Deutsche Schule in Barcelona 1953: Die Antwort der Bundesregierung

Diese Kleine Anfrage vom 29. Januar 1953 (Kleine Anfrage, Drucksache 01/4043) betrifft die deutsche evangelische Schule in Barcelona (Deutsche Auslandsschulen in Spanien). Die Bundesregierung beantwortete die Kleine Anfrage am 11. Februar 1953 durch den Staatssekretär des Auswärtigen Amts (Antwort (Drucksache 01/4077)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Die Fragesteller fragten nach der 1894 von der deutschen evangelischen Gemeinde gegründeten Schule in Barcelona, über die laut Anfrage beunruhigende Nachrichten vorlagen. Sie stellten drei Fragen:

  • welche Entwicklung die Schule seit 1945 genommen hat,
  • ob es zutrifft, dass die Verhältnisse ihren ursprünglichen Charakter gefährden,
  • was die Bundesregierung tun will, um diesen wiederherzustellen.

Was die Regierung antwortete

  • Zu 1 (Entwicklung): Die 1894 gegründete Schule war schon nach dem Ersten Weltkrieg zu einer paritätischen Höheren Deutschen Auslandsschule umgewandelt worden, um spanische Kinder für den deutschsprachigen Unterricht zu gewinnen. Nach 1945 wurden alle deutschen Schulen in Spanien unter alliiertem Druck enteignet und geschlossen. Das Gebäude wurde mit Zustimmung des damaligen Schulvorstands an ein Internationales Kolleg abgegeben, das zu einer bedeutenden französischen Auslandsschule wurde. Einzelne Lehrer gaben privaten deutschen Unterricht. Der Versuch, eine gemeinsame deutsche Schule zu bilden, scheiterte. 1949 spalteten sich Schulvorstand und Lehrer in zwei Gruppen, es entstanden zwei spanische Privatschulen mit spanischen Leitern, denn amtliche deutsche Schulen waren nicht erlaubt. 1951 wurden beide mit spanischer Genehmigung zur spanischen Privatschule Colegio San Alberto Magno vereinigt. Das Auswärtige Amt unterstützte das, weil Einigung erzielt war und keine andere Form einer Deutschen Auslandsschule in Spanien möglich war.
  • Zu 2 (ursprünglicher Charakter): Der ursprüngliche Charakter sei schon seit mehreren Jahrzehnten aufgegeben worden.
  • Zu 3 (Maßnahmen): Die Botschaft in Madrid sei angewiesen worden, Schritte einzuleiten, damit die derzeit als spanische Privatschulen geführten Einrichtungen den Status echter Deutscher Auslandsschulen erhalten, die den deutschen Charakter stärker wahren. Die in der Bundesrepublik anerkannte Reifeprüfung unter einem deutschen Prüfungskommissar sei schon jetzt möglich. Eine Rückkehr zu den Gründungsverhältnissen erscheine unmöglich, es sei denn, die Schule gäbe zwei Drittel ihrer Schüler auf, von denen etwa die Hälfte Spanier seien.

Die Antwort ist von Staatssekretär Hallstein gezeichnet (Aktenzeichen 430-03-70 E VI/02380/53). Sie bestreitet also nicht die Veränderung, sondern erklärt sie mit den Folgen von 1945 und kündigt Schritte für einen Status als Deutsche Auslandsschule an.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zum Paketdienst der Bundespost 1976.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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