goldmünze oder zu den Goldreserven der Bundesbank.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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