Energie: Was ist die Schlichtungsstelle Energie?

Die Schlichtungsstelle Energie ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als zentrale Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern anerkannt.

Jeder Verbraucher kann nach ergebnisloser Beschwerde beim Energieversorgungsunternehmen die Schlichtungsstelle Energie anrufen und die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen (§ 111b EnWG). Das Unternehmen ist verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das Schlichtungsverfahren ist für private Verbraucher kostenfrei. Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen ein modernes, transparentes, einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Lösung individueller Beschwerdefälle. Private Haushaltskunden können sich beispielsweise mit Anliegen zum Wechsel des Erdgas- oder Stromversorgers, zur Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen oder bei einer strittigen Ermittlung der verbrauchten Energiemenge an die Schlichtungsstelle wenden.

Der unabhängige und neutrale Ombudsmann der Schlichtungsstelle prüft, ob eine Beschwerde zur Schlichtung angenommen werden kann. Kommt es zu einem Schlichtungsverfahren, werden die Standpunkte aller Beteiligten intensiv abgewogen und anschließend ein Einigungsvorschlag oder eine Schlichtungsempfehlung abgegeben, die zwischen den Beteiligten vermitteln soll.

Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Durchführung der Schlichtung. Dazu sollte das Beschwerdeformular verwandt werden, dass auf der Homepage – www.schlichtungsstelle-energie.de – zur Verfügung steht. In diesem Formular kann der Verbraucher alle notwendigen Informationen eintragen und Unterlagen anfügen. Dies vereinfacht und beschleunigt die Bearbeitung. Der Schlichtungsantrag kann aber auch per Fax oder postalisch gestellt werden. Dafür steht ebenfalls ein Beschwerdeformular auf der Website zum Download bereit.

Energie: Schlichtungsstelle Energie reicht Klage gegen Sparenergie GmbH und BürgerGas GmbH ein

Berlin, 23. Februar 2018 – Die Schlichtungsstelle Energie hat Klage gegen die Sparenergie GmbH aus Dresden und die BürgerGas GmbH aus Gründau vor dem Landgericht Berlin eingereicht. Beide Unternehmen kommen der Zahlung der Fallpauschalen für die durchgeführten Schlichtungsverfahren der Energieversorger nicht nach. Die Schlichtungsstelle sieht sich zu der Klageerhebung gezwungen, da eine Zahlungsbereitschaft der Unternehmen nicht erkennbar ist. Die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls informiert.
„Die gesetzgeberische Entscheidung ist eindeutig und wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt: Die Energieversorgungsunternehmen tragen die Schlichtungskosten der Beschwerden ihrer Kunden. Dies gilt auch für die Firmen Sparenergie GmbH und BürgerGas GmbH.“, sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie, heute in Berlin. Zuletzt hatten das Oberlandesgericht Köln und das Landgericht Düsseldorf die Fallpauschalen der Schlichtungsstelle bestätigt. „Die Kostentragungspflicht der Unternehmen ist ein integraler Bestandteil der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahrens. Sie gehört damit zu den wesentlichen Voraussetzungen, um den Verbrauchern eine außergerichtliche Streitbeilegung zu ermöglichen und langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung entziehen, während sich nahezu alle anderen Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten“, so Kunde.
Nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes kann die Schlichtungsstelle Energie von den beteiligten Unternehmen ein Entgelt für durchgeführte Schlichtungsverfahren erheben (§ 111b Absatz 6 EnWG). Dies geschieht in der Praxis durch die verursachungsgerechte Erhebung der so genannten Fallpauschalen, die je nach Art und Umfang der Schlichtung in der Regel zwischen 100 und 450 EUR betragen. Grundlage für die Erhebung dieser Fallpauschalen ist die Kostenordnung der Schlichtungsstelle. Die Erhebung der Fallpauschalen durch die Schlichtungsstelle Energie wurde dem Grunde und der Höhe nach bereits von den Landgerichten Berlin, Düsseldorf und Köln sowie dem Oberlandesgericht Köln bestätigt.
Die Schlichtungsstelle ist seit dem 1. November 2011 tätig und hat sich zu einer bei Verbrauchern und den Energieversorgungsunternehmen anerkannten Institution entwickelt. „Erfreulich ist, dass wir die weit überwiegende Anzahl der Schlichtungsverfahren einvernehmlich zur Zufriedenheit von Unternehmen und Verbraucher beenden können. Dies belegt, dass sich die Schlichtung in der Energiewirtschaft etabliert hat.“, so Kunde.

In 2015 gingen die Schlichtungsanträge spürbar zurück und haben sich seitdem bei rund 5.000 Verbraucheranträgen im Kalenderjahr stabilisiert. Dies zeigt den Erfolg des Instrumentes der Schlichtung und auch der Schlichtungsstelle Energie. Die Energieversorger haben sich auf die Schlichtung eingestellt und punktuell spürbar in ihr unternehmensinternes Beschwerdemanagement investiert. Davon profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. So gelingt es, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Pressemitteilung: Schlichtungsstelle Energie veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2017

Schlichtungsstelle vermittelt erfolgreich zwischen Verbrauchern und Energieversorgern

Berlin, 2. Februar 2018 – Die Schlichtungsstelle Energie ist seit dem 1. November 2011 tätig und hat sich zu einer bei Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen anerkannten Institution entwickelt. In 2017 hat sie rund 5.000 Anträge auf Schlichtung erhalten. „Auch 2017 konnten wir die weit überwiegende Anzahl der Schlichtungsverfahren einvernehmlich zur Zufriedenheit von Unternehmen und Verbraucher lösen. Dies belegt, dass sich die Schlichtung in der Energiewirtschaft etabliert hat.“, sagte Thomas Kunde, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle Energie, heute in Berlin.

Auch in 2017 ist das Beschwerdeaufkommen bei den Energieversorgungsunternehmen höchst unterschiedlich. Sehen sich einige Unternehmen – wiederholt – mit zahlreichen Schlichtungsanträgen konfrontiert, so sind bei vielen Versorgern noch gar keine Schlichtungsfälle aufgetreten. „Aus unserer Sicht zeigt sich hier deutlich, welche Unternehmen Wert auf Service und Kundenbetreuung legen und welche nicht“, so Kunde.

Die thematischen Schwerpunkte der Schlichtung lagen 2017 in den Bereichen Abrechnung (Auszahlung von Guthaben, fehlende Rechnungen, streitiger Verbrauch), Lieferantenwechsel und vertragliche Streitigkeiten (Auszahlung von Boni, beanstandete Preiserhöhungen, Beendigung von Verträgen).
Die meisten Energieversorgungsunternehmen haben sich auf die Schlichtung eingestellt und begleiten die Schlichtungsverfahren positiv. Aus der Schlichtungspraxis wird deutlich, dass die Unternehmen punktuell spürbar in ihr Beschwerdemanagement investiert haben. Davon profitieren Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen. Dies zeigt den Erfolg des Instrumentes der Schlichtung und auch der Schlichtungsstelle Energie.

Die Bearbeitung der Schlichtungsanträge und die Betreuung der Verfahren konnten in 2017 weiter gestrafft und beschleunigt werden, so dass keine Anträge mehr vorlagen, die ab Antragseingang älter waren als fünf Monate.

Dabei konnten die erreichten hohen Qualitätsstandards stets gewahrt werden. Der Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle Energie kann unter https://www.schlichtungsstelleenergie.de/presse.html eingesehen werden.

Über die Schlichtungsstelle Energie

Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen ein modernes, transparentes, einfaches und kostengünstiges Verfahren zur Lösung individueller Beschwerdefälle. Private Haushaltskunden können sich beispielsweise mit Anliegen zum Wechsel des Erdgas- oder Stromversorgers, zur Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen oder bei einer strittigen Ermittlung der verbrauchten Energiemenge an die Schlichtungsstelle wenden.

Schlichtungsstelle Energie stellt Flexstrom, Löwenzahn und Optimal Grün Verfahren ruhend

Wie die Schlichtungsstelle Energie auf ihrer Internetseite mitteilt, wurden wegen des Insolvenzantrags von Flexstrom und deren Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie und Optimal Grün alle laufenden Schlichtungsverfahren bezüglich dieser Unternehmen ruhend gestellt.

Dieser Schritt ist insoweit logisch, als dass nicht abzusehen ist, wie sich die Situation bei den betroffenen Unternehmen entwickelt – die Schlichtersprüche würden wahrscheinlich ins Leere laufen.

Die Schlichtungsstelle macht zudem ausdrücklich darauf aufmerksam, dass sie Fragen rund um die Insolvenz der drei Discountstromversorger nicht beantworten darf, kann und wird.