Liste: Schüßler-Salze, die in jede Hausapotheke gehören

Hier finden Sie eine umfassende Liste der Schüßler-Salze, die in jede Hausapotheke gehören:

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Wie wirkt Aconitum D6 und was sind mögliche Alternativen?

Wie wirkt Aconitum D6?

Bei Aconitum D6 handelt es sich um ein ein homöopathisches Mittel, das in der Regel in Form von Globuli (Streukügelchen) verbreicht wird. Die Angabe D6 bedeutet, dass der ursprüngliche Wirkstoff – Extrakt vom Eisenhut – sechs mal eins zu zehn verdünnt wurde.

Wie alle homöopathischen Arzneimittel hat Aconitum D6 keinen nachweisbaren medizinischen Nutzen, sondern wirkt nicht über den Placeboeffekt hinaus.

Einfach gesagt: Aconitum D6 wirkt nicht.

Wogegen wird Aconitum D6 empfohlen und welche Alternativen gibt es?

Diverse homöopathische Ratgeberseiten und von uns angefragte Homöopathen empfehlen Aconitum D6 meist gegen sich schnell entwickelnde, „stürmische“ Krankheiten, z.B. schnell ansteigendes Erkältungsfieber, Grippe, Bronchitis, Nervenschmerzen (besonders Trigeminusneuralgien) und Herzjagen als Folge von Schreck und Todesangst.

Die meisten dieser Symptome bzw. Krankheitsbilder nicht ganz ungefährlich sein können, empfehlen wir als Alternative ein Gespräch bei ihrem Arzt oder Apotheker.

Wenn Sie eher skeptisch sind, was Arzneimittel angeht, sollten Sie es erst gar nicht so weit kommen, dass Sie erkranken. Wenn Sie z.B. diese 10 Tipps gegen eine drohende Erkältung beachten, müssen Sie möglicherweise gar nicht über die Einnahme von Aconitum Globuli nachdenken.

Weitere Hinweise

Aconitum D6 ist z.B. Bestandteil der homöopathischen DHU Taschenapotheke. Lesen Sie aber hier, was wirklich in die homöopathische Hausapotheke gehört.

Die Illustration wurde mit der Midjourney AI erstellt.

 

Globuli gegen Alkoholismus?

Wer mit einer Alkoholsucht zu kämpfen hat, wird jeden Strohhalm ergreifen wollen, um dieser zu entkommen. Und da auch sonst viele Menschen auf Globuli und homöopathische Mittel schwören, landen diese dann vielleicht auch bei Seiten und Therapeuten, die Globuli gegen die Sucht und gegen Symptome dieser empfehlen.

So soll z.B. Arsenicum Album (D12) gegen Probleme beim Entzug helfen, Lachesis mutus (D12) gegen Gelegenheitstrinken und Lycopodium (D12) gegen chronischen Alkoholismus. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen.

Nun ist es bei allen Globuli gleich: Eine Wirkung über den Placebo Effekt hinaus ist nicht nachgewiesen, letztlich handelt es sich nur um Zuckerkügelchen.

Allerdings: Der Placebo Effekt kann gerade bei Suchterkrankungen eine starke Wirkung entfalten. Wenn Sie das Gefühl haben, das Ritual der Einnahme von Globuli hilft Ihnen z.B. gegen Craving, dann nehmen Sie diese auch ein.  Und wenn Sie jemanden in Ihrem Umfeld haben, der sich jeder Behandlung verweigert, aber auf Homöopathie schwört, lassen Sie diesen mit einem Heilpraktiker über seine Suchtproblematik reden.

Der Besuch beim Heilpraktiker kann sogar hilfreich sein, wenn Sie sonst niemanden finden, mit dem Sie über Ihr Alkoholproblem reden können.  Und auch wenn man sich hier in einem Grenzbereich befindet: Wer hilft, hat Recht.

Anstatt gar nichts gegen seine Alkoholsucht zu tun, kann es also sinnvoll sein, auch zu solch unkonventionellen Mitteln zu greifen.

Dieser Beitrag gehört zu unserer Schwerpunktreihe Alkoholismus.

Liste: Globuli und andere homöopathische Mittel, die in jede Hausapotheke gehören

Hier finden Sie eine Liste mit Globuli und anderen homöopathischen Medikamenten wie Salben und Tropfen, die unbedingt in jede Hausapotheke gehören.

Liste unverzichtbarer Globuli

keine

Begründung

Homöopathie wirkt nach dem faktisch einhelligen Stand der Wissenschaft nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Sie sollten daher Ihr Geld nicht für teure Zuckerkügelchen ausgeben.

Offener Brief: An Gesundheitsminister Spahn zur Fortgeltung der Erstattung von Homöopathie in der GKV

Hier dokumentieren wir den offenen Brief des Informationsnetzwerks Homöopathie an Bundesgesundheitsminister Spahn. Sie finden diesen hier im Original.

Wenn Sie diesen unterzeichnen wollen, senden Ihren Namen mit Ortsangabe an info@netzwerk-homoeopathie.info oder Sie füllen das Formular unten aus. Die Unterzeichner-Liste wird auf der verlinkten Website kontinuierlich aktualisiert.

Herrn
Bundesminister für Gesundheit
Jens Spahn

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

aus Ihrem Statement vom 17.09.19 haben wir erfahren, dass Sie sich gegen eine Herausnahme der Homöopathie aus den Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen entschieden haben. Nach unserer Einschätzung stützen Sie sich dabei auf einen Aspekt, der letztlich unerheblich ist und auch niemals Argumentationsgegenstand der wissenschaftlich orientierten Homöopathiekritik war oder ist.

Zwar sehen wir jeden einzelnen Euro für die Homöopathie als ungerechtfertigte Verwendung von Beitragsgeldern der Solidargemeinschaft an und nicht etwa als „Peanuts“. Jedoch sind die Gründe, die der Forderung nach einem Ende der Erstattungsfähigkeit und letztlich der Infragestellung der Arzneimitteleigenschaft von Homöopathika zugrunde liegen, ganz andere, weitaus gewichtigere. Sie geben mit Ihrer Entscheidung und deren Begründung nicht zuletzt einer zunehmenden Wissenschafts- und Faktenfeindlichkeit Raum, deren Auswirkungen Sie an anderer Stelle mit einer Impfpflicht dann wieder einzufangen versuchen.

  • Wir können nicht nachvollziehen, dass die Homöopathie entgegen der eindeutigen wissenschaftlichen Lage, an der sich auch durch die ständigen Interventionen der homöopathischen Lobby nichts ändert, politisch weiterhin getragen wird. Die Homöopathie hat keine spezifische arzneiliche Wirkung und damit keine medizinische Relevanz. Sie ist voller innerer und äußerer Widersprüche und damit unvereinbar mit dem gültigen und bewährten wissenschaftlichen Weltbild.
  • Als einer Methode, die allenfalls einen Placeboeffekt hervorzubringen imstande ist und sich ihre Erfolge auf Kosten natürlicher Krankheitsverläufe und der Selbstheilungsfähigkeiten des Körpers zuschreibt, darf ihr im Interesse der Patientenschaft keine öffentliche Reputation mehr zukommen. Diese öffentliche Reputation wurde ihr mit der Folge eines völlig verzerrten Bildes in der Bevölkerung jahrzehntelang zu Unrecht gewährt. Durch Ihre Erklärung, die Erstattungsfähigkeit nicht anzutasten, perpetuieren sie dies, statt dem notwendigerweise endlich entgegenzuwirken. Leider wird sich das nicht auf die Homöopathie beschränken, sondern dem gesamten Bereich der „alternativmedizinischen“ Mittel und Methoden mehr oder weniger zugutekommen.
  • Die Vermittlung des Eindrucks, Homöopathie sei wirksame Medizin, ist gegenüber der Patientenschaft nicht nur unredlich, sie ist auch gefährlich. Wir zweifeln nicht daran, dass Tag für Tag Menschen unnötig Schmerzen erleiden, Krankheitsverläufe sich verlängern, wirksame Therapien hinausgezögert oder im ungünstigsten Falle gar verhindert werden – nicht in jedem Fall mit „spektakulärem“ Ausgang, zweifellos, aber nicht hinzunehmen, da vermeidbar. Diese Fälle bleiben in aller Regel im Dunkelfeld, ihre Auswirkungen schlagen sich nicht in einer Homöopathiestatistik nieder, sondern in den Fall- und auch den Sterbestatistiken der so geringgeschätzen „Schulmedizin“. Hier wäre an die Verantwortung der Politik für das öffentliche Wohl zu erinnern. Es geht um Patientenschutz, Herr Minister!
  • Dass dies auch für die sogenannte ärztliche Homöopathie gilt, die der Zentralverein homöopathischer Ärzte vertritt, mag man an den Vorträgen erkennen, die dieser unter seiner Regie bei seinen jährlichen Ärztekongressen zulässt. Behandlung von Krebs, Aids, HPV-Infektionen, ADHS und mehr sind dort die spektakuläre Regel, nicht die Ausnahme.
  • Wir möchten auch nicht verhehlen, dass Sie die jahrelange Aufklärungsarbeit der wissenschaftlich fundierten Homöopathiekritik mit Ihrer Erklärung pro Homöopathieerstattung konterkarieren. Die Homöopathie-Propaganda, der wir täglich unsere Aufklärungsarbeit entgegensetzen, gewinnt wieder an Glaubwürdigkeit.
  • Erlauben sie noch einige Anmerkungen zum pekuniären Aspekt, ohne dessen nachrangige Bedeutung relativieren zu wollen.
    Vielleicht ist Ihnen nicht recht deutlich geworden, wie widersprüchlich mit dem Kostenaspekt umgegangen wird. Einerseits soll es sich zwar um „Peanuts“ handeln, andererseits wird eine Änderung der Erstattungsregelung jedoch zu einer Maßnahme ungeheurer – auch wirtschaftlicher – Tragweite hochstilisiert.
    Zudem sind grundsätzliche Zweifel  angebracht, ob der genannte Betrag die mit der Anwendung der Homöopathie einhergehenden Kosten vollumfänglich erfasst.
    In dem von Ihnen genannten Betrag fehlen die Regelleistungen für homöopathische Behandlungen von Kindern und Heranwachsenden sowie vor allem die Aufwendungen für die ärztliche Vergütung homöopathischer Leistungen, beide sind unseres Wissens nicht statistisch erfasst.
    Nach den Untersuchungen von Witt/Ostermann verursachen homöopathieaffine Patienten bei der Krankenversicherung durchweg höhere Kosten. Alleine das dort untersuchte Kollektiv von über 22.000 Patienten der TK verursachte direkte Mehrkosten von fast 35 Millionen Euro in den ersten 18 Monaten. Dies lässt sich sicher auf andere Krankenkassen übertragen. Wir überlassen es ihrer Vorstellungskraft, wie sich das wohl darstellen wird, kommen die homöopathieaffinen Patienten erst einmal in höhere Lebensalter mit höheren Risiken für chronische Erkrankungen.
    Über diese konkreten Punkte hinaus wäre aber auch zu berücksichtigen, dass mit Folgekosten – im medizinischen wie im volkswirtschaftlichen  Bereich –  infolge von Therapieverzögerungen durch praktisch unbehandelt sich entwickelnde Krankheitsbilder zu rechnen ist.
    Auch wenn man geneigt ist, die Argumentation mit den angeblich niedrigen Kosten isoliert zu betrachten, fußt sie doch demnach auf einer zumindest unvollständigen Betrachtung und kann deshalb auch für sich allein genommen nicht stichhaltig sein.
  • Es sei noch der Blick in die europäischen Nachbarländer wie England, Frankreich oder Spanien angemahnt, die sich klar wissenschaftlich orientiert und unbeeindruckt von Protest und Demagogie der Homöopathie-Lobby zeigen. Dort verfährt man nach den eindeutigen wissenschaftlichen Befunden und im Sinne des Patientenschutzes. Von dort gehen teils Initiativen zu einer Änderung der EU-Arzneimittelrichtlinie aus, um auf dieser Ebene die Arzneimitteleigenschaft der Homöopathie zu beenden. Wie soll sich Deutschland bei der hier anstehenden Diskussion positionieren?

Als Organisation, die seit 2016 in Deutschland den Diskurs der wissenschaftsbasierten Homöopathiekritik führend mitbestimmt, sehen wir uns zu diesen Anmerkungen verpflichtet. Wir bedauern Ihre Entscheidung und können ihr nicht folgen. Wir werden in unserer Kritik fortfahren und weiter das Ziel verfolgen, der Homöopathie die für sie angemessene Rolle zu verschaffen: diejenige einer der vielen Methoden, die bekannt, auch populär sind und auch sicher weiter verfügbar bleiben, die aber spezifisch wirkungslos sind und deshalb nicht Gegenstand gesetzlicher Privilegierung und der Gesundheitsversorgung in einem öffentlichen Solidarsystem sein können.

Mit freundlichen Grüßen
Informationsnetzwerk Homöopathie – INH

Unterzeichnen:

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Homöopathisches Mittel: Angioton® H

Beschreibung

Angioton® H wird nach Empfehlung des Herstellers DHU bei Herz-Kreislauf-Störungen eingesetzt. Es enthält u.a. Crataegus Urtinktur, Convallaria majalis Dil. D2, Adonis vernalis Urtinktur, Cactus Urtinktur, Lobelia inflata Dil. D3, Aether Dil. D1.

Beurteilung

Wie alle homöopathischen Mittel kann Angioton® H keine Wirkung entfalten, die über den Placebo Effekt hinausgeht.

Empfehlung

Fragen Sie bei allen Erkrankungen grundsätzlich Ihren Arzt oder Apotheker.

Homöopathisches Mittel: Agnus castus Pentarkan®

Beschreibung

Agnus castus Pentarkan® wird nach Empfehlung des Herstellers DHU bei Zyklusstörungen eingesetzt.

Es enthält u.a. Agnus castus Urt., Pulsatilla Trit. D3, Rosmarinus off. Trit. D2, Apis mell. Trit. D3.

Beurteilung

Wie alle homöopathischen Mittel kann Agnus castus Pentarkan® keine Wirkung entfalten, die über den Placebo Effekt hinausgeht.

Empfehlung

Fragen Sie bei allen Erkrankungen grundsätzlich Ihren Arzt oder Apotheker.

Homöopathisches Mittel: Aconitum Pentarkan®

Beschreibung

Aconitum Pentarkan® ist ein homöopathisches Mittel, das die homöopathischen Einzelmittel Aconitum, Belladonna, Bryonia, Ferrum phosphoricum und Gelsemium enhält. Die Bestandteile sollen sich nach Anghaben des Herstellers DHU in ihrer Wirkung bei der Behandlung von akuten, fieberhaften Infekten der Atemwege ergänzen. Neben lokalen Entzündungszeichen wie Rötung, Erwärmung, Schwellung und Schmerz sollen allgemeine Beschwerden wie Fieber und Abgeschlagenheitsgefühl beeinflusst werden.

Konkret enthält es Aconitum Trit. D3, Belladonna Trit. D3, Bryonia Trit. D3, Ferrum phos. Trit. D2, Gelsemium Trit. D3

Daneben beinhalten die Tabletten Laktose und Weizenstärke.

PZN: 3215988 (200 Tabletten)

Beurteilung und Erfahrungen

Als homöopathisches Mittel kann Aconitum Pentarkan® keine Wirkung entfalten, die über den Placebo Effekt hinausgeht.

Alternativen

Als verträgliche Alternative zur Selbstmedikation empfehlen wir bei den vorgeschlagenen Anwendungsgebieten z.B. Ingwerwasser. Und wenn Sie es erst gar nicht so weit kommen lassen wollen, haben wir hier 10 Tipps zur Erkältungsvorbeugung.

Bei einer Erkrankung sollten Sie grundsätzlich einen Arzt oder Apotheker befragen.

Homöopathisches Mittel: Aesculus Pentarkan® D

Beschreibung

Aesculus Pentarkan® D wird nach Empfehlung des Herstellers DHU bei Krampfadern eingesetzt. Es enthält u.a. Aesculus Dil. D1, Calcium fluoratum Dil. D6, Arnica Dil. D2, Carduus marianus Dil. D1, Collinsonia canadensis Dil. D1.

Beurteilung

Wie alle homöopathischen Mittel kann Aesculus Pentarkan® D keine Wirkung entfalten, die über den Placebo Effekt hinausgeht.

Empfehlung

Fragen Sie bei allen Erkrankungen grundsätzlich Ihren Arzt oder Apotheker.

Homöopathie wirkt nicht – und ein Wort zu Hevert

Homöopathie wirkt nicht, jedenfalls nicht über den Placebo Effekt hinaus. Das bestätigen faktisch alle ernstzunehmenden Studien.

Um so verwunderlicher ist es, dass der Hersteller homöopathischer Produkte – von Medikamenten möchte ich hier nicht sprechen – „Hevert Arzneimittel“ die Homöopathie-Kritiker Dr. Natalie Grams und Professor Dr. Gerd Glaeske wegen genau dieser Aussage abgemahnt hat. Sie sollen sich verpflichten, diese wissenschaftlich fundierte Aussage zu unterlassen – und bei Zuwiderhandlung eine Strafe in Höhe von 5.100 Euro zahlen.

Ich halte es für sehr bedenklich, wenn ein Unternehmen wie Hevert aus reiner Profitgier sachliche und fundierte Kritik unterbinden möchte. Und aus diesem Grund haben Grams und Glaeske unser aller Solidarität verdient und die Angelegenheit sollte einer möglichst breiten Öffentlichkeit Bekannt gemacht werden – wozu ich hier einen kleinen Beitrag leisten möchte.

Und natürlich werde ich über den weiteren Fortgang hier berichten und versuchen, Grams und Glaeseke soweit wie möglich zu unterstützen.