Sturmfluten 1967: Mehr Bundesgeld für den Küstenschutz auf Sylt

Die Sturmfluten im Februar 1967 setzten den Nordfriesischen Inseln schwer zu. Abgeordnete fragten, ob der Bund zusätzliches Geld zum Schutz der Inseln im Kreis Südtondern bereitstellt (Drucksache 5/1662). Am 5. Mai 1967 beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage (Antwort, Drucksache 5/1709). Das Schreiben kam vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, unterzeichnet von Minister Hermann Höcherl.

Die Ausgangslage

Laut den Fragestellern gab es bei den Sturmfluten erneut größere Landverluste, vor allem an der Westküste von Sylt. Die bisherigen Bauten reichten wegen der Häufung der Sturmfluten nicht aus, und Schleswig-Holstein könne weitere Schutzmaßnahmen kaum finanzieren. Sie fragten nach zusätzlichen Bundesmitteln und nach einer Vermessung der Wassertiefen durch das Hydrographische Institut Hamburg.

Die Antwort

  • Schäden: Die Februar-Sturmfluten hätten auf einigen Nordfriesischen Inseln, vor allem auf Sylt, wieder starke Uferabbrüche verursacht. Gleiche Schäden gebe es auf einigen Ostfriesischen Inseln.
  • Grenzen der Bauten: Folgen Sturmfluten schnell aufeinander, seien länger dauernde Baumaßnahmen manchmal noch nicht fertig. Sturmfluten verursachten zudem neue Schäden an anderen Stellen. Die Fachbehörden der vier Küstenländer handelten so schnell wie möglich.
  • Land unter Druck: Es sei bekannt, dass es Schleswig-Holstein schwerfalle, genügend eigene Mittel als Ergänzung zum Bundesgeld bereitzustellen.
  • Mehr Bundesgeld: 1966 habe der Bund 36 Millionen DM an Zuschüssen für den Küstenschutz in Schleswig-Holstein bereitgestellt. Wegen der Sturmflutschäden und dank der Investitionshilfe seien es 1967 nun 45,2 Millionen DM. Damit sei der Forderung nach zusätzlichen Mitteln, auch für die Inseln, bereits entsprochen.
  • Wellenbrecher: Alle vorgelagerten Inseln und Halligen schützten als Wellenbrecher wesentlich das Festland.
  • Vermessung: Das Hydrographische Institut messe laufend, vor allem im Wattenmeer, für die Seekarten. Für den Küstenschutz zähle aber die Uferlinie. Mit dem Land sei vereinbart, sie nach den Sturmfluten so bald wie möglich neu zu vermessen.

Nach eigener Rechnung stiegen die Bundeszuschüsse damit um 9,2 Millionen DM oder gut 25 Prozent.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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