Flaggen bei der Bundesbahn 1950: Kleine Anfrage und Antwort

In dieser Anfrage (Kleine Anfrage) vom 26. Juni 1950 (Drucksache 01/1097) fragten Abgeordnete die Bundesregierung, warum die Deutsche Bundesbahn auf Dienstgebäuden Landesflaggen gezeigt hatte. Die Bundesregierung beantwortete die Anfrage am 18. Juli 1950 durch den Bundesminister für Verkehr (Antwort (Drucksache 01/1178)).

Was die Fragesteller wissen wollten

Laut Anfrage hatte die Deutsche Bundesbahn anlässlich der Beisetzung der Gelsenkirchener Opfer auf vielen Dienstgebäuden ausschließlich in den Landesfarben halbmast geflaggt. Die Fragesteller wollten wissen, warum die Bundesbahn in Landesfarben flaggt und wann der Bundesverkehrsminister anzuordnen gedenkt, dass die Bundesbahn grundsätzlich die Bundesfarben zeigt.

Was die Regierung antwortete

  • Rechtslage: Die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 sei mit ihrer Verkündung am 14. Juni 1950 im Bundesgesetzblatt Nr. 24 in Kraft getreten.
  • Übergangszeit: Bis dahin habe die Deutsche Bundesbahn nur im beschränkten Umfang Bundesflaggen beschafft, um die bevorstehende endgültige Regelung über die Bundesdienstflaggen abzuwarten und mit Rücksicht auf ihre Finanzlage Fehlaufwendungen zu vermeiden. Die Hauptverwaltung habe für die Übergangszeit zugebilligt, dass neben der Bundesflagge auch die Landesflagge auf den Dienstgebäuden gesetzt werden konnte, da Landesflaggen in den vergangenen Jahren in größerem Umfang angeschafft worden seien.
  • Zeitpunkt des Grubenunglücks: Zum Zeitpunkt des Gelsenkirchener Grubenunglücks am 20. Mai 1950 habe die Bundesbahnverwaltung nur über eine begrenzte Anzahl von Bundesflaggen verfügt. Um auf allen Dienstgebäuden im Bereich des Grubenunglücks halbmast flaggen zu können, sei auch die Landesflagge mit verwendet worden.
  • Künftige Beflaggung: Nach der Anordnung des Bundespräsidenten bedürfe es keiner weiteren Regelung der Beflaggung für die Dienstgebäude der Deutschen Bundesbahn. Die Beschaffung der erforderlichen Bundesflaggen und Bundesdienstflaggen sei sofort veranlasst worden. Die Dienstgebäude würden in Zukunft grundsätzlich die Bundesfarben zeigen.

Eigene Rechnung: Zwischen dem Grubenunglück (20. Mai 1950) und dem Erlass der Anordnung (7. Juni 1950) liegen 18 Tage, bis zu ihrem Inkrafttreten am 14. Juni 1950 sind es 25 Tage.

Späterer Stand

Nach Wikipedia regelt die Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAnO) Form und Führung der Bundesflagge, der Standarte des Bundespräsidenten und der Dienstflaggen der Bundesbehörden. Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Absatz 2: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Diese Angaben stammen nicht aus der Drucksache.

Weitere Kleine Anfragen mit Antworten der Bundesregierung gibt es in der Übersicht auf severint.net, etwa zu Schiffen unter Billigflagge.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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