Stau beim Patentamt 1964: 225 575 unbearbeitete Patentanmeldungen

Am 3. März 1964 fragten die Fragesteller nach dem Arbeitsrückstand beim Deutschen Patentamt in München (Kleine Anfrage, Drucksache 4/2002). Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 4/2092) auf die Kleine Anfrage kam am 18. März 1964 aus dem Bundesministerium der Justiz, unterzeichnet von Minister Dr. Bucher.

Die Ausgangslage

Die Fragesteller stellten zwei Fragen: Wie hoch ist der Arbeitsrückstand beim Deutschen Patentamt in München? Und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die sachlichen und personalpolitischen Schwierigkeiten auszuräumen?

Die Antwort

Die Regierung stellte den am 31. Dezember 1963 noch nicht abschließend bearbeiteten Anmeldungen jeweils den Jahreseingang 1963 gegenüber:

  • Patentanmeldungen: 225 575 Rückstände, Jahreseingang 61 031.
  • Gebrauchsmusteranmeldungen: 9130 Rückstände, Jahreseingang 18 639.
  • Warenzeichenanmeldungen: 43 232 Rückstände, Jahreseingang 24 478.
  • Internationale Registrierung deutscher Warenzeichen: 632 Anträge, Jahreseingang 4240.
  • Internationale Registrierung ausländischer Warenzeichen: 14 885 Rückstände, Jahreseingang 9814.
  • Eigene Rechnung: Bei den Patentanmeldungen entspricht der Rückstand rechnerisch rund 3,7 Jahreseingängen von 1963, bei den Warenzeichenanmeldungen rund 1,8. Die Antwort nennt diese Verhältnisse nicht.
  • Normale Lage: Bei Gebrauchsmustern und bei der internationalen Registrierung deutscher Warenzeichen sei die Arbeitslage als normal zu bezeichnen.
  • Über dem Normalmaß: Bei den Warenzeichenanmeldungen und der Registrierung ausländischer Warenzeichen liege der Rückstand über dem normalen Maß. Im Haushalt 1964 sei für letzteres Gebiet bereits eine Verstärkung um 9 Kräfte beantragt, über die der Bundestag noch zu entscheiden habe. Bei den Warenzeichenanmeldungen werde voraussichtlich eine geringfügige Personalvermehrung genügen, die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
  • Patentanmeldungen: Die Zahl der Rückstände und besonders die weitere Entwicklung, die ein ständiges Anwachsen erwarten lasse, gäben „zu Besorgnis Anlaß“. Die Regierung habe zunächst versucht, ohne nennenswerte Personalvermehrung gegenzusteuern, mit dem Aufbau einer mechanisierten Patentdokumentation und dem Einsatz für ein baldiges europäisches Patentamt.
  • Wende 1963: Weil die Rückstände 1963 „unerwartet stark“ angestiegen seien und die Arbeiten am europäischen Patentrecht sich verlangsamt hätten, habe das Bundesjustizministerium Ende 1963 eine umfassende Untersuchung der Geschäftslage eingeleitet. Sie solle klären, welche organisatorischen, personellen und gegebenenfalls gesetzgeberischen Maßnahmen nötig sind. Der Bericht des Präsidenten des Patentamts werde im April 1964 vorliegen.
  • Ausblick: Die Regierung werde dem Bundestag danach Vorschläge zum Haushalt des Patentamts und erforderlichenfalls einen Gesetzentwurf zur Änderung des Patentgesetzes vorlegen. Da eine Änderung des Erteilungsverfahrens erst langfristig wirke, sei auch zu prüfen, ob eine Personalvermehrung nötig sei, die über die Veränderungen der letzten Jahre hinausgehe.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 24.10.2026

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