Angela Merkel CCCVI.
Angela Merkel präsentiert sich am Dienstag, 15. August 2017 ihren Bremer Wählern – es geht auf die Bundestagswahl 2017 zu.
Karikatur mit Midjourney erstellt.
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Angela Merkel CCCVI.
Angela Merkel präsentiert sich am Dienstag, 15. August 2017 ihren Bremer Wählern – es geht auf die Bundestagswahl 2017 zu.
Karikatur mit Midjourney erstellt.
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Bremerhaven ist eine Großstadt in Bremen. 1970 hatte die Stadt 142.919 Einwohner, 2021 waren es 113.173, also eine Veränderung von -29.746. Mehr Hintergrundinfos und Statistiken finden Sie hier in Kürze.
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Bremen ist eine Großstadt in Bremen. 1970 hatte die Stadt 592.533 Einwohner, 2021 waren es 563.290, also eine Veränderung von -29.243. Mehr Hintergrundinfos und Statistiken finden Sie hier in Kürze.
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Hier erfahren Sie bald, wo Sie Hilfe bei Alkoholismus in und in der Nähe von Bremen finden.
Grundsätzlich empfehlen wir als erste Anlaufstelle für Alkoholiker den Hausarzt.
Gerne veröffentlichen wie diesen offenen Brief hinsichtlich der Abschluss-Prüfungen in Bremen angesichts der COVID-19 Situation.
Sehr geehrte Frau Bogedan,
die Welt steht momentan still, die Menschen befinden sich überwiegend in ihren Häusern wegen der normativen Ausgangssperre und sie fürchten um das Leben, derer die sie kennen sowie lieben und um ihr eigenes. Die Panik um das Virus ist nicht unbegründet, denn es tötet Menschen. Starr in einem Angstzustand, welcher durch Unsicherheit und Verwirrtheit geprägt ist, durchlaufen die Bürger einen Wahn nach Hamsterkäufen, Distanz durch Quarantäne und weiteren Schutzmaßnahmen wie Atemmasken.
Eine heikle sowie extrem ernst zu nehmende Phase durchlebt die Bevölkerung und der internationale Raum. Eine Massenpanik, welche durch den Anstieg der Corona-Infizierten-Zahl und der Ungewissheit auch im Expertenbereich gefüttert wird, breitet sich in Deutschland aus und wie aktuell berichtet wurde, setzt sich das Bundesland Bremen wie Nordrhein-Westfalen für einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln ein. Mehr als zwei Personen, die sich im öffentlichen Raum treffen, müssen Bußgelder zahlen um so das Fortschreiten des Corona-Virus zu unterbinden.
Unmengen an Fragen bilden sich, wenn die aktuelle Situation sowie ihre Schutzmaßnahmen im Zusammenhang zur Entscheidung die Abschluss-Prüfungen nicht entfallen zu lassen, betrachtet wird. Denn Sie und die verantwortlichen SenatorInnen sowie KultusministerInnen sind vertraut mit unserem Schulsystem und den Anordnungen während den Prüfungen.
Folgende Problemstellungen bilden sich aus der entschiedenen bundesweiten Verpflichtung die Abschluss-Prüfungen zu schreiben:
Wenn beispielsweise 12 Personen in einem Raum aufgeteilt werden um die Prüfung zu schreiben, dann beträgt der Schutzabstand 1,50 m und die SchülerInnen treten nicht in Kontakt, sondern sind getrennt voneinander. Wenn ein/e Schüler/in eine Frage zur Aufgabenstellung hat, wie kann der/die Lehrer/in die Frage beantworten ohne, dass andere SchülerInnen gestört werden? Oder ohne, dass der/die Lehrer/in einem/einer anderen Schüler/in etwas vorweg nimmt? Denn die LehrerInnen können sich den Schülern bis auf weiteres nicht mehr als 1,50 m nähern sonst droht ihnen noch die Gefahr angesteckt zu werden und Bußgeld zu zahlen.
Wie sollen die Englisch-Prüfungen ablaufen? Wenn der Listening-Part separat ausgeteilt wurde, wie soll dieser wieder eingesammelt werden ohne, dass sich die Lehrer und Schüler in die Quere kommen? Wie soll die restliche Austeilung nach dem Listening-Part aussehen? Was ist, wenn einige Schüler infiziert sind und unbewusst diesen an die Lehrer oder Schüler weitergeben trotz der Schutzmaßnahmen? Was ist mit den immunschwachen und vorerkrankten Schülern, die sich durch die Corona-Zeit quälen und auf keinen Fall das Haus verlassen? Wer soll die Verantwortung daraus ziehen, wenn ein/e Schüler/in angesteckt wird, weil die Schutzmaßnahmen in dem Rahmen gewiss nicht eingehalten werden können und andere (Familienmitglieder) ansteckt, die dadurch erkranken oder sterben? Wie sieht es mit dem Lehrerpersonal aus? Es gibt alte und vorerkrankte Lehrer, die nicht der Lebensgefahr ausgesetzt werden wollen. Wenn viele Aufteilungen stattfinden, wird das Lehrerpersonal ausreichen? Stehen diese nicht in unmittelbarer Gefahr, da die Viren mehrere Tage auf Oberflächen überleben und somit durch Tröpfchen auf den Prüfungen verteilt werden können?
Bis auf weiteres wird deutlich von den verantwortlichen KultusministerInnen und SenatorInnen gemacht, dass keine Nachteile durch den momentanen Umstand entstehen sollen, jedoch wurde die soziale Ungleichheit, die in Deutschland herrscht nicht mit einbedacht. Die Möglichkeiten wurden denen genommen, die durch die Quarantäne und Schließung aller möglichen Bildungsinstanzen mit ihren Familien unter einem Dach auskommen müssen. Häufig besitzen diese SchülerInnen keinen eigenen Computer oder Laptop und müssen diesen mit Studierenden oder jüngeren Schülern teilen, die ebenfalls ihre Aufgaben digital bearbeiten müssen. Die verschiedenen Facetten, die durch das Bestehen der Prüfungen hervortreten, bilden eine Ungerechtigkeit, die erst einmal diejenigen trifft, welche sozial schwächer sind.
Wie Sie sehen, gibt es noch verschiedene Aspekte, dessen Sie sowie ihre Kollegen/innen nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet haben. Die soziale Ungleichheit ist ein enormes Problem und könnte vielen Schüler/innen das Abitur kosten, da diese nicht die selben Möglichkeiten haben von denen sie möglicherweise ausgehen.
Wenn von dem „Anerkennungsabitur“ oder „Durschnittsabitur“ die Rede ist, wird es kritisiert. Was jedoch nicht kritisiert wird, ist die Ungleichheit zwischen den Bundesländern und der Fortführung eines alten Systems. Eines Systems, das Armut erfassbar macht und große Nachteile birgt. Ist Bremen, denn ein Bundesland, welches soziale Ungleichheit erfassbar machen will bzw. wird?
Der aktuelle Umstand verursacht nicht bloß Nachteile für sozial Schwächere, sondern ebenfalls für alle Bürger Deutschlands, denn die Gesundheit wird im Allgemeinen als oberste Priorität aufgefasst, jedoch wird diese Priorität mit dem Bestehen der Abschluss-Prüfungen untergraben. Wenn prinzipiell die Corona-Zahlen sinken würden, dann bestünde im Regelfall dennoch das Risiko durch die Abschluss-Prüfungen einen tiefgreifenden Fehler zu begehen, da die Zahlen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wieder steigen würden. Die besondere Situation wird nicht „gerettet“, sondern mit einem verantwortungslosen Risiko verschlimmert! Als „goldene“ Beispiele gelten Hessen und Rheinland-Pfalz, denn:
Karin Prien wurde wegen der Absage der Abschluss-Prüfungen stark kritisiert, doch aktuell sollten wohl eher die BildungsministerInnen Hessens und Rheinland-Pfalz kritisiert werden, denn die Zahlen in den Bundesländern steigen rapide an. Die Zahl der Erkrankten und Toten in den Bundesländern sind nicht alleinig durch die wenigen Schutzmaßnahmen zu verantworten, sondern ebenfalls durch das achtlose Fortführen der Abschluss-Prüfungen. Die Verantwortungslosigkeit wird geduldet und statt, dass dagegen angegangen wird, führen die Bundesländer diese weiter fort.
Die Bevölkerung hat Angst und kann sich nicht konzentrieren, warum sollten die Abschluss-Schüler, dann in der Lage sein dies zu können? Wie sollen so Nachteile ausgebaut werden?
Wir befinden uns in einer Krise, die von Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte und Angela Merkel als größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg bezeichnet wird und diese Herausforderung sollte ernst genommen werden!
Unser Lösungsansatz:
1. Eine Möglichkeit wäre, dass jede Schülerin und jeder Schüler in diesem Jahr ein sogenanntes Durchschnittsabitur erhält. Hierfür wird ein Durchschnitt der einzubringenden 32 Semesterergebnisse der letzten 4 Semester errechnet und als Abiturnote festgelegt. Bei einer erwünschten Verbesserung der Note, kann eine mündliche Leistung in einem der vier bereits gewählten Prüfungsfächer erbracht werden (zum Beispiel per Online-Videocall) und wie in den Vorjahren als mündliche Prüfung mit einberechnet werden.
2. Zwei Drittel der gesamten Abiturnote stehen bereits fest. Das letzte Drittel der Abiturnote kann durch alte Klausurleistungen hochgerechnet werden.
Im Namen aller Schüler/innen in meiner Situation bitten wir Sie diese Probleme nicht zu ignorieren, denn so könnte die Zukunft vieler ruiniert werden und viele Menschen in Lebensgefahr gebracht werden.
In unserer Demokratie und besonders in diesen Zeiten, sollten wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Jetzt heißt es: Handeln und nicht dem schäbigen Ruf der Politik nach gehen und schlafen!
Mit freundlichen Grüßen
Die Abschluss-Schüler
In meinem wundervollen Nachbar-Stadtstaat Bremen wird aktuell viel über Neuerungen diskutiert. Was an sich ja nichts Besonderes ist, wenn man bedenkt wie verdammt progressiv die erste Rot-Grün-Tiefrote Koalition, im Westen Deutschlands, sein dürfte. Neben dem Ausstieg aus der Kohlekraft bis 2023 und mehr Sozialwohnungen (na, zeichnet sich schon ein Trend ab?), steht auch die Durchsetzung der autofreien Innenstadt bis 2030 auf dem Plan.
Als Niedersächsisches Landei, das ich nun einmal bin, ging mein Hirn sofort zu reaktionärem Gejammer über: „Wie soll ich denn dann in die Stadt kommen? Wie soll die sowieso schon marode Deutsche Bahn das stemmen? Was bedeutet das Wegbleiben der Autofahrer für die finanzielle Situation der Geschäfte in der Innenstadt?“
Zum Glück übernahm dann sofort der nihilistische Zyniker das Steuer: „Was kümmert mich das?“ und noch viel Wichtiger: „Das wird lehrreich!“
Wenn es eines gibt, das mir in der politischen Landschaft gefällt, dann sind es abschreckende Negativbeispiele. Wer sich in Bremen auskennt, der weiß, dass die Stadt in den Letzten Jahren, in mehreren Bereichen gleichzeitig, stetig den Bach heruntergeht. Sei es die BAMF Affäre, der Zustand der öffentlichen Bildungsanstalten oder der sich täglich verschlechternde Sicherheitszustand in Bahnhofsnähe (wo 2016 zum ersten Mal wieder Ruhe eintrat, nachdem Immobilienunternehmer Werner Uhde, als Reaktion auf die vollkommene Überforderung der Polizei, begann, private Sicherheitsfirmen für die Gewährleistung der Sicherheit im Bahnhofsbereich zu engagieren ), überall ist Bremen ein gutes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte; Und dafür bin ich dankbar.
Daher von mir, auch bei der autofreien Innenstadt, der Rat: Zieht es durch! Tut es! Zeigt dem restlichen Land weiterhin, welche blöden Ideen man besser nicht durchsetzen sollte! Was habt ihr zu verlieren… mal abgesehen von der Wirtschaftskraft der Bremer Innenstadt. Das packt im Fall der Fälle, wie auch jetzt schon, der Länderfinanzausgleich.
Ich glaube, dass wir alle besser schlafen können, wenn wir das kleine Bremen nicht als Bundesland, sondern lieber als Versuchskaninchen für blöde Ideen begreifen. Schauen wir auf Bremen; Ziehen wir unsere Lehren; Schauen wir in die Zukunft.
Ich manövriere meinen „Stadtpanzer“ dann ab 2030 halt ins schöne Oldenburg.
Dies ist ein Gastbeitrag von Jo Voorhees. Auf twitter findet man ihn unter @TheKrachMensch.
Sie wollen am 15. August den Rasen mähen? Das ist je nach Bundesland nicht oder nur eingeschränkt möglich, denn es ist der Feiertag Mariä Himmelfahrt.
Im Saarland ist am 15. August Feiertag, so dass das Rasenmähen ebenso wie andere laute Gartenarbeiten verboten ist. Gegen das Jäten von Unkraut oder andere leise Tätigkeiten ist gleichwohl nichts einzuwenden.
In Bayern kommt es darauf an, wo Sie wohnen. In den Gemeinden, in denen es eine überwiegend katholische Bevölkerung gibt, ist das Rasenmähen ausgeschlossen, es gilt das gleiche wie im Saarland.
Aber auch in anderen Gemeinden dürfen Sie nicht einfach zum Rasenmäher greifen, denn das bayerische Feiertagsgesetz legt fest:
Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr sind alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden verboten, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Die Vorschriften des Art. 2 Abs. 3 gelten entsprechend.
Auch hier sind also in dieser Zeit nur stille Gartenarbeiten erlaubt.
Ob in Ihrer Gemeinde Feiertag ist oder nicht, können Sie hier prüfen. Übrigens, die Wahrscheinlichkeit, dass gesetzlicher Feiertag ist, ist hoch: in 1.704 Gemeinden ist dies der Fall, nur in 352 nicht.
Hier dürfen Sie an Maria Himmelfahrt uneingeschränkt den Rasenmäher oder andere Gartengeräte anwerfen:
In ganz Österreich ist gesetzlicher Feiertag, in der Schweiz hängt es vom Kanton ab.
Aber: ein Schaf als Rasenmäher dürfen Sie überall einsetzen…
Hier sind weitere Infos rund um den 27. Juni.