Im Luftfahrthandbuch gibt es eine Liste von Industrieanlagen hoher Gefahrenklasse, die Piloten möglichst nicht überfliegen sollen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 12/2305) vom 18. März 1992 wollte wissen, wer auf diese Liste kommt und wie Anlagen vor Abstürzen geschützt sind. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 12/2398) übermittelte der Bundesminister für Verkehr mit Schreiben vom 7. April 1992.
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