Wochenendlärm von oben: Was der Bund 1995 gegen laute Privatflieger tun wollte

Samstagnachmittag, Garten, Grill, und über dem Dach dreht die nächste Cessna ihre Platzrunde. Wie man den Lärm durch Hobby- und Privatflieger eindämmen könnte, wollten SPD-Abgeordnete in einer Kleinen Anfrage wissen (Drucksache 13/435). Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/518) übermittelte das Bundesverkehrsministerium mit Schreiben vom 14. März 1995.

Worum es ging

Laut den Fragestellern konzentriert sich der Freizeitflugverkehr auf Samstage, Sonn- und Feiertage und die Abendstunden. Während es etwa Sonntagsfahrverbote für Lkw gebe, unterliege der Hobbyflug keinen Beschränkungen. Eine Minderheit setze so die Mehrheit großen Lärmbelästigungen aus.

157 Landeplätze

Die Regierung zählte 157 Verkehrslandeplätze. Die meisten lagen in Niedersachsen (25), Bayern (24) und Nordrhein-Westfalen (23), dahinter Baden-Württemberg (16), Rheinland-Pfalz (14) und Sachsen (12). Dazu kamen 38 Militärflugplätze, auf denen auch zivil geflogen wurde, davon 11 in Bayern.

Die Landeplatz-Verordnung von 1976 schränkte damals 56 Plätze zeitlich ein, also 35,7 Prozent. Sie galt ab 20 000 Flugbewegungen im Jahr, die Länder konnten weitere Plätze einbeziehen.

Wie alt, wie laut?

Einmotorige Flugzeuge können laut Antwort bis zu 35 Jahre fliegen, zweimotorige bis zu 27 Jahre. Das Durchschnittsalter lag je nach Klasse zwischen 10 und 22 Jahren, am ältesten waren einmotorige Maschinen unter 2 Tonnen.

Die erhöhten Schallschutzanforderungen erfüllten nur 10,6 Prozent der einmotorigen Flugzeuge unter 2 Tonnen, 31 Prozent der mehrmotorigen und 34,8 Prozent der Motorsegler. Der Lärm hänge weniger vom Motorkonzept ab als von Propeller und Abgasschalldämpfer. Deutschland habe die Grenzwerte der ICAO um 3 bis 8 dB(A) verschärft und liege damit zusammen mit Österreich und der Schweiz an der Spitze in Europa.

Was kommen sollte und was nicht

Eine Novelle der Landeplatz-Verordnung war auf Initiative des Bundesrates in der Schlussabstimmung zwischen Verkehrs- und Umweltministerium. Künftig sollten Flugzeuge bis 9 Tonnen erfasst werden statt bis 2 Tonnen. Eine Pflicht zur Nachrüstung, Stilllegungen, ein generelles Wochenendflugverbot oder Obergrenzen für Flugbewegungen lehnte die Regierung ab. Auch eine Mindestdauer von 20 Minuten für Platzrunden war nicht geplant: Längere Runden hielten die Maschinen nur länger in der Nähe des Platzes. Für Überlandflüge stimmte der Bundesrat einer Mindesthöhe von 600 Metern zu.

Späterer Stand

Die Novelle kam als Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung vom 5. Januar 1999. Sie gilt für Landeplätze mit mindestens 15 000 Flugbewegungen im Vorjahr und betrifft Propellerflugzeuge und Motorsegler bis 9 000 kg. Starts und Landungen sind dort montags bis freitags vor 7 Uhr, zwischen 13 und 15 Uhr und nach Sonnenuntergang untersagt, am Wochenende und an Feiertagen vor 9 und nach 13 Uhr. Ausnahmen gibt es für Maschinen mit Lärmzeugnis, die den Platz verlassen und nicht vor Ablauf von 60 Minuten zurückkehren. Die Länder können weitere Plätze einbeziehen. Hintergrund zu diesen Flugplätzen liefert die Wikipedia unter Verkehrslandeplatz.

Einordnung

Die Antwort setzte auf leisere Technik statt auf Verbote, die Ruhezeiten kamen erst vier Jahre später. Mehr zum Thema Lärm und Luftverkehr bei uns: Überflüge in Gorleben und die Flugshow zum Tag der Bundeswehr.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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