Dokumentiert: Erklärung des Mitgliedsausschusses der Bundespressekonferenz zu Boris Reitschuster

Boris Reitschuster wurde von der Bundespressekonferenz ausgeschlossen. Er geht von einer beginnenden Säuberungsaktion aus.

Der Mitgliedsauschuss erklärt jedoch:

Der Mitgliedsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 die Mitgliedschaftsvoraussetzungen unseres Mitglieds Boris Reitschuster überprüft.

In den vergangenen Wochen ist Herr Reitschuster mehrfach aufgefordert worden darzulegen, wie es sich mit der Angabe im Impressum der von ihm verantworteten Webpage reitschuster.de verhält.

Schon im Spätsommer hatte sich dort der Firmensitz von Berlin nach Montenegro verändert. Nach kurzer Rückkehr zu einer Berliner Adresse lautet die Impressumsangabe seit einigen Wochen erneut Montenegro.

Nach §12 Abs. 3 der Satzung der Bundespressekonferenz erlischt die Mitgliedschaft, wenn die in §2 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Der Mitgliedsausschuss stellte bei seiner Überprüfung fest, dass das bei Herrn Reitschuster der Fall ist. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Aus 52 der Satzung der Bundespressekonferenz geht hervor, dass Mitglieder der Bundespressekonferenz für ein in Deutschland ansässiges Medium arbeiten und deren Tätigkeit ausschließlich oder weit überwiegend in Bonn oder Berlin ausgeübt wird.

„Solche Überprüfungen nimmt der Mitgliedsausschuss in regelmäßigen Abständen bei vielen Mitgliedern vor. Herr Reitschuster hat in seinen Erklärungen nicht glaubhaft aufklären können, wie es sich mit der Impressumsangabe verhält. Dem Mitgliedsausschuss blieb keine andere Möglichkeit, als festzustellen, dass die Mitgliedschaftsvoraussetzungen nicht mehr zutreffen“, so Jörg Blank, Vorsitzender des Mitgliedsausschusses.

Obacht: Aprilscherze sind 2021 verboten

Kurz und bündig. Der Aprilscherz hier fällt dieses Jahr aus. Und es gibt dieses Jahr auch keine Aprilscherzsammelstelle wie in den Vorjahren. Das liegt schlicht daran, dass sie 2021 in Deutschland verboten sind.

Der 1. April ist ja eigentlich bekannt dafür, dass man andere durch einen Scherz hereinlegt und damit “in den April schickt”. Besonders auch die Medien machen sich zunehmend einen Spaß daraus, mehr oder weniger abwegige Geschichten zu erfinden und so ihre Leser, Zuschauer und -hörer zu erfreuen.

2021 wird daraus allerdings nicht. Regierungssprecher Steffen Seibert weist darauf hin, dass aufgrund der undurchsichtigen Nachrichtenlage in Sachen Corona ausnahmsweise Aprilscherze illegal sind.

Exemplarisch verweist er auf folgendes: Aprilscherze seien inzwischen so täuschend echt wie die Voltswagen Geschichte, so dass es daraufhin echte Probleme gab, oder so schlecht wie der Aprilscherz der Tagesschau, dass die Evergiven in der Spree festgefahren sei…

“Es geht darum, dass die Menschen den Medien in dieser schweren Zeit vertrauen können” erläutert er anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin. “Um Verwirrung zu vermeiden, sind sowohl die geschmacklos schlechten als auch die täuschend guten Aprilscherze an diesem Tag durch eine Notverordnung der Kanzlerin untersagt. Die Umsetzung obliegt den Ländern”

Der zuständige Referent im bayerischen Innenmisterium, Brotelbier, führte weiter aus, dass Medien, die solche Aprilscherze veröffentlichen, mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden können. Nicht ganz so dramatisch sei es bei Aprilscherzen im privaten Umfeld. Diese seien zwar eine auch Ordnungswidrigkeit, würden aber nur auf besondere Anzeige hin geahndet.

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt ausdrücklich, dass besonders kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber vorsichtig sein müssten. “Wir gehen zwar nicht davon aus, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen, doch können Wettbewerber dagegen mit Abmahnungen vorgehen. So bringen Aprilscherze besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.” So sollte man dieses Jahr also lieber zurückhaltend sein.

Glück haben nur Menschen aus NRW und Berlin – Ministerpräsident Laschet hält die Maßnahme der Kanzlerin für überzogen und hat wie er lachend mitteilte „keine Lust, diese umzusetzen“. Und Berlins Regierender Müller findet das Aprilscherzverbot zwar sinnvoll, sieht die Verwaltung schlicht nicht in der Lage, dies umzusetzen: „Wir haben einfach nicht die Kapazitäten dazu.“

Ob das Aprilscherzverbot auch 2022 gelten wird, ist noch unklar. Seibert antwortete auf die entsprechende gemeinsam von Tilo Jung und Boris Reitschuster gestellte Frage dazu nur, dass es solange gelten solle, wie Maßnahmen aufgrund der COVID-19 Pandemie gebe.