Meinung: Warum ich inzwischen für ein Feuerwerksverbot bin, obwohl ich Feuerwerk liebe

Ich liebe Feuerwerk und habe jedes Jahr einiges an Raketen gekauft. Den jährlichen „Brot statt Böller“ Aufruf habe ich immer belächelt und finde ich immer noch unangenehm moralisierend. Das Feuerwerkverbot im ersten Jahr der Pandemie hielt ich für einen Fehler und halte ihn auch im zweiten Pandemiejahr für falsch, jedenfalls mit der Begründung der Corona-Bekämpfung.

Trotzdem bin ich inzwischen für ein Feuerwerksverbot.

Nicht etwa, da dadurch die Notaufnahmen vielleicht minimal entlastet werden. Und auch nicht wegen der Tiere – als ich während meines Praktikums im Rechtsamt der Stadt Bonn ein Gutachten darüber schreiben musste, ob das Feuerwerk bei Rhein in Flammen wegen einer europäischen Vogelschutzrichtlinie untersagt werden müsse, sagte mir ein Ornithologe, für Vögel und andere Tiere sei ein Feuerwerk im Regelfall nicht schlimmer als ein Gewitter. Und der Hunger auf der Welt wird nicht nachhaltig reduziert, nur weil wir kein Feuerwerk mehr in den Himmel jagen.

Natürlich, ohne Feuerwerk wird es den ein oder oder anderen nicht abgerissenen Daumen geben, einige Haustiere, die sich nicht erschrecken und vielleicht etwas mehr Spenden für Hilfsorganisationen. Aber durchschlagende Gründe, die jeweils für sich allein genommen ein Verbot rechtfertigen würden, sind dies nicht. Auch, dass 2.050 Tonnen Feinstaub in die Luft geblasen werden, ist nicht schön, aber es gibt deutlich gravierendere Umweltprobleme.

Und natürlich ist ein Feuerwerksverbot auch kein dringliches Thema. Ich hätte nicht danach gerufen und die Diskussion darüber entfacht – aber jetzt liegt das Thema nun einmal auf dem Tisch, weswegen man es auch abschließend klären sollte.

Es ist die Summe der Gegenargumente, die für mich letztlich den Ausschlag geben, ein Verbot zu befürworten. Zu viele Menschen fühlen sich aus verschiedenen Gründen dadurch gestört, außer der Tradition spricht eigentlich nichts dafür, schwermetallbelasteten Feinstaub zu produzieren.

Feuerwerk ist also einfach nicht mehr zeitgemäß, ob privat oder zentral öffentlich veranstaltet, zumal es ja auch moderne Alternativen dazu gibt:  Laser- und andere Lichtshows oder orchestrierte beleuchtete Drohnen z.B. Ob man – zumindest für eine Übergangszeit – zentrale professionell veranstaltete klassische Feuerwerke zulässt, wäre zumindest zu diskutieren.

Klar, der ein oder andere wird jetzt rufen, ein Verbot sei immer illiberal. Ja, das mag sein. Aber in diesem konkreten Fall finde ich, dass die Summe der Belästigungen und Beeinträchtigungen Dritter deutlich größer ist, als das Eigeninteresse daran, zu böllern.  Und bloß um der Liberalität willen auf Feuerwerk zu bestehen, ist Vulgärliberalismus.

Man kann auch ohne klassisches Feuerwerk das neue Jahr angemessen begrüßen.

Neue Schornstein-Regeln für Kaminöfen: Was der Bund 2021 sagte

Im Herbst 2021 ging es plötzlich um ein Bauteil, über das sonst kaum jemand nachdenkt: den Schornstein. Die Bundesregierung wollte die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ändern, also die Regeln für Kaminöfen, Kachelöfen und Holzheizungen. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/32382) vom 9. September 2021 fragte mit besonderem Blick auf das Saarland nach Kosten, Betroffenen und Folgen für das Handwerk. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/32566) vom 23. September 2021 kam vom Bundesumweltministerium.

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Oldtimer und Umweltzonen: Was der Bund 2006 zu Fahrverboten für alte Autos sagte

Mit der Kennzeichnungsverordnung kamen 2006 die Feinstaubplaketten und das Verkehrszeichen Umweltzone. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/3686) vom 29. November 2006 fragte, was das für Oldtimer bedeutet. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 16/3858) kam mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 12. Dezember 2006.

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