Kurzinformation zum Fernsehspiel „Stalingrad“ 1963: Was die Regierung antwortete

Am 11. Februar 1963 fragten die Fragesteller nach einer Kurzinformation des Generalinspekteurs der Bundeswehr zum Fernsehspiel „Stalingrad“ des Norddeutschen Rundfunks (Drucksache 4/968). Am 23. Februar 1963 beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage (Antwort, Drucksache 4/1015). Das Schreiben kam vom Bundesministerium der Verteidigung, unterzeichnet von Minister von Hassel.

Die Ausgangslage

Die Fragesteller zitierten aus einer Kurzinformation für die Truppe, die vor der Sendung vom 31. Januar 1963 an alle Kommandeure und Dienststellenleiter der Bundeswehr gegangen sei. Darin heiße es unter anderem, der Autor behandle „den Kampf um den tragischen Untergang der 6. Armee“ nicht mit der Absicht deutender Wahrhaftigkeit, und bekannte Propagandathesen der kommunistischen psychologischen Kampfführung deckten sich mit der Tendenz des Stückes. Der Versuch, die Soldaten in ihrer Aufgabe zu beirren, sei ein „Kampfmittel der bewußten Gegner der Freiheit oder ihrer mißbrauchten Helfer“.

Die Fragesteller wollten wissen, ob das Zitat zutrifft (Frage 1). Sie fragten, ob die Regierung es für richtig hält, dass eine Sendung so abgestempelt wird, ohne dass dies im Einzelnen nachgewiesen werden kann (Frage 2). Sie fragten, ob der Eindruck entstehen dürfe, die Bundeswehr müsse verfehlte militärische Entscheidungen Hitlers rechtfertigen (Frage 3). Und sie fragten, ob der Unterschied zwischen soldatischem Gehorsam im Dienst der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Hinopfern ganzer Armeen durch eine verbrecherische Gewaltherrschaft verwischt werde (Frage 4).

Die Antwort

  • Grundsätzlich: Die Bundesregierung habe sich davon überzeugt, dass die Information des Generalinspekteurs „nichts anderes als ein Hinweis auf eine jeden Soldaten bewegende Darbietung“ sein sollte. Es gehöre zu den Pflichten des Generalinspekteurs, die Truppe zu informieren. Auch auf Grund dieser Information könne kein Zweifel an einer eindeutigen Ablehnung des „verbrecherischen Hitler-Regimes“ in der Erziehung der Bundeswehr bestehen.
  • Frage 1: Die Antwort lautet „Ja“. Die Regierung bestätigt damit das zitierte Schreiben.
  • Frage 2: Der Generalinspekteur habe ausdrücklich nur auf jene Thesen des Fernsehspiels verwiesen, die sich „nachweisbar mit bestimmten Propagandathesen des Kommunismus“ deckten. Er habe inzwischen in einem persönlichen Schreiben klargestellt, dass er die zitierte Formulierung nicht auf den Verfasser des Fernsehspiels und nicht auf den verantwortlichen Intendanten des Norddeutschen Rundfunks bezogen wissen wollte.
  • Brief an den Autor: Die Antwort zitiert aus diesem Brief unter anderem: „Mir ging es lediglich darum, der Bundeswehr zu sagen, daß Ihr Stück dem Stalingrad-Problem nicht gerecht wird, da es Thesen übernimmt, die die Tendenz des Romans von Plievier ausmachen.“ Außerdem heißt es dort, nur ein objektives Bild ermögliche die Bewältigung der Vergangenheit im rechten Sinne. Die „ausgewogene Dokumentation des Deutschen Fernsehens“ vom Abend des 1. Februar 1963 habe er daher aufrichtig begrüßt.
  • Frage 3: Dass der Generalinspekteur den von den Fragestellern genannten Eindruck nicht erwecken wollte, habe er am 2. Februar 1963 in einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums klarstellen lassen. Darin heiße es: „Der Generalinspekteur der Bundeswehr begrüßt … die abgewogene historische Dokumentation der Sendung des Deutschen Fernsehens vom 1. Februar, die dem Stalingrad-Problem gerecht wird.“
  • Frage 4: Die Bundesregierung sei nicht der Ansicht, dass die Stellungnahme den Unterschied zwischen soldatischem Gehorsam im Dienst der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Hinopfern ganzer Armeen durch eine verbrecherische Gewaltherrschaft verwische. Der Generalinspekteur wende sich in der Kurzinformation vielmehr, „gerade um diesen wesentlichen Unterschied klarzumachen“, gegen eine Auffassung, die den soldatischen Gehorsam generell als Wahnsinn erscheinen lassen könnte.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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