Eine kugelsichere Trennwand sollte Taxi- und Mietwagenfahrer vor Überfällen vom Rücksitz schützen. Kurz nachdem die Pflicht galt, wurde sie wieder zur Kann-Vorschrift. Die Fragesteller wollten Ende 1969 wissen, warum, und ob umgerüstete Unternehmer entschädigt würden (Kleine Anfrage, Drucksache 06/179). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage durch den Bundesminister für Verkehr mit Schreiben vom 5. Januar 1970 (Antwort (Drucksache 06/215)).
Was die Fragesteller wissen wollten
Nach Angaben der Fragesteller hatte die Dritte Verordnung zur Änderung der Betriebsordnung für Kraftfahrunternehmen (BOKraft) vom 6. November 1968 die Trennwand angeordnet, die Vierte Änderungsverordnung vom 1. Juli 1969 habe die Anordnung wieder aufgehoben. In fünf Fragen ging es um die Gründe für die Vorschrift, ob diese Gründe entfallen seien, um die Glaubwürdigkeit staatlicher Maßnahmen und um einen Kostenersatz für Unternehmer, die bereits Trennwände eingebaut hatten.
Was die Regierung antwortete
- Vorgeschichte: Vorgeschrieben worden sei die Trennwand nicht erst 1968, sondern schon mit der Zweiten Änderungsverordnung vom 6. Januar 1966. Die Verordnung von 1968 habe nur ihre Benutzung geregelt. Der Bundestag habe den Schutz in seiner 194. Sitzung am 30. Juni 1965 empfohlen, die Innenministerkonferenz habe ihn unterstützt.
- Gründe: Nach Zahlen des Bundeskriminalamts habe es von 1945 bis 1967 insgesamt 1331 Raubüberfälle auf Taxi- und Mietwagenfahrer gegeben, 64 Fahrer seien getötet worden. Von 222 Überfällen der Jahre 1963 bis 1965 seien 181, also 81 Prozent, aus dem Fahrzeuginnern verübt worden.
- Aufhebung: Die Gründe seien nicht entfallen. Die Pflicht sei mit der Verordnung vom 1. Juli 1969 „angesichts des nachhaltigen Widerstandes“ zur Kann-Bestimmung geworden.
- Glaubwürdigkeit: Einen Schaden für die Glaubwürdigkeit staatlicher Maßnahmen sah die Regierung nicht.
- Kosten: Eine Entschädigung der Unternehmer sei nicht möglich, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gebe.
Die Antwort korrigierte damit die Ausgangslage der Anfrage: Die Pflicht stammte nicht von 1968, sondern von 1966, und galt damit deutlich länger als die von den Fragestellern genannten drei Monate.
Späterer Stand
Laut Wikipedia beschwerten sich Taxifahrer heftig über die Trennscheibe, unter anderem wegen der Enge, klimatischer Probleme und der erschwerten Verständigung mit Fahrgästen. Die meisten Unternehmen bauten die bis zu 2000 DM teuren Konstruktionen danach relativ schnell wieder aus.
Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu der Taxifarbe Hellelfenbein in der BOKraft oder zum Vorrang für Taxen auf Busspuren.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 06/179
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 06/215, Schreiben vom 5. Januar 1970
- Taxi (Wikipedia)
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
