Am 27. Mai 1964 fragten die Fragesteller nach den Rechten der durch den Konkurs der Versicherungen „BRANDARIS“ und „AMIIA“ geschädigten deutschen Staatsangehörigen (Drucksache 4/2278). Das Auswärtige Amt beantwortete die Kleine Anfrage am 8. Juli 1964 für die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den Bundesministern der Justiz, der Finanzen, für Wirtschaft und für Verkehr, unterzeichnet von Minister Schröder (Antwort, Drucksache 4/2462).
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