Seit Jahren ist eine weitergehende Reform des ÖRR (Öffentlich-rechtlichen Rundfunks) in Deutschland im Gespräch. Passiert ist bislang freilich wenig – außer, dass das System immer größer wurde.
Doch jetzt ist Bewegung in die Sache gekommen:
Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 26. September 2024 einen Staatsvertragsentwurf zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ReformStV) zur öffentlichen Anhörung freigegeben.

