Am 3. März 1964 fragten die Fragesteller nach dem Arbeitsrückstand beim Deutschen Patentamt in München (Kleine Anfrage, Drucksache 4/2002). Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 4/2092) auf die Kleine Anfrage kam am 18. März 1964 aus dem Bundesministerium der Justiz, unterzeichnet von Minister Dr. Bucher.
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